Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 116/2013
2. Ergänzung
Stuttgart,
04/25/2013



Standorte für Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.04.2013



Beschlußantrag:

Ziffer 2 des Beschlussantrages der GRDrs 116/2013 Ergänzung wird wie folgt gefasst:

2. An dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. März 2013 zurückgestellten Standort Schneewittchenweg in Möhringen zur Errichtung von Fertigbauten für Tageseinrichtungen wird festgehalten.

Zusätzlich wird den Standorten Hohenfriedberger Straße (Weilimdorf) und Eierstraße 144 (Stuttgart-Süd) zugestimmt.

Von den beiden Standorten Krehlstraße in Rohr und Tulpenapfelweg in Zuffenhausen, welche in der Ausgangsvorlage GRDrs 116/2013 noch als zu prüfen bezeichnet wurden, wird der Standort Krehlstraße
in der Variante B zur Errichtung eines temporären Fertigbaus vom Typ 1 mit 8 Gruppen weiterverfolgt.


Begründung:


Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 23.04.2013 um Prüfung der alternativen Standorte Hohenfriedberger Straße in Stuttgart-Weilimdorf und Eierstraße 144 in Stuttgart-Süd gebeten.

Beide Standorte sind geeignet und sollen für den Bau von Fertigbauten des Typs 2 (4 Gruppen) vorgesehen werden (Anlagen 1 und 2). Damit kann auf die bislang vorgeschlagenen Standorte Molchweg (Weilimdorf) und Flst. 4879/Eierstraße (Süd) verzichtet werden.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Vaihingen hat bezüglich des Standorts Krehlstraße um Prüfung des vorgeschlagenen Standorts hinsichtlich der dort verlaufenden Hochspannungsleitung gebeten. Die Hochspannungstrasse befindet sich südlich des Baufeldes und tangiert das Vorhaben nicht. Es handelt sich um eine 110kV-Trasse und nach aktuellem Stand kann die Mindestforderung von 50 m Abstand eingehalten werden.

Allerdings hat sich ergeben, dass eine Ferngasleitung im Baufeld liegt, welche die bisherige Planung unmöglich macht, da die Gasleitung inkl. zugehörigem Schutzstreifen nicht überbaut werden darf. In Abstimmung mit dem Bezirksvorsteher hat das Hochbauamt eine Alternativplanung gemacht (Anlage 3). Der Bezirksbeirat Stuttgart-Vaihingen hat am 23.04.2013 der Variante B zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

./.




Fritz Kuhn

Anlagen



1 Standort Hohenfriedberger Str., Weilimdorf
2 Standort Eierstr. 144, Süd
3 Standort Krehlstr., Vaihingen


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Anl 1 Hohenfriedberger Straße.pdfAnl 1 Hohenfriedberger Straße.pdf Anl 2 Eierstraße.pdfAnl 2 Eierstraße.pdf Anl 3 Krehlstraße.pdfAnl 3 Krehlstraße.pdf