1. Der geplante Standort befindet sich auf einer Fläche, die Bestandteil einer im Stadtbezirk Zuffenhausen zugesagten Ausgleichsfläche ist (Aufforstung nach dem Valentiensplan: „Valentienswald“). In der weiteren Planung wird dies soweit wie möglich mit berücksichtigt und ggf. Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb des Plangebiets vorgeschlagen. 2. Da es in Zuffenhausen ein örtliches LKW-Durchfahrtsverbot gibt, ist die Andienung zur geplanten Anlage von Norden über die B 27 geplant. Lediglich die Anlieferung vom Sammelgebiet Zuffenhausen erfolgt durch den Stadtbezirk. Der Kostenvorteil durch den Wegfall der Fahrten nach Kirchheim ist offensichtlich. Die Alternativstandorte in Gaisburg liegen näher am Abfallschwerpunkt und wären, in Bezug auf die Fahrten, kostengünstigen als der Standort Sauhalde. Diese Standorte sind jedoch momentan nicht verfügbar.
3. Die empfohlene gutachterliche Betrachtung der kleinklimatischen Verhältnisse mit Darstellung der Auswirkungen einer Vergärungsanlage werden im weiteren Genehmigungsverfahren mit ausgeführt. Das Referat WFB regt an, die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) HOAI erst zu beauftragen, wenn das benötigte Planrecht geschaffen ist. Die Verwaltung wird somit eine stufenweise Beauftragung vornehmen, bei der die einzelnen Leistungsphasen getrennt beauftragt werden. Die für die Bioabfallvergärungsanlage benötigten Grundstücksflächen werden zu gegebener Zeit zum Verkehrswert in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs AWS übertragen. zum Seitenanfang