Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: OB-0606
GRDrs 749/2020
Stuttgart,
09/16/2020



Bewerbervorstellung zur OB-Wahl 2020



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
24.09.2020



Beschlußantrag:


1. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in einer öffentlichen Versammlung am Dienstag, 20. Oktober 2020, findet nicht in der Liederhalle, sondern in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle statt.

2. Die Redezeit der Bewerberinnen und Bewerber beträgt acht Minuten. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO ermächtigt, die Redezeit erforderlichenfalls, insbesondere bei einer großen Bewerberzahl, zu verkürzen; Mindestredezeit sind 5 Minuten pro Person.

3. Die Vorstellungsreden der Bewerberinnen und Bewerber werden bei Vorliegen entsprechender Einwilligungen aufgezeichnet (Audio- und Video) und zeitnah im städtischen Internetauftritt eingestellt.


Begründung:



Aufgrund der Corona-bedingten Hygienevorschriften (Abstandsregel etc.) kann die Bewerbervorstellung aus Kapazitätsgründen nicht in der Liederhalle stattfinden (vgl. GRDrs 140/2020 vom 12.03.2020). Es ist aufgrund der Erfahrungen früherer OB-Wahlen mit bis zu 1500 Besuchern der Veranstaltung zu rechnen; die Liederhalle bietet unter Corona-Bedingungen nur etwa 300 Plätze. Durch die Verlegung in die Hanns-Martin-Schleyer-Halle ist eine Besucherkapazität von bis zu 3000 Personen möglich. Gemäß § 10 Abs. 4 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg gelten u. a. für Bewerbervorstellungen nach § 47 Abs. 2 GemO die ansonsten für Veranstaltungen einschlägigen Vorgaben der Absätze 1 bis 3 des § 10 der Corona-VO nicht. Das heißt insbesondere, dass es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf maximal 500 Personen gibt.

Der Einlass wird im Wesentlichen über ein Online-Ticket-System organisiert. Darüber hinaus sind Eintrittskarten auch an der Rathauspforte und vor Veranstaltungsbeginn in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle erhältlich.

Durch die Veranstaltung in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle entstehen gegenüber der ursprünglich geplanten Veranstaltung in der Liederhalle Mehrkosten in Höhe von 57.000 EUR.

Die Redezeit der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber beträgt (wie 2012) grundsätzlich acht Minuten. Da die Veranstaltung nicht länger als etwa zwei bis zweieinhalb Stunden dauern soll, wird die Verwaltung ermächtigt, die Redezeit entsprechend zu verkürzen, sofern eine große Bewerberzahl dies erfordern sollte.

Zum Zwecke der Erhöhung der Breitenwirkung der Bewerbervorstellung zur OB-Wahl 2020 sollen – sofern die Kandidaten jeweils einwilligen – die einzelnen Bewerbungsreden jeweils mit Bild und Ton aufgezeichnet und später auf dem Internetauftritt der Landeshauptstadt Stuttgart verfügbar gemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 120 – Statistisches Amt, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Sofern zusätzliche Budgetmittel erforderlich werden, sind diese im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit abzudecken.



Beteiligte Stellen

AKR
WFB
L/OB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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