Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
194
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VerhandlungDrucksache:
512/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 11.10.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.09.2012, nicht öffentlich, Nr. 391
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.10.2012, öffentlich, Nr. 402
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 06.08.2012, GRDrs 512/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am xx.xx.2012 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- vom 25. April 1996, in Kraft getreten am 03. September 1998, wird aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 30. Juli 2012. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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