Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
6
6
Verhandlung
Drucksache:
1059/2015
GZ:
StU
Sitzungstermin:
28.01.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 22 -Heslach, Teilbereich Burgstallstraße-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.01.2016, nicht öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.01.2016, öffentlich, Nr. 17
Verwaltungsausschuss vom 27.01.2016, öffentlich, Nr. 2
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.11.2015, GRDrs 1059/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 22 -Heslach, Teilbereich Burgstallstraße- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 22 -Heslach, Teilbereich Burgstallstraße- vom 20. Juni 2002, in Kraft getreten am 18. Juli 2002, wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 12. November 2015. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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