Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
187
2
Verhandlung
Drucksache:
343/2022
GZ:
0322-05
Sitzungstermin:
29.09.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Weiterentwicklung Jugendbeteiligung
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 20.09.2022, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgenden Änderungen:
Zustimmung zum FDP-Antrag Nr. 294/2022 und zum Antrag Nr. 4 des Jugendrats
Zustimmung zum mündlichen Antrag von StRin Meergans (SPD), die Beschlussantragsziffer 1e wie folgt zu ändern: "Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien"
Verwaltungsausschuss vom 28.09.2022, öffentlich, Nr. 342
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung des JHA, ohne Neufassung der Ziffer 1e
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.09.2022, GRDrs 343/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Richtlinien zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen (Jugendbeteiligungsrichtlinien, JBR) (Stadtrecht 0/5) gem. Anlage 1 werden erlassen. Damit wird insbesondere der Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Stuttgart mit folgenden Punkten zugestimmt:
a. Einrichtung von Jugendräten mit verringerter Sitzzahl mit dem Recht zur Entsendung von drei Vertreterinnen/Vertretern in den Jugendgemeinderat Stuttgart,
b. Umbenennung des Arbeitskreis Stuttgarter Jugendrat in Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR),
c. Eröffnung der Möglichkeit der Kooptation neuer Mitglieder durch die Jugendräte
d. Bestellung von 2 Mitgliedern der jeweiligen Jugendvertretung vor Ort als weitere beratende Mitglieder in den Bezirksbeirat,
e. Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts zu Jugendangelegenheiten durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien sowie einer Zuziehungsmöglichkeit zu weiteren Themen,
f. Einrichtung von Aktionsgruppen als neues Jugendbeteiligungsformat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die aufgrund der neuen Jugendbeteiligungsrichtlinien notwendigen Änderungen im Stadtrecht auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere ist zeitnah eine Änderung der Hauptsatzung zur Ermöglichung der Einrichtung der Jugendratssitze in den Bezirksbeiräten vorzusehen. Die Aufnahme des Anhörungs-, Antrags- und Rederechts in den gemeinderätlichen Gremien ist im Zuge der Novellierung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) umzusetzen. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (EntschS) ist dahingehend zu ändern, dass auch alle kooptierten Mitglieder (insb. auch der Projektgruppen) Sitzungsgeld erhalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit Jugendlichen auf gesamtstädtischer Ebene ein Konzept für die weitere Umsetzung des § 41a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu erarbeiten, dieses Thema auch in der Novelle der GOG zu berücksichtigen und dem Gemeinderat zu berichten.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 343/2022 in der Fassung des Verwaltungsausschusses (und damit auch den Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion Nr. 296/2022 vom 22.09.2022, der die Inhalte des Antrags AK Stuttgarter Jugendrat Nr. JR 4/2022 vom 22.09.2022 mit umfasst, aber weitergehender ist) ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang