Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
0300, 0331-00, 0331-01
GRDrs
719/2019
Stuttgart,
07/19/2019
Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung in Bezug auf die Anzahl, Größe und Geschäftskreise der beschließenden Ausschüsse
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
25.07.2019
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 9. Mai 2019 (Amtsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 2019); Stadtrecht 0/1) gemäß Anlage 1 wird erlassen.
Begründung:
Im Rahmen der Einigungsgespräche haben sich die Fraktionen - auch um den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat genauer zu entsprechen - auf veränderte Größen der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats geeinigt. So sollen künftig mit Ausnahme des Verwaltungsausschusses, der aus 19 gemeinderätlichen Mitglieder bestehen soll, alle beschließenden Ausschüsse aus 15 Stadträtinnen und Stadträten bestehen.
Weiterhin hat man sich auf die Bildung eines neuen beschließenden Ausschusses für Klima und Umwelt (AKU) verständigt. Der neu gebildete AKU soll insbesondere einige Zuständigkeiten des bisherigen Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) erhalten. Der bisherige UTA wird in Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) umbenannt.
Diese Anpassungen erfordern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Weiterhin werden diesbezügliche redaktionelle Folgeänderungen in der Hauptsatzung vorgenommen und eine Verweisung berichtigt.
Finanzielle Auswirkungen
Voraussichtlich Mehrkosten für Sitzungsgelder nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit durch den neu gebildeten AKU. Diese sind noch nicht konkret bezifferbar.
Beteiligte Stellen
Referate WFB, SWU und T.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
1
Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 25. Juli 2019 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Änderungssatzung) beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 9. Mai 2019 (Amtsblatt Nr. 21 vom 23. Mai 2019); Stadtrecht 0/1) wird wie folgt geändert:
1. Änderung von § 4 (Bildung von beschließenden Ausschüssen)
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Als beschließende Ausschüsse (§ 5 Abs. 1 und 2) werden gebildet:
1. der Verwaltungsausschuss (§ 7),
2. der Sozial- und Gesundheitsausschuss (§ 8),
3. der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (§ 9),
4. der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (§ 10),
5. der Ausschuss für Klima und Umwelt (§ 11),
6. der Jugendhilfeausschuss (§ 14).“
2. Änderung von § 5 (Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse)
§ 5 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
„(1) Die beschließenden Ausschüsse nach § 4 Nr. 3 - 5 bestehen aus dem/der Vorsitzenden und 15 Mitgliedern des Gemeinderats. Der Verwaltungsausschuss (§ 4 Nr. 1) besteht aus dem dem/der Vorsitzenden und 19 Mitgliedern des Gemeinderats. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss (§ 4 Nr. 2) besteht aus dem/der Vorsitzenden, 15 Mitgliedern des Gemeinderats sowie aus beratenden Mitgliedern für die Beratung bestimmter Angelegenheiten des Gesundheitswesens; die näheren Einzelheiten sind in § 8 geregelt.
(2) Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (§ 4 Nr. 6) wird durch die jeweils geltende Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart geregelt.“
3. Änderung von § 7 (Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses)
a) § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 werden wie folgt neu gefasst:
„2. des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, soweit nicht der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen oder der Ausschuss für Klima und Umwelt zuständig sind,
3. des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, soweit nicht der Sozial- und Gesundheitsausschuss oder der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zuständig sind,“
b) § 7 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Die Worte „außer in Fällen des § 10 Nr. 4“ werden durch die Worte „außer in Fällen des § 10 Nr. 5“ ersetzt.
c) § 7 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Die Worte „Ausschuss für Umwelt und Technik“ werden durch die Worte „Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik“ ersetzt.
4. Änderung von § 9 (Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt und Technik)
a) Die Überschrift des § 9 und § 9 Abs. 1 und werden wie folgt neu gefasst:
„§ 9
Geschäftskreis des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik
(1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik ist zuständig für Angelegenheiten
1.
des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt einschließlich der von der Gemeinde sowie von der Umlegungsstelle bei der Durchführung von Umlegungen nach § 45 ff. Baugesetzbuch - BauGB - zu treffenden Entscheidungen, soweit nicht der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen oder der Ausschuss für Klima und Umwelt zuständig ist,
2.
des Technischen Referats (einschließlich derjenigen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart, diesbezüglich in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Betriebsausschuss Stadtentwässerung“), soweit nicht der Verwaltungsausschuss oder der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen oder der Ausschuss für Klima und Umwelt zuständig sind,
3.
des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, soweit Belange im Bereich des Amts für öffentliche Ordnung - mit Ausnahme der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens - berührt sind,
4.
des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, soweit nicht Angelegenheiten der Strategischen Planung, die sich nicht auf das Thema Mobilität beziehen, betroffen sind.“
b) § 9 Abs. 2, 3 und 5 werden wie folgt geändert:
Die Worte „Ausschuss für Umwelt und Technik“ werden jeweils durch die Worte „Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik“ ersetzt.
5. Änderung von § 11
§ 11 wird einschließlich der Überschrift wie folgt neu gefasst:
„§ 11
Geschäftskreis des Ausschusses für Klima und Umwelt
Der Ausschuss für Klima und Umwelt ist zuständig für Angelegenheiten
1. des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt, welche das Amt für Umweltschutz betreffen sowie - mit Ausnahme von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem BauGB oder der LBO - Grünbelange im Bereich des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (insbesondere Projekte des städtischen Grünprogramms, Urban Gardening, Bienenweiden, Förderprogramme für Steillagen und Weinberge),
2. des Technischen Referats, welche das Sachgebiet Stadtwald und untere Forstbehörde der Abteilung Forsten und Service-Betriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamts betreffen,
3. des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, soweit Belange der Stadtwerke Stuttgart GmbH berührt sind, außer in Angelegenheiten i. S. d. § 7 Abs. 4
Satz 1,
4. die von der Zuständigkeit her grundsätzlich einem anderen beschließenden Ausschuss zugeordnet sind, soweit überwiegend oder grundlegend Belange des Klima- und Umweltschutzes betroffen sind (insbesondere bei den Themen Energie, Klimaanpassung, Luft, Natur/Biodiversität, Landschaft, Wasser, Boden, Abfallvermeidung, Ressourcenschonung, Umweltbildung und bei Umweltschutzprogrammen sowie bei entsprechenden übergeordneten und grundlegenden Konzepten und Studien).
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 25. Juli 2019 in Kraft.
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