Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
311
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VerhandlungDrucksache:
1404/2019
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 05.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Herr Großmann (RPA)
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2018 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (LHS)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 04.12.2019, öffentlich, Nr. 645
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 22.11.2019, GRDrs 1404/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2018 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2018 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):


3.1 Gesamtergebnisrechnung/-verwendung 2018:
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

3.2 Bilanz zum 31.12.2018

Die Bilanz zum 31.12.2018, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
10.378.668.540,15 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
8.907.193,84
EUR
Sachvermögen
4.701.775.182,06
EUR
Finanzvermögen
5.116.898.988,79
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
551.087.175,46
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.378.668.540,15
EUR
Basiskapital
6.019.675.129,83
EUR
Rücklagen
2.719.482.492,56
EUR
Sonderposten
961.699.807,58
EUR
Rückstellungen
417.904.282,16
EUR
Verbindlichkeiten
167.903.103,03
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
92.003.724,99
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.378.668.540,15
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 54, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.16) Mittel in Höhe von 1.082.709.889,57 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
3.464.711,15
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
23.471.119,06
EUR
Wohnungsbauförderung
13.337.371,74
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
43.060.850,00
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neuer Konzertsaal u.a.)
196.500.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
35.150.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
57.500.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
150.000.000,00
EUR
Radinfrastruktur
20.000.000,00
EUR
Klimaschutzfonds
200.000.000,00
EUR
Stärkung der SVV
20.000.000,00
EUR

Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2018 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 36ff und Nr. 2.6 Seite 53ff) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2018

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 389.383.276,82 EUR ab:


Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.618.342.426,78
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.012.930.423,35
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
605.412.003,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
53.270.558,46
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.015.019,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-194.744.461,53
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
410.667.541,90
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-21.284.265,08
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-21.284.265,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
389.383.276,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2018
792.027.653,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-444.209.727,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-54.826.450,36
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2018
in die Ämterbudgets 2019
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 133.885.796,44 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 126 ff.) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2018 in die Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 658.141.857,47 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 131 ff.) zugelassen.


Herr Großmann (RPA) erläutert zusammenfassend den Schlussbericht. Dabei geht er insbesondere ein auf die Themen Spenden und Sponsoring, das Forderungsmanagement im JobCenter, den Bereich Hilfen zur Erziehung im Jugendamt im Hinblick auf die Wirksamkeit der Hilfen, das Compliance-Managementsystem sowie die Prüfung von Ingenieurverträgen für das Verkehrsleitsystem im Tunnel beim Projekt B10 Rosensteintunnel.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sprechen Herrn Großmann und seinem Team Lob und Dank für den hilfreichen und übersichtlichen Bericht aus, mit dem sich sehr gut arbeiten lasse.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) verweist auf die im Februar stattfindende Debatte zum Thema Compliance-Managementsystem. Auf die vertiefte Behandlung im Februar 2020 weist auch StR Kotz (CDU) hin.

StR Rockenbauch (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) lobt insbesondere, dass den Prozesskontrollen seitens des Rechnungsprüfungsamtes auch konzeptionelle Vorschläge folgen. Er begrüßt, dass in Zukunft das Augenmerk auf die immer größer werdende Differenz zwischen Beschlüssen des Gemeinderats und der Umsetzung in der Verwaltung gelegt werden soll. Es sei ein falscher Maßstab, ein gutes Haushaltsjahr allein am Finanziellen zu bewerten. Vielmehr bemesse sich ein gutes Haushaltsjahr an der Aufgabenerledigung, wo 2018 mit 792 Mio. € eine gewaltige Lücke klaffe. Somit komme er zu dem Schluss, dass die letzte Haushaltsplanung eine Fehlplanung war, weil Beschlüsse, um die Umsetzung zu beschleunigen und die angesichts der finanziellen Spielräume möglich gewesen wäre, nicht getroffen wurden. Für die laufenden Haushaltsberatungen und angesichts der anstehenden Herausforderungen insbesondere bei den Themen Klimawandel, Wohnen und Verkehr appelliere die Fraktionsgemeinschaft "Handbremse raus beim Personal, sonst geht hier nichts vorwärts!"

Auf den hohen Jahresüberschuss, der auch bedingt war durch den außerordentlichen Effekt im Zusammenhang mit der LBBW sowie darauf, dass viele geplante Aufgaben noch nicht umgesetzt werden konnten, geht StR Körner (SPD) ein. Die Investitionen seien zudem auf einem Tiefststand. Im Hinblick auf die angemahnten strategischen Zielvorgaben durch den Gemeinderat für die Führung der Beteiligungsunternehmen erinnert er daran, dass der Gemeinderat sich vorgenommen hatte, bis April 2020 solche strategischen Zielvorgaben für die SSB, die SWSG und für die SWS zu erarbeiten. Er würde sich sehr darüber freuen, wenn das RPA sich bei der Frage, welches Abstraktionsniveau bzw. welchen generellen Typus solche strategischen Zielvorgaben haben können, aktiv einbringt.

Für StR Dr. Oechsner (FDP) gehört zu einem guten Haushalt eine gute Planung, die auf den abschätzbaren Möglichkeiten der Einnahmen- und der Ausgabenseite beruhend einen Plan erstellt, der realistisch ist und der nicht per se in die Schuldenfalle hineinführt. Wichtig sei außerdem, dass die Zinsschuld nicht die Mittel nimmt, um die Vorhaben für die Bürger umzusetzen. Wenn es am Ende einen Überschuss gibt, so könne man diesen verwenden für vernünftige Dinge, beispielsweise aus dem Klimapaket.

Dass keine gravierenden Mängel gefunden wurden, spricht aus Sicht von StRin von Stein (FW) dafür, dass die Verwaltung in weiten Teilen gut arbeitet. Weiter bittet sie zu berücksichtigen, dass ein großer Teil des so genannten Überschusses aus bereits verplanten Mittel besteht, die im Laufe der kommenden Jahre ausgegeben werden und überhaupt erst ermöglichen, bestimmte Dinge tun zu können. Die Tatsache, dass die Stadt schuldenfrei ist, bedeute, dass der Spielraum für weitere Investitionen und für mehr Personal größer geworden ist.

StR Köhler (AfD) lobt den wunderbaren Haushalt, setzt aber Zweifel was die hohen Investitionen für Klimaschutz-Maßnahmen in der Zukunft angeht.

StR Walter (PULS) sieht hingegen durchaus eine finanzielle Nachhaltigkeit in den Beschlüssen des Gemeinderats für mehr Klimaschutz und begrüßt dies ausdrücklich.

StR Rockenbauch argumentiert, was bringt ein Jahresüberschuss, wenn er nicht verarbeitet werden kann von der Verwaltung. Wer allein auf die Zahlen schaut, erkenne nicht, dass Personalmangel besteht und dass Investitionsstau herrscht. Er fordert dazu auf, umzusteuern und in diesem Haushalt endlich die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.

OB Kuhn widerspricht, nach dieser Logik wäre der beste Haushalt der, der ordentlich verschuldet ist. Diese Deutung stimme einfach nicht. Besser sei es, Geld übrig zu haben als Schulden.
Nach Auffassung von StR Kotz muss eine differenzierte Betrachtung erfolgen, denn wenn ein Überschuss daraus resultiert, dass es nicht gelingt, Personal für neu geschaffene Stellen zu finden und diese Stellen zu besetzen oder eine Schule nicht saniert werden kann, weil es planerisch und baulich nicht geleistet werden kann, dann sei dies kritisch zu hinterfragen. Dennoch sei es ein haushaltärischer, finanzieller Erfolg.

StR Rockenbauch bekräftigt seine zuvor geäußerte Meinung und fordert, zu trennen zwischen dem schönen Aspekt, mehr Geld auf dem Konto zu haben, und dem unerfreulichen Aspekt der nicht erledigten Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

StR Dr. Oechsner kommt zurück zum ursprünglichen Thema der Überschüsse und merkt an, im Nachgang wisse man immer besser, wovon man hätte ausgehen können. Weil man es aber im Vorhinein nicht wissen konnte, war es richtig, einen Haushalt aufzustellen mit realistischen Annahmen. Zudem gibt er zu bedenken, dass es auch am Gemeinderat liege, wenn Dinge, die der Gemeinderat beschließt, nicht umgesetzt werden können, weil er zu wenig Stellen beschließt. Darüber möge man sich jedoch bei den Stellenplanberatungen unterhalten. Gar kein Zweifel könne an der Seriosität und an der wirklich guten Haushaltsaufstellung bestehen.


OB Kuhn lässt abschließend getrennt über die Beschlussantragsziffern 1 bis 4 der GRDrs 1404/2019 abstimmen und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig wie beantragt.
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