Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 85/2020
Stuttgart,
03/03/2020



Investitionszuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart - Sanierungsfahrplan nach Drees & Sommer - Entscheidungen aus den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 und 2020/2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich09.04.2020



Beschlußantrag:

1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für die Sanierung der ihr durch die Landeshauptstadt Stuttgart überlassenen Einrichtungen einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 8.461.055,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird im Rahmen des max. Zuschusses nach Beschlussantrag Nr. 1 ermächtigt, die Einzelmaßnahmen zu bewilligen und die genauen Beträge nach Vorliegen der Kostenfeststellungen der jeweiligen Einrichtungen festzusetzen. 4. a. Die Auszahlungen in Höhe von max. 5.076.055,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, gedeckt.



Begründung:


Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH wurde vom Gemeinderat beauftragt, eine Untersuchung aller durch die Landeshauptstadt Stuttgart an die sie überlassenen Gebäude durchzuführen. Die Untersuchung wurde im Jahre 2015 abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor. Hieraus ist zu entnehmen, dass die Notwendigkeit zur Sanierung gemäß Sanierungsplan besteht. Die im Jahre 2015 ermittelten Kostenansätze sind aufgrund der Baupreissteigerungen der vergangenen Jahre nicht mehr gültig.

Aus dem zugrundeliegenden Sanierungsplan sind bereits einige Projekte, wie z.B. das Werkstatthaus Ost und das Kinder- und Jugendhaus Möhringen (GRDrs 812/2017) durchgeführt worden. Weitere Projekte folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Zur Umsetzung stehen aktuell folgende Objekte an:


Die Mittel wurden jeweils, wie von der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH angemeldet, bereitgestellt.

Die Zuschüsse werden nach Vorliegen aller erforderlichen Stellungnahmen (z.B. Hochbauamt) und Genehmigungen (z.B. Baurechtsamt) gewährt.

Die Vorlage wurde vorab mit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH abgestimmt.



Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich derzeit auf 8.461.055,00 Euro. In den Doppelhaushalten 2018/2019 und 2020-2021 wurden entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt (GRDrs 697/2017, GRDrs 975/2019 (Energetische Sanierung KJH Zuffenhausen), GRDrs 1480/2019).

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
8.461.055,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss

(gerundet)

max. 8.461.055,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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