 | Fragen | Stellungnahme der Verwaltung |
| Ausgleichsmaßnahmen | Im Bebauungsplan sind verschiedene Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (siehe textliche Festsetzung A1 – A8). Für die Maßnahme A8 wurde auf der Gemarkung Weilimdorf (Teilgeltungsbereich 2) eine Fläche auf städtischen Grundstücken festgesetzt. In der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden die artenschutzrechtlichen Belange dargelegt. |
| Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen
| Die Kosten übernimmt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart. |
| Zeitplan für die Realisierung der Biogasanlage | Nach der europaweiten Ausschreibung ist die Bauausführung für den Sommer 2018 geplant (Voraussetzung ist jedoch, dass die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zu-
sammenhang der betroffenen besonders und streng geschützten Arten erfüllt ist).
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| Verwertung der Gärreste | Nach der Behandlung des Bioabfalls im Fermenter wird der Gärrest in eine feste und flüssige Fraktion getrennt.
Der flüssige Gärrest (Flüssigdünger)
gelangt zunächst in ein abgedecktes Becken, in dem sich die Schwebstoffe absetzen können und aus welchem das restliche Methan zur Verwertung abgezogen werden kann. Anschließend gelangt der Flüssigdünger in die drei Presswasserspeicher.
Der feste Gärrest gelangt zunächst in belüftete und anschließend in unbelüfte-te Rotteboxen, aus welchen der Rohkompost von externen Verwertern regelmäßig abgeholt werden kann.
Es handelt sich bei beiden Fraktionen um qualitätsgeprüfte Produkte, welche aus ökologischen und ökonomischen Gründen in der näheren Umgebung der Bioabfallvergärungsanlage in der Landwirtschaft Verwendung finden sollen.
Eine Interessensbekundung zur Abnahme von Teilmengen seitens der Landwirtschaft liegt vor.
Aufgrund des Auftragsvolumens unterliegt die Verwertung der Gärreste allerdings der Verpflichtung zur Ausschreibung.
Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, einen Nachweis zur Verwertung der Gärreste zu erbringen. |
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| Stand des Flächennutzungsplanänderungsverfahren | Die Änderung des Flächennutzungsplans ist seit dem 14. April 2016 in Kraft. |
| Eingemeindungsvertrag | Der Eingemeindungsvertrag mit Zuffenhausen wurde vom Rechtsamt am
12. März 2014 geprüft. Die geplante
Anlage am vorgesehenen Standort widerspricht nicht dem Eingemeindungsvertrag solange weder das jetzige Wohnen noch das planerisch absehbare künftige Wohnen beeinträchtigt wird. |