Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
60
3
Verhandlung
Drucksache:
174/2012
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
26.04.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Erbbaurechte für den sozialen Wohnungsbau
Ankauf der Erbbaugrundstücke durch den Erbbauberechtigten
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 16.03.2012, nicht öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 20.04.2012, nicht öffentlich, Nr. 40
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.03.2012, GRDrs 174/2012, mit folgendem
Beschlussantrag
:
In Ergänzung der Ziffer 3 von GRDrs 918/2007 (Beschluss vom 06.12.2007) gilt beim Verkauf von Erbbaugrundstücken an den Erbbauberechtigten in den Fällen, in denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) keine Anwendung findet, da kein neues Planrecht geschaffen wird oder trotz neuem Planrecht kein Planungsgewinn entsteht, folgende neue Regelung:
1. Im Falle des Abbruchs und einer Neubebauung sind mindestens 20 % der im Neubau zu schaffenden Wohnungen als öffentlich geförderte Mietwohnungen zu erstellen. An den öffentlich geförderten Mietwohnungen erhält die Stadt das Belegungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren.
2. Im Falle eines Erwerbs zur Bestandhaltung der Wohnungen wird weiterhin ein Abschlag in Höhe von 25 % der auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten Erbbauzinsermäßigung gewährt. In diesem Fall muss der Käufer sich jedoch zukünftig verpflichten, die Wohnungen für die Dauer von 10 Jahren ab Vertragsabschluss in seinem Bestand halten.
3. Die vorstehend genannte Regelung ist ab sofort für alle Erwerbsfälle anzuwenden.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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