Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
241
1b
VerhandlungDrucksache:
663/2020
GZ:
SOS 1102-00
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sichere Innenstadt - Videoüberwachung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.07.2020, öffentlich, Nr. 287
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Ergänzung

Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 335
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport und des Technischen Referats vom 23.07.2020, GRDrs 663/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Finanzierung und Errichtung einer temporären Videoüberwachung als Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen jeweils von 20:00 bis 6:00 Uhr für die städtische Fläche Kleiner Schlossplatz und die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) sowie Arnulf-Klett-Passage wird zugestimmt.

2. Von der temporären Einrichtung einer Videoüberwachung unter den in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für den Bereich der Landesflächen Oberer Schlossgarten und Schlossplatz durch das Land Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein fachliches Konzept für die temporäre Einrichtung einer Videoüberwachung mit Angaben zum Finanzbedarf (Investitions- und Folgekosten) in Auftrag zu geben.

4. Der Aufwand für Planungsmittel in Höhe von 100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


StR Winter (90/GRÜNE) verweist auf die Beratung des STA und bittet darum, die dort beschlossene Ergänzung (Überprüfung und zeitliche Begrenzung bzw. Fortführung) als Abstimmungsgrundlage zu nehmen.

An den im Ältestenrat angemeldeten Redebedarf der Fraktionsgemeinschaft in dieser Frage erinnert StR Puttenat (PULS).

Auf Wunsch von StR Körner (SPD) verliest OB Kuhn die im STA als Beschlussantragsziffer 5 verabschiedete Formulierung:

"5. Der Gemeinderat entscheidet halbjährlich nach Inbetriebnahme der Videoüberwachung auf der Basis einer polizeilichen Lageeinschätzung neu über die Fortsetzung oder Einstellung der Videoüberwachung."

StR Winter betont, es gebe zu Recht hohe Hürden in der Frage von Videoüberwachungen, die eine Einschränkung der Grundrechte seien. Um das Bedürfnis nach Sicherheit und das Bedürfnis nach Freiheit in der Sicherheit in Einklang zu bringen, habe seine Fraktion sich in der Abwägung dazu entschieden, diesen Schritt zu machen. Gleichzeitig beschließe man in TOP 1 c einen weiteren sehr wichtigen Schritt in Prävention mit der Vorlage zur Mobilen Jugendarbeit Innenstadt. Gleichzeitig erachte man die zeitliche Beschränkung der Videoüberwachung für wichtig, sowie die Lage halbjährlich neu zu bewerten auf der Grundlage von Zahlen - der eigenen wie auch der Polizei.

StR Dr. Reiners (CDU) erklärt Zustimmung zur Vorlage. Wichtig sind seiner Fraktion repressive Ansätze und präventive Ansätze, wobei präventive Ansätze immer vor den repressiven Ansätzen zu stehen haben. Videoüberwachung könne nur ein Baustein sein in einer präventiven Agenda. Die zeitliche Limitierung sei vernünftig, wenngleich man bereit gewesen wäre, den Zeitraum etwas auszudehnen. Der Entscheid für Aufhebung könne nicht in toto für alle neuralgischen Plätze gleichzeitig gelten, sondern müsse selektiv für den Einzelfall erfolgen. Was das Ablaufdatum angeht, so bedeute es außerdem nicht, dass, wenn keine Straftaten verübt werden, dies automatisch zu einer Aufhebung führt, sondern vielmehr müsse die Gesamtsituation ganzheitlich beurteilt werden.

StR Urbat (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sieht "die Tünche der freiheitlichen Stadtgesellschaft blättern, wenn jetzt einmal ein Unglück am Wochenende passiert". Er kritisiert die Videoüberwachung des öffentlichen Raums und befürchtet, es kommen später Versuche dazu zur Einführung von automatischer Gesichtserkennung "und so was". Seines Erachtens begründet Sicherheitsgefühl keine Videoüberwachung. Es habe bereits entsprechende Gerichtsurteile dazu gegeben. Zudem widerspreche eine Studie der These, dass durch Videoüberwachung die Kriminalität sinkt. In der Realität seien trotz Videoüberwachung weiterhin Übergriffe meist gegen Frauen zu erwarten, sowie Ignoranz durch Betrunkene, Vermummung mit Gesichtsmasken, Kapuzen und Sonnenbrillen, die eine Identifizierung verhindern, und ein Ausweichen in nicht überwachte Bereiche. Dies verlocke natürlich dazu, die Videoüberwachung immer weiter auszudehnen. Der Europäische Datenschutzausschuss habe klar zum Ausdruck gebracht, dass Videoüberwachung auf das absolute Minimum zu beschränken ist und öffentliche Stellen sie nicht routinemäßig in ihrem Aufgabenbereich machen dürfen.

StR Perc (SPD) unterstreicht, auch seine Fraktion habe sich die Entscheidung zur Vorlage nicht leichtgemacht. Man sehe das Instrument der Videoüberwachung in der aktuellen Situation als ein Mittel innerhalb eines Maßnahmenpakets an, um die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl in der Innenstadt aufrechtzuerhalten. Aktuell könne dies nur mit einem großen Polizeiaufgebot gewährleistet werden. Dies sei auf Dauer den Polizistinnen und Polizisten nicht zuzumuten. Zudem wirke es auf Dauer nicht zwangsläufig immer nur deeskalierend, wenn eine große Gruppe von Polizistinnen und Polizisten durch die Innenstadt geht. Heute beschließe man auch die Vorlage zur Mobilen Jugendarbeit in der Innenstadt, mit der Streetwork-Angebote ausgebaut werden und eine Struktur geschaffen wird, die manches auffängt, aber auch sichtbar macht.

An StR Dr. Reiners gewandt stellt er klar, "wenn die Videoüberwachung dazu führt und auch die Präventionsmaßnahmen dazu führen, dass die Straftaten nicht mehr vorhanden sind, dann muss zwingend das auch dazu führen, dass die Videoüberwachung wieder eingestellt wird. Deswegen wurde es ja abgeändert, dass es da einen halbjährlichen Bericht gibt, auf dessen Grundlage die Fortführung beurteilt wird." Zur Aussage von StR Urbat betont er, "wer hier davon spricht, dass das ein Unglück war an diesem Wochenende, der verkennt wirklich grundlegend, was hier schiefgelaufen ist! Es ist mitnichten so, dass da irgendwas ausgehend von schlechten Stimmungen einfach so über uns hereingebrochen ist, nein, die Ursachen liegen tiefer." Deswegen seien die heute zu beschließenden Präventionsmaßnahmen wichtig und richtig und machen in diesem Maßnahmenpaket Sinn. Er dankt für die Zustimmung zum SPD-Antrag auf zeitliche Befristung und stimmt der Vorlage zu.

Spätestens nach den heutigen Wortmeldungen sei er sich sicher, dass er die Vorlage zur Videoüberwachung ablehnen werde, erklärt StR Dr. Oechsner (FDP). Er habe kein vernünftiges Argument gehört, was dafür spricht. Als "starkes Stück" bezeichnet er den Satz von StR Dr. Reiners, wonach auch wenn keine Straftaten mehr da stattfinden, man die Videoüberwachung trotzdem weiterführen muss. Was das subjektive Sicherheitsgefühl angeht, "so ist und bleibt und war Stuttgart eine der sichersten Städte". Zudem könnten die tieferliegenden Ursachen der Ausschreitungen nicht mit einer Videokamera repariert werden. Besser als reflexartig zur Videoüberwachung zu greifen wäre es, zunächst die Erfahrungen anderer Städte auszuwerten, denn viele Städte hätten sie bereits wieder abgeschafft, weil es nichts gebracht habe. Nach seiner Auffassung muss man dafür sorgen, dass es genügend Präsenz der Ordnungskräfte in dieser Stadt gibt, damit so etwas nicht mehr passiert. Man müsse nicht die Polizei davor schützen, ihre Arbeit zu tun, indem man Videokameras aufstellt. Er plädiert dafür, anstatt das Geld in eine Maßnahme zu stecken, die vielleicht in anderthalb Jahren wieder abgeschafft wird, lieber 1,1 Mio. € in die Mobile Jugendarbeit Innenstadt zu geben und vernünftige Arbeit auf der Straße zu machen, oder die 1,1 Mio. € ans Land zu geben, damit es mehr Polizisten einstellt, die dann vielleicht auf der Straße sind.

StR Zeeb (FW) vertritt dagegen die Meinung, dass mit der angedachten Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl vor allem der älteren Stuttgarter Bürger verbessert wird. Außerdem verbessern sich auch die Einsatzmöglichkeiten der Polizei, die frühzeitig gezielt zu möglichen Brennpunkten kommen kann und keine ständige Präsenz leben muss, wodurch auch die Personalressourcen geschont werden. "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch die Videoüberwachung nicht zu fürchten, und jeder, der mit seinem Handy täglich stundenlang twittert, der ist viel transparenter als durch ein paar Aufnahmen auf der Videokamera. Und im gesamten Stadtgebiet werden doch schon viele Kreuzungen und Kaufhäuser und alles videoüberwacht." Für die Freien Wähler sei die Maßnahme in Ordnung und selbstverständlich sei es, sie regelmäßig auf Wirksamkeit zu überprüfen. Der Vorlage stimme man folglich gerne zu.

StR Köhler (AfD) geht ein auf die Argumente pro Videoüberwachung, die zurückgehen auf die Beschreibung der modernen Gesellschaft als Prozess der Disziplinierung, der Zivilisierung und auf die Dualität von Sicherheit und Freiheit. Das, was in jener Nacht passiert sei in Stuttgart, zeige das genaue Gegenteil dieses Prozesses an. Es sei der Ausdruck eines De-Zivilisierungsprozesses, auf welchen jedoch keine Antworten geliefert werden. "Ich muss sagen, Sie befeuern ihn. Und Sie liefern keine Antworten auf die zentrale Frage und auf das, was ja letztlich unser aller Ziel sein sollte, sein muss, dass diese Videoüberwachung wieder verschwindet, und dass das normale Stuttgart wieder erscheint."

Ihre Stimmenthaltung im gestrigen STA erklärt StRin Köngeter (PULS): Sie habe sich explizit nicht enthalten, weil sie oder die Fraktionsgemeinschaft PULS keine Verantwortung für eine Entscheidung für oder gegen die Kameraüberwachung übernehmen möchten, sondern "weil ich die Antworten auf einige unserer wirklich vielen offenen Fragen in die Fraktion tragen wollte, um dort jedem unserer vier Fraktionsmitglieder auf Grundlage der Antworten eine abschließende Meinungsbildung zu ermöglichen. Ich habe mich auch enthalten, und dies hat dann folgerichtig Christian Walter im VA heute auch getan, weil sich in unserer internen Diskussion, die wir sehr intensiv und auch kontrovers geführt haben, abgezeichnet hat, dass nicht alle unserer Fraktionsmitglieder gleich abstimmen werden und eine Zustimmung oder Ablehnung einer Einzelperson im Ausschuss nicht allen Fraktionsmitgliedern gerecht geworden wäre. Was sich abgezeichnet hat, hat sich bestätigt. Heute wird ein Teil unserer Fraktionsmitglieder für, ein anderer gegen die Kameras abstimmen. Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass die ablehnenden Mitglieder weder Gegner der Polizei sind, noch die vorliegende Situation verharmlosen oder gar meinen, dass die Polizei doch YouTube nach passendem Material durchforsten kann, statt die Situation in Echtzeit zu beobachten. Im Gegenteil, uns ist wichtig, dass der öffentliche Raum jederzeit und von jeder Person angstfrei genutzt werden kann."

Sie habe im STA viele Fragen in den Raum gestellt, die nur zum Teil beantwortet wurden. Antworten darauf könnten vielen Menschen Sorgen nehmen, die im Zusammenhang mit einer Kameraüberwachung auftauchen. Wenn man neben den Ängsten vor Kriminalität auch diese Sorgen ernst nehmen will, so müsse man sich ihnen stellen. Ein Konzept müsste daher Fragen aufgreifen zum Datenschutz, zur Transparenz, zur Technik und Auswertung. Erst anschließend soll auf Grundlage des Konzepts über eine Umsetzung entschieden werden. Bei einem so sensiblen Thema sollte man sich die Zeit dafür nehmen, denn dies hätte die Folgenabschätzung erleichtert. Nur StR Walter werde der Vorlage in ihrer jetzigen Form zustimmen.

OB Kuhn stellt klar, die Maßnahme, über welche man heute zu entscheiden habe, sei Teil der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land. Auf den Landesflächen, dazu gehöre beispielsweise der Eckensee, entscheide das Land. Es habe entschieden, die Videoüberwachung dort zu machen. Wie von Herrn stv. Polizeipräsident Berger im STA ausgeführt, habe diese temporäre Überwachung den Sinn, einsatzbegleitend, dass sie nicht mit der starken Polizeipräsenz unterwegs sein müssen, weil über Video zeitgleich verfolgt werden kann, wenn sich etwas zusammenbraut. Folglich seien weniger Polizisten unterwegs, die von jungen Leuten auch als störend empfunden werden, wenn sie dauernd kontrollieren. Es sei also ein deeskalierender Schritt.

An StR Urbat gewandt betont der Vorsitzende, der Vorschlag entstamme nicht der Schublade "Überwachungsstaat". Klar sei, dass Videoüberwachung ein grundrechtsrelevanter Vorgang ist und deswegen dauerhaft nicht bestehen bleiben kann. Nach der rechtlichen Lage muss, wenn ein Grundrecht tangiert ist, es eine klare polizeiliche Lage geben nach dem Polizeigesetz, indem ein Kriminalitätsschwerpunkt festgestellt ist. Dann kann dieses Grundrecht über eine Videoüberwachung eingeschränkt werden. Daraus ergebe sich, dass die Polizei auch immer wieder überprüfen muss, ob der Kriminalitätsschwerpunkt besteht. Deswegen sei der Antrag auch logisch, es mindestens alle halbe Jahre zu überprüfen. In Freiburg seien 18 Anlagen eingerichtet worden, die jedoch nicht eingeschaltet wurden, weil die neueste polizeiliche Einschätzung in Freiburg corona-bedingt war, "es ist nicht mehr so gefährlich, weil so viele Leute sind gar nicht unterwegs".

StR Dr. Oechsner fragt er, warum Liberale etwas dagegen haben, dass ein bestehendes Gesetz wie das Polizeigesetz angewandt wird in einer besonders gefährlichen Situation? "Das ist eine Maßnahme der Prävention. Nachher reden wir über die mobile Jugendarbeit bis hin zur polizeilichen Repression. Und auf dieser Schiene ist dieser Vorschlag eher ein deeskalierender Punkt als einer, der den Konflikt anschärft …. Ich glaube, mit dieser Maßnahme schützen wir die Stadtbevölkerung und die Polizei als Ganzes mehr und tragen dazu bei, dass keine Angsträume in der Stadt entstehen."

StR Perc weist darauf hin, er habe nicht behauptet, dass die Videoüberwachung die tieferliegenden Probleme löst, sondern er habe explizit darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen, die zusätzlich beschlossen werden, beispielsweise die Mobile Jugendarbeit Innenstadt, Wiedergutmachungskonferenz, Dialogforen, dazu helfen. Die Videoüberwachung trage dazu nicht bei, sei aber ein Mittel, um die enorme zeitliche Belastung der Polizistinnen und Polizisten in den Blick zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu finden, die eine Balance schaffen, um die Kräfte da zu haben, wo es notwendig ist. Auch seine Fraktion habe sich die Abwägung nicht leichtgemacht. Ein Fraktionsmitglied sei zu dem Ergebnis gekommen, die Vorlage abzulehnen.

StR Goller (AfD) findet, die Abwägung falle leicht. Die Darstellung von StR Urbat, der argumentiere mit der Angst vor einer frei erfundenen Gefahr einer automatischen Personenerkennung und den Konsequenzen daraus am Beispiel von China, sei falsch. Tatsächlich - dies haben die Vertreter der Polizei ausdrücklich dargelegt - gehe es um die Echtzeitüberwachung des Platzes an sich, um im Bedarfsfall eingreifen zu können. Auch die Darstellung von StR Dr. Oechsner, der mit der Einschränkung der Freiheit argumentiere und die faktische Existenz von No-Go-Areas in Stuttgart ignoriere, sei falsch. Geradezu ungeheuerlich sei es, wenn den Polizisten unterstellt wird, in dieser Weise ihren Dienst nicht verrichten zu können oder zu wollen. Die Polizei in Stuttgart sei nicht dazu ausgelegt, jeden Samstagabend mit Hundertschaften bereitzustehen, und deshalb diene die Videoüberwachung dazu, in Echtzeit festzustellen, ob am jeweiligen Abend der Bedarf existiert.


Abschließend lässt OB Kuhn über die GRDrs 663/2020 in der Fassung des STA vom 28.07.2020 (Ergänzung einer neuen Beschlussantragsziffer 5) abstimmen. Er stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 663/2020 in der Fassung des STA vom 28.07.2020 (Ergänzung um Beschlussantragsziffer 5 mit folgender Formulierung:
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