Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
277
7
Verhandlung
Drucksache:
606/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin:
06.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Stadtteilzentren konkret
- Richtlinie zur Förderung der Revitalisierung
von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.09.2018, nicht öffentlich, Nr. 423
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2018, öffentlich, Nr. 472
Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 395
Gemeinderat vom 25.10.2018, öffentlich, Nr. 217
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2018, öffentlich, Nr. 554
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderungen
Verwaltungsausschuss vom 05.12.2018, öffentlich, Nr. 471
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.08.2018, GRDrs 606/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der finanziellen Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Ladenlokalen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen und der hierfür geltenden Förderrichtlinie vom 18.06.2018 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat bis Ende 2020 über die Erfahrungen mit den Förderrichtlinien.
OB
Kuhn
verweist auf die im UTA
ergänzte Ziffer 1 des Beschlussantrags
, die nun lautet wie folgt (Ergänzung fett):
1. Der finanziellen Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Ladenlokalen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen und der hierfür geltenden Förderrichtlinie vom 18.06.2018 wird mit der folgenden Ergänzung zugestimmt:
Die Abgrenzung gilt als räumliche Orientierung für die Fördermittelvergabe. Dies bedeutet, dass in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise auch Maßnahmen gefördert werden können, die räumlich im unmittelbaren Nahbereich des räumlichen Geltungsbereichs liegen (Punkt 2 der Förderrichtlinie).
Er stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
den ergänzten Beschlussantrag
.
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