Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1396/2015
Stuttgart,
01/11/2016



Erhöhung der Elternentgelte für die Betreuungsangebote an Schulen, für die Angebote im Rahmen des Programms "Außerschulische Bildung und Betreuung"
sowie Erhöhung des Essensgeldes ab dem Schuljahr 2016/17




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.01.2016
28.01.2016



Beschlußantrag:

1. Zum Schuljahr 2016/2017 bzw. ab 01.09.2016 wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Haushaltsplanberatungen im Dezember 2015

2. Der Essenspreis an allen Schulen mit Beteiligung der Stadt am Mittagstisch (Ganz-tagsgrundschulen, Schülerhäuser, Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich, Ganztagssonderschulen, Schulkindergärten und weitere Schulen, bei denen sich die Stadt finanziell und teilweise organisatorisch engagiert) wird je Kind und Essen um 25 Cent auf 3,50 Euro pro Essen erhöht. Besitzer einer Bonuscard zahlen weiterhin nur 1.-€ pro Kind und Essen.

Nicht betroffen sind Schulen, die in Eigenregie und eigenverantwortlich ohne organisatorische oder finanzielle Beteiligung der Stadt die Essenversorgung sicherstellen.








Begründung:


Die letzte Anpassung der Betreuungsentgelte erfolgte zum Schuljahr 2014/2015 mit GRDrs. 576/2013. Zwischenzeitlich sind die Personalkosten in den letzten Jahren aufgrund von Tariferhöhungen um ca. 14% angestiegen.

Auf der Grundlage der bestehenden Entgeltsystematik (Geschwisterermäßigung, Entgeltfreiheit bei Vorlage der Bonuscard) ist zum Schuljahr 2016/2017 bzw. ab 01.09.2016 im Rahmen der Erhöhung die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,83 Euro auf 0,93 Euro in einer 1-Kind-Familie (Vollzahler) bzw. von 0,76 Euro auf 0,86 Euro (Inhaber einer Familiencard) vorgesehen. Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert (vgl. Anlagen 1 bis 4). Familien, die eine Bonuscard nachweisen, zahlen wie bisher kein Betreuungsentgelt.

Die letzte Erhöhung der Essensentgelte auf 3,25 Euro erfolgte ebenfalls zum Schuljahr 2014/15 mit GRDrs. 464/2013, allerdings mit der Maßgabe, dass die Preiserhöhung in Ganztagesgrundschulen für einen gesunden Nachmittagssnack verwendet wird. Aufgrund der erhöhten Qualitätsstandards, aber auch aufgrund der erschwerten räumlichen Gegebenheiten im Interim vor Ort (fehlende Mensa mit Verteilerküche, Essen im Klassenzimmer mit Teeküche, etc.) konnten die durchschnittlichen Kosten von 6 € pro Essen nicht an jeder Schule gehalten werden. Vor allem bei den Schülerhäusern und an Ganztagsschulen, die noch nicht über eine Mensa verfügen, liegen die Kosten im Schnitt sogar eher bei ca. 7,50 € pro Essen.

Zum Schuljahr 2016/2017 bzw. ab 01.09.2016 werden nun die Preise um 0,25 Euro auf 3,50 Euro pro Essen angehoben. Bonuscard-Besitzer bezahlen wie bisher einen Euro.

Mit GRDrs. 842/2015 hat der Gemeinderat einen entsprechenden Zielbeschluss bereits für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder gefasst. Mit Blick auf eine einheitliche Entgeltstruktur folgt nun der Beschluss zu den Angeboten in den Schulen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Anpassung der Elternentgelte ist im Doppelhaushalt 2016/17 mit folgenden Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben (bei Schülerhäusern und ergänzenden Angeboten in Ganztagesgrundschulen) berücksichtigt:

Haushaltsjahr 2016 (anteilig 4 Monate)

Verlässliche Grundschule
24.800 €
Schülerhäuser
73.600 €
Ergänzende Betreuung Ganztagesgrundschulen
4.500 €
Außerschulische Bildung und Betreuung
4.400 €
107.300 €


Haushaltsjahr 2017 (11 Monate)

Verlässliche Grundschule
72.900 €
Schülerhäuser
220.900 €
Ergänzende Betreuung Ganztagesgrundschulen
13.500 €
Außerschulische Bildung und Betreuung
12.300 €
319.600 €

Die Erhöhung der Essensentgelte ist im Doppelhaushalt 2016/2017 mit folgenden Mehreinnahmen (Sonderschulen und Schulkindergärten) bzw. Minderausgaben (Schülerhäuser, Ganztagesschulen) berücksichtigt:

Haushaltsjahr 2016 (anteilig 4 Monate)
Schülerhäuser im Elternentgelt enthalten
Ganztagesschulen und weitere Schulen,
bei denen sich die Stadt finanziell beteiligt 34.000 €

Sonderschulen und Schulkindergärten 3.200 €
37.200 €
Haushaltsjahr 2017
Schülerhäuser im Elternentgelt enthalten
Ganztagesschulen und weitere Schulen,
bei denen sich die Stadt finanziell beteiligt 232.000 €

Sonderschulen und Schulkindergärten 8.750 €
240.750 €

Der städtische Haushalt würde somit ab dem Jahr 2017 um rund 560.000 Euro entlastet.


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Entgelttabelle für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Anlage 2: Schülerhaus - Buchungsbausteine
Anlage 3: Entgelttabelle - Ergänzende Bausteine Grundschule
Anlage 4: Entgelttabelle für die Betreuung im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung





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Entgelttabelle ergänzende Angebote GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr ab SJ 16-17.pdfEntgelttabelle ergänzende Angebote GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr ab SJ 16-17.pdfEntgelttabelle SH SJ 16-17 neu.pdfEntgelttabelle SH SJ 16-17 neu.pdf(Entgelterhöhung  Tabellen).pdf(Entgelterhöhung Tabellen).pdf[Anhang Entgelte VGS ab 1.9.2016.pdfEntgelte VGS ab 1.9.2016.pdf