Beteiligte Stellen AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 798/2017: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 798/2017: Nachkalkulation 2016 mit Vergleich Vorkalkulationen 2017 und 2018 so wie dem Wirtschaftsplan 2018 - Abfallentsorgung- Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 798/2017: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2018 - Abfallentsorgung- Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 798/2017: Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2018 - mineralische Deponie- Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 798/2017: Übersicht über die Gebühren und Entgelte - Abfallentsorgung und mineralische Deponie Anlage 2 zur GRDrs 798/2017: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - ) Anlage 3 zur GRDrs 798/2017: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshaupststadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung - HGS -) Ausführliche Begründung: I. Nachkalkulation Abfallentsorgung 2016 / handelsrechtliches Ergebnis 2016 Der sich für die Abfallentsorgung aus der Nachkalkulation 2016 ergebende Überschuss bei den Kostenträgern Restabfall, Altpapier, Bioabfall, Großanfallstellen und Direktanlieferer in Höhe von 3.534.873,78 € ist lt. KAG innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2016 wurde dieser Überschuss unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Diesem kostenrechnerischen Überschuss steht ein handelsrechtlicher Fehlbetrag in 2016 für die Abfallwirtschaft in Höhe von 1.809.824,59 € gegenüber. Die Abweichung zwischen handelsrechtlichem und kostenrechnerischem Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass einerseits das KAG und andererseits das HGB den Einbezug bestimmter Kosten bzw. Erträge innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs verbieten. II. Gebührenvorkalkulation Abfallentsorgung 2018 Grundlage für die Gebührenvorkalkulation 2018 sind grundsätzlich die Ansätze des Entwurfs des Wirtschaftsplans 2018 sowie aktuellere Erkenntnisse zu den Kosten und Erlösen soweit diese gebührenfähig sind. Wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2018 sowie zur Vorkalkulation 2017 sind bei den Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösblöcken unter III. aufgeführt. In Einzelfällen wird in der Vorkalkulation 2018 begründbar von den Daten des Wirtschaftsplans 2018 abgewichen. Im Anhang 1 zur Anlage 1 sind die Werte der Gebührenvorkalkulation 2018 und 2017 sowie die Werte der Gebührennachkalkulation 2016 und des Wirtschaftsplans 2018 dargestellt. III. Einführung Vollservice beim Bioabfall voraussichtlich zum 01.01.2019 Nachdem vor allem von Wohnungsbaugenossenschaften und größeren Hausverwaltungen, aber auch von Bürgern in Einzelfällen der Vollservice gewünscht wird, muss hierzu bereits in der Abfallgebührenvorlage 2018 ein Grundsatzbeschluss dazu getroffen werden um die notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen in die Wege leiten zu können, damit der Vollservice zum 01.01.2019 umgesetzt werden kann. Die Abfallsatzung muss zum 01.01.2019 an diese Änderung angepasst werden. Für die Einführung sind lt. Planung 40 zusätzliche Lader notwendig. Die geplanten Personalkosten für diese zusätzlichen Mitarbeiter betragen rd. 2.030 T€ in 2019. Zusätzliche Fahrzeuge für den Vollservice bedarf es nicht. Die zusätzlichen Kosten durch den Vollservice werden eine Gebührenerhöhung notwendig machen. Aktuell wird in einer ersten Abschätzung von einer Gebührenerhöhung, bei vollständiger Quersubventionierung, d.h. keine Gebührenerhöhung beim Bioabfall, durch den Restabfall, von rd. 6 % ausgegangen. Über den Grad der Quersubventionierung durch den Restabfall wird der Gemeinderat im Rahmen der Abfallgebührenvorlage 2019 beschließen. Die Unterbringung der zusätzlichen Mitarbeiter wird im Rahmen der Betriebsstellenkonzeption der Abfallwirtschaft Stuttgart berücksichtigt. Die Einführung steht unter dem Vorbehalt, dass die dafür notwendigen Stellen im Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen werden und dass die Unterbringung des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. IV. Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösblöcken des Anhangs 1 zur Anlage 1: Die Kosten- und Erlösblöcke entsprechen der nach der Eigenbetriebsverordnung vor-gegebenen Systematik und damit der Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus sind wichtige Einzelpositionen zusätzlich dargestellt. 1. Materialaufwand 1a. Materialaufwand (Bezug von EnBW) Größter Kostenblock beim Materialaufwand ist die Position „Bezug von EnBW“, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster mit 38,8 Mio. € ausgewiesen werden. In dieser Position sind die gebührenrechtlichen Auflösungsbeträge der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit rd. 4,3 Mio. € enthalten. Durch eine im Vertrag festgelegte Preisgleitklausel steigt der Preis pro Tonne kontinuierlich. Lt. Schreiben der EnBW vom 01.08.2017 beträgt der Preis pro Tonne für 2018 143,85 €/t incl. USt. Die Kosten liegen um rd. 2,2 Mio. € über den Ansätzen der Kalkulation 2017. Dies liegt zum einen an der Preisgleitklausel, zum anderen an den höheren Anlieferungen durch die Kooperationspartner. Dafür steigen auch die Kooperationserlöse im gleichen Umfang. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Diese ergibt sich aus dem unterschiedlichen Ansatz zwischen Kalkulation und Handelsrecht bei der Auflösung des Abgrenzungspostens. 1b. Materialaufwand (Umlage Zweckverband RMHKW Böblingen) Beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Böblingen, in dem die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied ist, fallen weitere rd. 3,8 Mio. € Verbrennungskosten an. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz stimmt mit dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018 überein. 1c. Materialaufwand (Reststoffverwertung) Diese Kosten mit rd. 2,9 Mio. € beinhalten die Entsorgungsleistungen im Rahmen der Reststoffverwertung für Bioabfall und Problemstoffe, sowie die Kosten des Papierumschlages. Die Kosten der Bioabfallverwertung sind darin mit rd. 2,7 Mio. € enthalten. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz stimmt mit dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018 überein. 1d. Materialaufwand (Bezug von sonstigen Fremden) In diesem Kostenblock mit rd. 3,9 Mio. € sind vor allem Instandhaltungskosten, Erlösabtretungen aufgrund der Vereinbarungen mit den DSD-Teilnehmern, Kosten für die Altdeponien, Energiekosten sowie Kosten für Dienst- und Schutzkleidung enthalten. Enthalten sind hier auch Kosten für die MGBs` in Höhe von rd. 1,0 Mio. € für Neuanschaffungen auf Grund der Einführung der flächendeckenden Biotonne sowie Ersatzbeschaffungen von Behältern. Die Kosten sind um rd. 1,5 Mio. € höher wie in der Kalkulation 2017. Dies beruht u.a. an den höheren Ansätzen für die Energiekosten (rd. 0,1 Mio. €), den Materialabtretungen an die DSD-Teilnehmer (rd. 0,3 Mio. €), den neu in dieser Kategorie aufgenommenen Kosten für „Lebensmittel“ (rd. 0,2 Mio. €), den höheren Kosten für Dienstkleidung (rd. 0,2 Mio. €), den höheren Kosten für Müllbehälter (rd. 0,4 Mio. €), den höheren Instandhaltungskosten (rd. 0,1 Mio. €), den höheren Kosten für die Alt-Deponien (rd. 0,1 Mio. €) und den höheren Ansätzen für angemietete Abfallsammelfahrzeugen (rd. 0,1 Mio. €). Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 20 T€ niedriger wie im Wirtschaftsplan 2018. Dies beruht auf der Nicht-Gebührenfähigkeit bestimmter Kosten. 2. Bezug von Betriebsbereichen (Fahrleistungen) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Fahrbetrieb mit 6,6 Mio. € ausgewiesen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz entspricht dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018. 3. und 4. Bezug von Betriebsbereichen (Werkstattleistungen und Sonstiges) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Werkstatt und sonstige innerbetriebliche Verrechnungen an die Abfallentsorgung von insgesamt rd. 1,6 Mio. € ausgewiesen. Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen vollkostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz entspricht dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018. 5. Personalaufwand Die gesamten Personalkosten der Kalkulation 2018 betragen incl. Personalnebenkosten rd. 22,4 Mio. €. Die Personalkosten beinhalten die zusätzlichen Mitarbeiter für die Erweiterung der flächendeckenden Bioabfallsammlung (GRDrs 56/2014 bzw. 105/2017) und den zusätzlichen Mitarbeitern für die Behälterwaschfahrzeuge. Daneben sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu den Dusch- und Umziehzeiten zusätzliche Mitarbeiter notwendig. In den Plan-Personalkosten ist eine Plan-Tarifsteigerung von 2,0 % eingerechnet. Dies entspricht auf Basis des Ansatzes in der Gebührenkalkulation 2017 einem Betrag von rd. 429 T€. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 383 T€ niedriger wie im Wirtschaftsplan 2018. Dies beruht insbesondere auf Pensionsverpflichtungen für die Zusatzversorgung/Beihilfe zum 01.01.1987, die nicht gebührenfähig sind. 6. Abschreibungen Die Abschreibungen sind für das Jahr 2018 mit rd. 1,0 Mio. € geplant. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze sind den amtlichen AfA-Tabellen entnommen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: Der Kalkulationsansatz entspricht dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2018. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen für das im Zusammenhang mit dem Entsorgungsvertrag mit der EnBW aufgenommene Darlehen als Vorauszahlung auf die von der EnBW verrechneten Verbrennungskosten sind in dieser Position mit 1,4 Mio. € enthalten. Im Rahmen der Gebührenvorkalkulation werden kalkulatorische Zinsen mit rd. 0,7 Mio. € aus den gemittelten Anschaffungskosten des Anlagekapitals angesetzt. Der anzusetzende kalkulatorische Zinssatz beträgt 3,5%. Abweichung Kalkulation zum Plan 2018: In der Kalkulation werden kalkulatorische Zinsen berücksichtigt. Eine weitere Abweichung ergibt sich aus der Berücksichtigung der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG). Diese Auf-und Abzinsung ist im Plan (Handelsrecht) berücksichtigt, in der Kalkulation nicht. 8. Steuern Für diesen Bereich fallen nur sehr geringe Steuern an. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen für das Jahr 2018 rd. 4,1 Mio. €. Hier sind die Kosten für die Service- und Steuerungsleistungen der städtischen Ämter, die Kompostierungskosten, Versicherungen, Fernsprechkosten, Fortbildungskosten, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, die Kosten des Wartungsvertrags für die öffentlichen Toilettenanlagen, etc. enthalten. Die Verrechnungskosten mit den städtischen Ämtern betragen rd. 2,6 Mio. €. Abweichung Kalkulation zum Plan 2017: Die Abweichung von rd. 1,4 Mio. € beruhen auf dem Verlust aus dem Restbuchwert der Betriebsstelle Liebknechtstraße (rd. 1,3 Mio. €). Dieser wird im Wirtschaftsplan berücksichtigt, in der Kalkulation nicht. Diesem Verlust steht ein Erlös in gleicher Höhe unter der Position „Sonstige Nebenerlöse“ gegenüber. Zudem sind im Wirtschaftsplan Mietkosten berücksichtigt, die nicht gebührenfähig sind. 10. Kosten Altdeponien Lt. externem Gutachten werden in 2018 für die „Alt-Deponien“ Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. € anfallen. Diese sind komplett in den Rückstellungen enthalten. 11. Erlöse aus Kooperationen (Landkreise)