Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
163/E
8
Ergebnis der Beratung
Drucksache:
397/2022
Ergänzung Neufassung
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
27.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Klimaneutralität 2035
Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 08.08.2022, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: ohne Votum mit Maßgabe der Einarbeitung der Anregungen in die Drucksache und Veränderung Beratungsverlauf
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 19.07.2022, öffentl., Nr. 229
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU
Verwaltungsausschuss vom 20.07.2022, öffentlich, Nr. 249
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU, veränderter Beratungslauf
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 26.07.2022, öffentl., Nr. 271
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 397/2022 Neufassung
Verwaltungsausschuss vom 27.07.2022, öffentlich, Nr. 287
Ergebnis: modifizierter Beschlussantrag Neufassung (siehe Tischvorlage)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 27.07.2022, GRDrs 397/2022, Ergänzung zur Neufassung (Tischvorlage) mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz
a) Der Gemeinderat beschließt das Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Stadtgesellschaft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Auf dem Weg zu diesem Ziel soll der CO
2
-Ausstoß bis 2030 um 80 % gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Der entsprechende CO
2
-Reduktionspfad wird mit den Zielen für die Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Anteile am Endenergieverbrauch angepasst.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen, mit dem bei klimarelevanten Entscheidungen des Gemeinderats Transparenz in Bezug auf die CO
2
-Bilanz der Stadt hergestellt werden kann. Dafür sollen zukünftig bei klimarelevanten Entscheidungen des Gemeinderats die damit verbundenen CO
2
-Emissionen in geeigneter Weise ermittelt und in einem gesonderten Feld "Auswirkungen auf den Klimaschutz" transparent gemacht werden.
c) Die Verwaltung stellt im Herbst 2022 dar, wie hoch das aus dem Beschluss zur Klimaneutralität resultierende CO
2
-Restbudget ausfällt und in welchem Verhältnis dieses Restbudget zum globalen Gesamtpfad zur Klimaneutralität steht.
2. Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken
Für den Klimaschutz wird der SVV im Jahr 2022 eine Kapitaleinlage aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 100 Mio. Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung 2022. Verwaltung und Stadtwerke erarbeiten bis zum Herbst 2022 auf Basis der neuen Unternehmensstrategie sowie unter Einbeziehung der entsprechenden Gremien einen Vorschlag für die strategischen Zielvorgaben der Stadt für die Arbeit der Stadtwerke. Für die zur Erreichung der Ziele notwendigen Investitionen kann die oben genannte Kapitaleinlage der SVV genutzt werden.
3. CO
2
-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern
Die Verwaltung konkretisiert bis zum Herbst 2022 die in der Mitteilungsvorlage 376/2022 verwaltungsintern abgestimmten Vorschläge für das Vorgehen bei der energetischen Sanierung städtischer Liegenschaften, um mit den im Doppelhaushalt beschlossenen zusätzlichen Mitteln einen möglichst effektiven Beitrag zur Reduktion der stadtweiten CO2-Emissionen zu leisten.
4. Private Investitionstätigkeit unterstützen
a) Die Verwaltung strebt an, im Bündnis für Wohnen Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft zu treffen, mit denen die Klimaneutralität des Gebäudebestandes erreicht werden kann. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Kosten sozial verträglich verteilt werden.
b) Die Stadt entwickelt impulsgebende Konzepte für umfassende Sanierungen durch private Wohnungs- und Hauseigentümer*innen und Gemeinschaften, um die energetische Sanierungsrate auch in diesem Bereich zu erhöhen. Dabei müssen das Energieberatungszentrum EBZ wie auch die Stadtwerke einbezogen werden.
c) Mit dem Stuttgarter Handwerk entwickelt die Verwaltung neue Konzepte, wie die verstärkte Gewinnung von Nachwuchs in den klimaschutzrelevanten Handwerksberufen gelingen kann. Darüber hinaus unterstützt die Stadt weiterhin die im Jahr 2022 von den Organisationen des Stuttgarter Handwerks gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und der Stabsstelle Klimaschutz erarbeitete Initiative "Werde Klimazubi im Handwerk" sowie die Ausbildungsmesse HandsUp des Handwerks auch in den Jahren 2023 - 2025 mit insgesamt 180.000 Euro.
d) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für das Förderprogramm zum Austausch alter Ölheizungen sowie das Förderprogramm zur Beleuchtungssanierung gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position "Klimaschutz" umzusetzen.
5. Klimamobilitätsplan und erste Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen
a) Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2022 einen Klimamobilitätsplan vor, dessen Ergebnisse auch bei der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans "Nachhaltig mobil" berücksichtigt werden.
b) Zudem werden die freiwerdenden Mittel aufgrund des landesweiten Jugendtickets für Angebotsverbesserungen im Bus- und Bahnverkehr eingesetzt. Nach einer Bewertung der SSB zu den jeweiligen verkehrlichen Wirkungen sowie der finanziellen Bedarfe wird im Herbst über die einzelnen Maßnahmen in den zuständigen Gremien beraten und entschieden.
6. Unsere Stadt auf Wetterextreme aufgrund des Klimawandels gut vorbereiten
a) Das bestehende Klimaanpassungskonzept soll weiterentwickelt werden. Die Verwaltung legt im zweiten Halbjahr 2023 eine Fortschreibung (KLIMAKS 2.0) vor, in der die Vorschläge aus der Studie "Net-zero Stuttgart" berücksichtigt werden.
b) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für die Begrünung der Stadtbahngleise in Stuttgart-Wangen und die Förderlinie EFEU im Klima-Innovationsfonds gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position "Klimaschutz" umzusetzen.
7. Weiteres Vorgehen
a) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Umsetzungskonzepte für die Maßnahmen der Studie "Net-zero Stuttgart" bis zum Herbst 2022 auszuarbeiten.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine geeignete Organisationsstruktur vorzulegen, mit der der städtische Beitrag zur Umsetzung des Klimafahrplans effektiv und zielführend umgesetzt werden kann.
Am Ende einer längeren Aussprache stellt OB
Dr. Nopper
fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 397/2022 Ergänzung zur Neufassung mit 51 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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