Um den städtischen Finanzierungsanteil wieder annähernd auf das Niveau von 2010 zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, die städtischen Zuschüsse in allen 3 Einkommensgruppen sowohl im Neubau als auch im Bestandserwerb um 50 % zu erhöhen. In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und die neuen Fördersätze gegenüber gestellt:
Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramme. Die städtische Einkommensgruppe II entspricht der Einkommensgrenze der Landesförderung. Einkommensgruppe I erhält einen Abschlag von – 25 %, Einkommensgruppe III erhält einen Zuschlag von + 25 %. 4. Zinszuschüsse
Die städtischen Zuschüsse konnten bisher bedarfsorientiert entweder als Baukostenzuschüsse (Erhöhung des Eigenkapitales) oder als Zinszuschüsse (Reduzierung der monatlichen Belastung) gewährt werden. Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus spielen die Zinszuschüsse inzwischen keine Rolle mehr. In den neuen Richtlinien wird deshalb darauf verzichtet. 5. Ausschluss von Doppelförderungen
Zur Verdeutlichung, dass Doppelförderungen ausgeschlossen sind, wird die Ziffer 4.1 um die Formulierung „oder anderen städtischen Subventionen“ ergänzt (genauer Wortlaut siehe Anlage 2 Ziffer 4.1). Damit wird sichergestellt, dass z. B. im Bereich des Verkaufs von städtischen Kleinsiedlerstellen neben der dortigen Grundstücksverbilligung keine Förderung aus dem Familienbauprogramm in Anspruch genommen werden kann. Finanzielle Auswirkungen Für dieses und das kommende Jahr stehen jährlich 1,75 Mio. Euro zur Verfügung. In diesem Jahr können voraussichtlich nur 0,4 Mio. Euro bewilligt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Restmittel übertragen werden, stehen in 2017 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Damit könnten nach den neuen Richtlinien 115 Familien gefördert werden. Die vorhandenen Mittel werden somit ausreichen, um alle Anträge bewilligen zu können. Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen 1 Synopse alt/neu 2 Neufassung der Richtlinien „Familienbauprogramm“ – Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in Stuttgart vom 22.12.2016 3 Übersicht Einkommensgrenzen 2016 Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang Anlage 1_Synopse.pdf Anlage 2_RL FamBau.pdf Anlage 3_Übersicht Einkommensgrenzen 2016.pdf