Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
277
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VerhandlungDrucksache:
606/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 06.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Stadtteilzentren konkret
- Richtlinie zur Förderung der Revitalisierung
von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.09.2018, nicht öffentlich, Nr. 423
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2018, öffentlich, Nr. 472
Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 395
Gemeinderat vom 25.10.2018, öffentlich, Nr. 217
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2018, öffentlich, Nr. 554
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderungen

Verwaltungsausschuss vom 05.12.2018, öffentlich, Nr. 471
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.08.2018, GRDrs 606/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der finanziellen Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Ladenlokalen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen und der hierfür geltenden Förderrichtlinie vom 18.06.2018 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat bis Ende 2020 über die Erfahrungen mit den Förderrichtlinien.


OB Kuhn verweist auf die im UTA ergänzte Ziffer 1 des Beschlussantrags, die nun lautet wie folgt (Ergänzung fett):

1. Der finanziellen Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Ladenlokalen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen und der hierfür geltenden Förderrichtlinie vom 18.06.2018 wird mit der folgenden Ergänzung zugestimmt: Die Abgrenzung gilt als räumliche Orientierung für die Fördermittelvergabe. Dies bedeutet, dass in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise auch Maßnahmen gefördert werden können, die räumlich im unmittelbaren Nahbereich des räumlichen Geltungsbereichs liegen (Punkt 2 der Förderrichtlinie).

Er stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig den ergänzten Beschlussantrag.

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