Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 569/2016
Stuttgart,
12/06/2016



Neufassung der Richtlinien des Familienbauprogramms der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:

1. Die Richtlinien des „Familienbauprogramms“ – Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in Stuttgart – werden gemäß Anlage 2 neu gefasst.

2. Die neugefassten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen. Zeitgleich treten die bisherigen Richtlinien vom 19.07.2007 in der Fassung vom 26.04.2012 außer Kraft.


Begründung:


Das städtische Familienbauprogramm ist seit 1978 ein wichtiger Baustein der städtischen Wohnungspolitik. Bis zum Oktober 2016 wurden 3.245 Wohneinheiten mit rund 58 Mio. Euro städtischen Zuschüssen gefördert.

Seit 28.07.2010 wurden die Fördersätze nicht mehr verändert. Am 26.04.2012 wurde nur der energetische Standard geändert.

Nach den Förderanträgen sind die durchschnittlichen Kosten für den Erwerb von Wohneigentum (einschließlich Nebenkosten, Grunderwerbsteuer und Renovierungskosten) in den letzten 6 Jahren von 265.000 auf 410.000 Euro gestiegen. Dies ergibt eine Steigerung um 145.000 Euro (55 %). Eine ähnliche Kostensteigerung ergibt sich auch aus den Grundstücksmarktberichten des städtischen Gutachterausschusses.

Von 2010 bis 2016 haben sich die jährlichen Förderfälle von 113 auf nur noch 22 (bis November) dezimiert. Ursächlich sind im Wesentlichen zwei Gründe:

- Kaufinteressenten treffen auf einen zunehmend leergefegten Wohnungsmarkt
(Neubau und Bestand). Dies kann jedoch im Rahmen dieser Richtlinien leider nicht
beeinflusst werden.

- Durch die starken Preissteigerungen decken die städtischen Zuschüsse inzwischen
nur noch 3 % der Gesamtkosten, während sie in 2010 immerhin noch 6,75 % der
Kosten gedeckt haben.


Wesentliche Änderungen

1. Erhöhung der städtischen Zuschüsse

Um den städtischen Finanzierungsanteil wieder annähernd auf das Niveau von 2010 zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, die städtischen Zuschüsse in allen 3 Einkommensgruppen sowohl im Neubau als auch im Bestandserwerb um 50 % zu erhöhen.

In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und die neuen Fördersätze gegenüber gestellt:


Baukostenzuschüsse
Anzahl
Kinder/Angehörige
nach Nr. 2.3 + 2.4
Einfamilienhaus bzw. Eigentumswohnung
Bisherige Richtlinien
Fördersätze alt
Künftige Richtlinien
Fördersätze neu
Neubau
Euro
Bestand
Euro
Neubau
Euro
Bestand
Euro
Einkommensgruppe I (Bruttojahreseinkommen: 50.808 Euro) *
1
16.000
12.000
24.000
18.000
2
20.000
16.000
30.000
24.000
3
24.000
20.000
36.000
30.000
4 und mehr
28.000
24.000
42.000
36.000
Einkommensgruppe II (Bruttojahreseinkommen: 67.410 Euro) *
1
13.000
9.000
19.500
13.500
2
16.000
12.000
24.000
18.000
3
19.000
15.000
28.500
22.500
4 und mehr
22.000
18.000
33.000
27.000
Einkommensgruppe III (Bruttojahreseinkommen: 84.013 Euro) *
1
8.000
4.000
12.000
6.000
2
10.000
6.000
15.000
9.000
3
12.000
8.000
18.000
12.000
4 und mehr
14.000
10.000
21.000
15.000
ZUSCHLAG
für energiesparendes und
ökologisches Bauen
Einkommensgruppe I – III
Passivhaus-/
KfW-

Effizienzhaus 55
(EnEV 2009)
4.000
mindestens
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2016)
5.000
* Darstellung beispielhaft für ein Paar mit 2 Kindern bei einem Arbeitnehmer

2. Zuschläge für erhöhten energetischen Standard
3. Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramme. Die städtische Einkommensgruppe II entspricht der Einkommensgrenze der Landesförderung.
Einkommensgruppe I erhält einen Abschlag von – 25 %,
Einkommensgruppe III erhält einen Zuschlag von + 25 %.


4. Zinszuschüsse

Die städtischen Zuschüsse konnten bisher bedarfsorientiert entweder als Baukostenzuschüsse (Erhöhung des Eigenkapitales) oder als Zinszuschüsse (Reduzierung der monatlichen Belastung) gewährt werden. Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus spielen die Zinszuschüsse inzwischen keine Rolle mehr. In den neuen Richtlinien wird deshalb darauf verzichtet.


5. Ausschluss von Doppelförderungen

Zur Verdeutlichung, dass Doppelförderungen ausgeschlossen sind, wird die Ziffer 4.1 um die Formulierung

„oder anderen städtischen Subventionen“

ergänzt (genauer Wortlaut siehe Anlage 2 Ziffer 4.1). Damit wird sichergestellt, dass z. B. im Bereich des Verkaufs von städtischen Kleinsiedlerstellen neben der dortigen Grundstücksverbilligung keine Förderung aus dem Familienbauprogramm in Anspruch genommen werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Für dieses und das kommende Jahr stehen jährlich 1,75 Mio. Euro zur Verfügung.
In diesem Jahr können voraussichtlich nur 0,4 Mio. Euro bewilligt werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Restmittel übertragen werden, stehen in 2017
3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Damit könnten nach den neuen Richtlinien 115 Familien gefördert werden. Die vorhandenen Mittel werden somit ausreichen, um alle Anträge bewilligen zu können.








Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Synopse alt/neu
2 Neufassung der Richtlinien „Familienbauprogramm“ – Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in Stuttgart vom 22.12.2016
3 Übersicht Einkommensgrenzen 2016










Anlagen

<Anlagen>



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Anlage 1_Synopse.pdfAnlage 1_Synopse.pdf Anlage 2_RL FamBau.pdfAnlage 2_RL FamBau.pdf Anlage 3_Übersicht Einkommensgrenzen 2016.pdfAnlage 3_Übersicht Einkommensgrenzen 2016.pdf