Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
301/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 28.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Hauptklärwerk Mühlhausen
Verbesserung P-Elimination und Neubau A-Stufe, erster Funktionsabschnitt
- Baubeschluß
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabeermächtigung

Vorgang: BA Stadtentwässerung vom 19.05.2020, öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 28.05.2020, öffentlich, Nr. 139
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 05.05.2020, GRDrs 301/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Baubeschluss

1.1 Dem Bau des ersten Funktionsabschnittes der Verbesserung P-Elimination und Neubau A-Stufe/Spurenstoffelimination im Hauptklärwerk Mühlhausen auf der Grundlage der Planung der Arbeitsgemeinschaft Dahlem-Ingenieure GmbH/Hydro-Ingenieure GmbH, Essen, und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, vom 01.04.2020 mit Kosten in Höhe von 24.000.000 EUR wird zugestimmt.

1.2 Die Investition in Höhe von 24.000.000 EUR wird im Vermögensplan 2020 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer I.10.6271.000.200) wie folgt gedeckt:
2. Vergabe von Planungsleistungen

2.1 Der Erweiterung der Ingenieurverträge für den ersten Funktionsabschnitt der Verbesserung P-Elimination und Neubau A-Stufe/Spurenstoffelimination um die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung bzw. um die Objektüberwachung während der Bauphase des ersten Funktionsabschnittes laut Begründung wird zugestimmt.

3. Vergabeermächtigung

3.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 24.000.000 EUR für den ersten Funktionsabschnitt der Verbesserung P-Elimination und Neubau A-Stufe/Spurenstoffelimination sämtliche erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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