jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 28.04.2015, GRDrs 317/2015, mit folgendem Beschlussantrag:
1. Vom Bericht über die Situation der International School of Stuttgart e. V. wird Kenntnis genommen.
2. Der aktuell geltende Verzicht auf die Erhebung von Erbbauzinsen bis 2017 für die von der Landeshauptstadt Stuttgart überlassenen Grundstücke zum Betrieb der International School of Stuttgart, wird bis 31.12. 2019 verlängert. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthal- tungen mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang