Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0302 und 0454
GRDrs 247/2024
Stuttgart,
04/09/2024



Änderung des Redaktionsstatuts für das Stuttgarter Amtsblatt - Verlängerung der Karenzzeit auf 8 Wochen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.04.2024
18.04.2024



Beschlußantrag:

Das Redaktionsstatut für das Stuttgarter Amtsblatt vom 17.10.2019 (Stadtrecht 0/11) wird wie folgt geändert:

In Ziffer 2 wird das Wort "sechs" durch das Wort "acht" ersetzt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat im Redaktionsstatut für das Amtsblatt die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen (§ 20 Abs. 3 Satz 3 GemO) und eine Karenzzeit zu definieren. Sinn und Zweck der Regelung besteht darin, die Chancengleichheit bei den Wahlen und die Neutralität der Kommune in den Wahlkämpfen zu gewährleisten. Das Karenzzeiterfordernis gilt dabei nicht nur für Kommunalwahlen, sondern auch für Parlamentswahlen. Im Redaktionsstatut für das Stuttgarter Amtsblatt ist bisher eine Frist von 6 Wochen vorgesehen.

Die Karenzzeit war Gegenstand mehrerer Verfahren sowohl vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 5 K 1572/15), dem Verwaltungsgerichtshof (Az. 1 S 2266/91) und dem Staatsgerichtshof (ESVGH 31, 81). Die Festlegung einer genauen Untergrenze ist nach den Urteilen nicht eindeutig abzugrenzen. Ob ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegt, entscheidet im Zweifel das jeweilige Verwaltungsgericht im Einzelfall. Das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt eine Frist von nicht weniger als 8 Wochen, rechtssicherer sei eine 3-Monatsfrist.

Nach Beratung im Ältestenrat sind sich die Fraktionen einig, dass ab sofort eine Frist von 8 Wochen gelten soll und das Redaktionsstatut angepasst wird. Dies geschieht mit dieser Vorlage.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.



Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

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