Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 586/2018
Stuttgart,
06/22/2018



Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsber. 1 + 2
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen i. S. v. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
17.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsbereichen 1 + 2 wird in der Fassung vom 11. September 2017 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 11. September 2017/28. März 2018.

Der Geltungsbereich des Teilgeltungsbereiches 1 ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt. Der weitere Teilgeltungsbereich 2 auf der Gemarkung Weilimdorf ist in der Anlage 10 dargestellt.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Es wird festgestellt, dass die Anregungen nicht berücksichtigt werden können.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) plant die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage auf der Gemarkung der Stadt Stuttgart. Sie soll dem stadteigenen Bedarf dienen. Eine stadteigene Anlage spart Transportwege und bringt abfallwirtschaftliche Planungssicherheit. Der Gemeinderat hat am 10. Mai 2012 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Bioabfallvergärungsanlage am Standort Hummelsbrunnen gefasst.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Bioabfallvergärungsanlage wird dieser Bebauungsplan aufgestellt. Aktuell bestimmt sich hier die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 35 BauGB.

Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 19. Dezember 2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsbereichen 1 + 2 beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 19. Januar bis zum 19. Februar 2018.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Anlage 5) und während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Anlage 6) vorgebrachten Anregungen, u. a. Ablehnung des Standortes der Bioabfallvergärungsanlage, Valentienwald und Verkehrsbelastung wurden geprüft und bewertet, konnten jedoch nicht berücksichtigt werden.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie erneut während der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen.

Die Stellungnahmen wurden soweit erforderlich und geboten im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV AK Stuttgart) lehnt den Bebauungsplan ab, da nach Ansicht des LNV u. a. in einen ökologisch wertvollen Bereich (auch im Sinne des Artenschutzes) in erheblichem Umfang eingegriffen wird. Der LNV fordert die Stadt auf, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Die gesamten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen 7 bis 9 mit jeweils einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Redaktionelle Ergänzungen in der Begründung mit Umweltbericht nach der öffentlichen Auslegung
Nach der öffentlichen Auslegung wurden in der Begründung und im Umweltbericht Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen:

Begründung Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, da diese Berichtigungen, Streichungen, Ergänzungen bzw. Klarstellungen nicht den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans betreffen.

Umweltbelange
Die Verträglichkeit der Bioabfallvergärungsanlage und der zwei Blockheizkraftwerke
ist insbesondere in Bezug auf die umgebenden Wohnnutzungen in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Stammheim im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sicherzustellen. Für die Errichtung und den
Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage bedarf es einer allgemeinen Vorprüfung des
Einzelfalls nach § 3c UVPG (a. F. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) i. V. m.
Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Dadurch ist zu ermitteln, ob erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu befürchten sind. Es wird darauf hinge-wiesen, dass die Umweltprüfung nach Baugesetzbuch für das vorliegende Bebauungsplanverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 UVPG als Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens agiert.

Im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Erhebliche nachteilige planbedingte Umweltauswirkungen lassen sich für das Schutzgut Boden und Grundwasser feststellen. Sämtliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft werden mit den festgesetzten Maßnahmen (A1 – A8) als grundsätzlich ausgleichbar eingestuft. Einzige Ausnahme bildet das Schutzgut Boden und Grundwasser. Die Bilanzierung auf Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzepts Stuttgart (BOKS) ergibt einen Verlust von 2,54 Bodenindexpunkten, welcher nicht ausgeglichen werden kann. Die einzelnen Ergebnisse wurden im Umweltbericht zusammengestellt (Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart wird für den Bau der Bioabfallvergärungsanlage, für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und den Erwerb von Flächen für die Verbreiterung der Erschließungsstraße (Feldweg) eine separate Kostenauflistung dem Gemeinderat vorlegen.






Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
3. Bebauungsplan (Verkleinerung)
4. Textteil zum Bebauungsplan
5. Anregungen - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
6. Anregungen - öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
7. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
10. Teilgeltungsbereich 2 (Gemarkung Weilimdorf)
…………………………………………………………………………………………………
SW. Schützenswerte Daten



Ausführliche Antragsbegründung:

1. Planung
2. Verfahrensablauf
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Umweltbelange
5. Planungsvorteil
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Flächenbilanz


1. Planung


2. Verfahrensablauf

2.1 Aufstellungsbeschluss

2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2.3 Auslegungsbeschluss 2.4 Öffentliche Auslegung 2.5 Redaktionelle Ergänzungen in der Begründung mit Umweltbericht nach der öffentlichen Auslegung Begründung
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4. Umweltbelange

5. Planungsvorteil

6. Finanzielle Auswirkungen

7. Flächenbilanz



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