Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1005/2019
Stuttgart,
10/10/2019



Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Stuttgart (SES)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
22.10.2019
09.12.2019
20.12.2019



Beschlußantrag:

1. Der Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs SES wird festgesetzt:
1.1 im Erfolgsplan (Anlage 2) mit
Erträgen von 122.969.400 123.323.500
und
Aufwendungen von 121.017.400 121.463.500

und einem Jahresergebnis von 1.952.000 1.860.000

1.2 im Vermögensplan (Anlagen 3)
mit Einnahmen und Ausgaben von je 93.427.500 102.468.900

1.3 mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Darlehen von 46.175.500 54.008.900

1.4 mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3) 70.290.900 137.985.100

1.5 mit der vorgelegten Stellenübersicht (Anlage 7) einschließlich Veränderungen.

2. Dem Finanzplan (Anlage 4) wird zugestimmt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgelegt auf 20.000.000 20.000.000


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Infrastruktur der kommunalen Abwasserwirtschaft stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Daseinsvorsorge dar. Um die hohe Entsorgungssicherheit und Entsorgungsqualität weiter zu gewährleisten, sind moderne und effiziente Anlagen, ein hochentwickelter Stand der Technik und gut qualifizierte Mitarbeiter für ein leistungsfähiges Unternehmen notwendig. Klimawandel, steigende wasserrechtliche Anforderungen, verbesserter Umweltschutz, energetische Optimierung, steigende Einwohnerzahlen, steigende Bau-, Rohstoff- und Energiepreise stellen die großen Herausforderungen an die Erfolgs- und Finanzplanung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) dar. Im Wirtschaftsplan 2020/2021 der SES sind diese Herausforderungen mit Ausrichtung auf die Interessen der Bürger, die ökologischen, die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Interessen ausgewogen berücksichtigt.

Im Erfolgsplan sind für 2020 Erträge in Höhe von 123,0 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 121,0 Mio. EUR vorgesehen. Das Jahresergebnis in Höhe von 2,0 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden.

Für 2021 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 123,3 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 121,5 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 1,9 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Im Vermögensplan der Stadtentwässerung Stuttgart sind Einnahmen (Finanzie­rungsmittel) und Ausgaben (Finanzierungsbedarf) ausgeglichen in Höhe von 95,4 Mio. EUR für 2020 und in Höhe von 102,5 Mio. EUR für 2021 vorgesehen. Im Mittelpunkt des Vermögensplans der SES stehen die Investitionsbudgets der notwendigen Baumaßnahmen zum Infrastrukturerhalt und -entwicklung der städtischen Abwasseranlagen mit einem Anschaffungs- und Herstellungswert in Höhe von 1.9 Milliarden EUR (Stand 31.12.2018). Die Investitionsbudgets beinhalten folgenden Entwicklungen:


Der notwendige Kreditbedarf liegt in 2020 bei 46,2 Mio. EUR und in 2021 bei 54,0 Mio. EUR.

Die Finanzplanung der SES zeigt den notwendigen Finanzierungsbedarf und die notwendigen Finanzierungsmittel bis zum Planungsjahr 2024.

In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2020 und 2021 bei 362 Stellen (Planjahr 2019: 349 Stellen).

Die Kassenkreditermächtigung für die Jahre 2020 und 2021 bleibt unverändert bei jeweils 20,0 Mio. EUR.

Seit 1. Januar 2016 betragen in der Landeshauptstadt Stuttgart das Schmutzwass-erentgelt 1,66 EUR pro m³ bezogene Frischwassermenge und die Niederschlags-wassergebühr 0,71 EUR pro m² Berechnungsfläche. Für das Planjahr 2020 soll das Schmutzwasserentgelt auf 1,69 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,73 EUR/m² leicht angehoben werden. Dazu wird die SES (in November 2019) eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Straßenentwässerung für öffentliche Flächen (Finanzierung durch den städtischen Haushalt) liegen 2020 bei 9,7 Mio. EUR und 2021 bei 9,6 Mio. EUR.
Für die Verzinsung der bereitgestellten städtischen Darlehen und der Trägerdarlehen erhält der städtische Haushalt in den Planjahren 2020 einen Betrag von 10,2 Mio. EUR und 2021 einen Betrag von 10,9 Mio. EUR.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch die Aufnahme von Krediten. Im Jahr 2020 sind Kredite in Höhe von 46,2 Mio. EUR und im Jahr 2021 Kredite in Höhe von 54,0 Mio. EUR im Doppelwirtschaftsplan berücksichtigt. Es ist vorgesehen, die Kredite dem Eigenbetrieb SES aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Ausschließlich wenn eine Kreditgewährung durch den städtischen Haushalt nicht möglich ist, wird der Eigenbetrieb SES die Finanzierung über den Kreditmarkt vornehmen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Erfolgsplan 2020/2021
Anlage 3: Vermögensplan 2020/2021
Anlage 4: Finanzplan 2020/2024
Anlage 5: Kreditübersicht 2020/2021
Anlage 6: Gebührenvergleich ab Städte über 100.000 Einwohner
Anlage 7: Stellenübersicht 2020/2021


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