Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 520/2020
Stuttgart,
06/24/2020



Klinikum Stuttgart gKAöR
Jahresabschluss 2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.07.2020
09.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2019 wird zugestimmt.

1.1 Bilanzsumme 974.538.495,62 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
1.2.1 Summe der Erträge 801.766.233,28 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 812.875.367,63 EUR
1.2.3 Jahresfehlbetrag -11.109.134,35 EUR

2. Die Landeshauptstadt gleicht den Jahresfehlbetrag 2019 von -11.109.134,35 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage aus. Der Jahresfehlbetrag 2019 des Klinikums in Höhe von -11.109.134,35 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2019 die Abschlagszahlung von 11.000 T€ auf den Jahresfehlbetrag durch die Landeshauptstadt Stuttgart bereits zugeführt.

Zur Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 109.134,35 EUR im Teilhaushalt 200, KGr 43100, stehen Mittel aus Ermächtigungsübertragungen 2019 zur Verfügung.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2019 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages für die:

4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.




Begründung:


Formales

Nach § 11 Abs. 2 der Anstaltssatzung beschließt der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder im Falle der Nicht-Zustimmung nach Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, sowie über die Bestellung eines Abschlussprüfers. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Jahresabschluss wird dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Sollte er diese verweigern und den Jahresabschluss in anderer Fassung beschließen, gilt dieser abweichende Beschluss als Weisung gegenüber dem Verwaltungsrat und ersetzt dessen ursprünglichen Beschluss.

Über die Entlastung des Vorstandes entscheidet der Verwaltungsrat nach § 11 Abs. 4 der Anstaltssatzung.

Der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR wird in seiner Sitzung am 03.07.2020 über die Feststellung des beschließen.


Jahresergebnis 2019

Der Jahresfehlbetrag 2019 beläuft sich auf -11.109.134,35 € (Vorjahr -15.042 TEUR) Die Zielvorgabe des Wirtschaftsplans 2019 in Höhe von -11.228 TEUR wurde damit eingehalten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresfehlbetrag um 3,9 Mio. EUR reduziert.


Erträge

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % gestiegen, dies resultiert sowohl aus einem positiven Mengen- als auch Preiseffekt. Im Jahr 2019 konnten die Casemixpunkte um 1,0 % gesteigert werden, gleichzeitig ist der Landesbasisfallwert auf 3.539,12 EUR (Vj. 3.453,17 EUR) angestiegen. Zum Wirtschaftsplan konnte der Anstieg von 19,3 Mio. EUR vor allem durch einen höheren Landesbasisfallwert, Mehrerlöse bei den Zusatzentgelten sowie bei den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erreicht werden.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere die Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für Beamte, die im Zuge des Rechtsformwechsels bei der Stadt verbleiben, in Höhe von 10,7 Mio. EUR sowie eine Versicherungsentschädigung von 5,0 Mio. EUR als Sondereffekte zu benennen.


Aufwendungen

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % gestiegen. Dies ist auf einen höheren Personaleinsatz als auch auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen.

Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf zurückzuführen, die mit der höheren Leistungserbringung korrespondieren. Der Anstieg der bezogenen Leistungen ist auf die Ausweitung des Einsatzes von Leasingpersonal aufgrund des Mangels an Pflegepersonal zurückzuführen.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem höheren Bedarf an Wertberichtigungen/Rückstellungen für Kostenträger im Vergleich zum Vorjahr.

Auf Grund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts Stuttgart erfolgte im Berichtsjahr erstmalig die Berücksichtigung von gewährten Sonderurlaubstagen bei 25- und 40-jährigen Dienstjubiläen in der Jubiläumsrückstellung. In diesem Zusammenhang erhöhte sich die Rückstellung um 1.055 TEUR.

Für potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der laufenden Betriebsprüfung in Kuwait wurden im Berichtsjahr 461 TEUR den Steuerrückstellungen zugeführt.


Zuschüsse der Landeshauptstadt

Im Jahresergebnis 2019 sind ergebniswirksam Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt als Träger des Klinikums in Höhe von 10.603 TEUR enthalten. Davon 2.947 TEUR zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ (der Geldfluss von Seiten der Stadt fand in Vorjahren statt) sowie 140 TEUR für Aufwendungen bezüglich des strukturellen Rahmenplanes. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1.000 TEUR für die Ausbildungsstätten, 2.112 TEUR für die Beamtenversorgung. Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Stadt 1.752 TEUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Stadt im Bereich Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2.653 TEUR.
Für die jährliche Investitionskostenfinanzierung (bauliche Sanierungsmaßnahmen, Medizintechnik und IT) wurden dem Klinikum ebenfalls aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages 12.000 TEUR gewährt.

Im Berichtsjahr erfolgte zudem eine Zahlung über 6.895 TEUR an das Klinikum als Mietzuschuss. Dieser Zuschuss wird erst in Folgejahren ertragswirksam aufgelöst.


Kapitalentwicklung

Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital des Klinikums 15.559 TEUR. Ursächlich hierfür sind überwiegend die Abschlagszahlungen von 11.000 TEUR auf den Bilanzverlust 2019 sowie die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2018 in Höhe von 42 TEUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Für die Entnahme der Restbuchwerte der Personalwohnungen Prießnitzweg (Teilgrundstück) wurden 164 TEUR aus der Kapitalrücklage entnommen.


Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Anstieg des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist auf Mietzuschüsse der Stadt Stuttgart in Höhe von 6.895 TEUR in Zusammenhang mit der Übertragung der Personalwohnheime auf die SWSG zurückzuführen. Die Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß des Vier-Seiten-Vertrages (14.000 TEUR) wurden in Höhe von 2.947 TEUR entnommen.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.


Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte mit Beschluss laut GRDrs 776/2019. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft.

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung).

Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs. 7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden.

Wie bei den Jahresabschlüssen 2015, 2016, 2017 und 2018 erteilen die Prüfer aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.


Eingeschränkte Prüfungsurteile

Analog der Vorjahre führt der Abschlussprüfer in der Zusammenfassung der Feststellungen in Bezug auf die International Unit aus:

„…Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte und Feststellungen, die Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen können, hervorzuheben:

Im Rahmen unserer Prüfung in den Vorjahren ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der International Unit in der Zeit bis 2016, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind derzeit verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit z.T. noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.“


Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 mit Datum
vom 15.06.2020 vorgelegt. Im Abschnitt Prüfungsergebnis wird ausgeführt:

„…Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) entgegenstehen.“

Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt angesprochenen Sachverhalten der ehemaligen International Unit wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Abschlussprüfer und dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro werden die Sachverhalte aufgearbeitet.








Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




Anlagen
1 Jahresabschluss 2019 und Lagebericht (Testatsexemplar)
2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das
Rechnungsprüfungsamt (Deckblatt, Prüfungsergebnis)
3 Wirtschaftsplanabrechnung 2019


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine





Anlagen

<Anlagen>



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