Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 265/2020
Stuttgart,
05/06/2020



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.05.2020
14.05.2020



Beschlußantrag:

Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2019 der LBBW (Bank)
2. Entlastung a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2019 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

3. Abschlussprüfer 2020

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2020, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

4. Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW 5. Auflösung der LBBW Immobilien-Holdingstruktur


Begründung:



Die Hauptversammlung der LBBW findet am 18. Mai 2020 statt. Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung sind die oben angeführten Beschlussanträge.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.


I. Verwendung des Bilanzgewinns 2019 der LBBW (Bank)
(Beschlussantrag Nr. 1)

Im Geschäftsjahr 2019 konnte die laufende Verzinsung der stillen Einlagen und Genussscheine erfolgen. Danach liegt der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn bei
259 Mio. EUR.

Der Vorstand der LBBW hat in seiner Sitzung am 3. März 2020 die Beantragung der Ausschüttung eines Bilanzgewinns 2019 der LBBW i.H.v. 259 Mio. EUR beschlossen.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Empfehlung der EZB vom 27. März 2020 über die Vorgehensweise bei der Ausschüttung von Dividenden für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 beantragt der Vorstand der LBBW nunmehr entsprechend der EZB-Empfehlung die Verschiebung der Beschlussfassung der Hauptversammlung auf einen Zeitpunkt nach dem 1. Oktober 2020, um der Hauptversammlung die Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bei der Ausschüttungsentscheidung zu ermöglichen.
II. Jahresabschluss der LBBW (Bank) – nach HGB Der Einzelabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für die Bedienung der stillen Einlagen und des Genussrechtskapitals sowie für eine Ausschüttung auf das Stammkapital.

In der Anlage sind die Bilanz zum 31.12.2019 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. – 31.12.2019 der LBBW (Bank) beigefügt. Der Jahresabschluss (inkl. Lagebericht) der LBBW (Bank) wurde auf der Internetseite der LBBW veröffentlicht.

Der Abschluss 2019 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 30. März 2020 festgestellt.


Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

in Mio. EUR
Ist 2019
Ist 2018
Differenz
Zinsüberschuss
1.713
1.414
300
Provisionsüberschuss
441
402
39
Nettoergebnis des Handelsbestands
189
294
-105
Verwaltungsaufwand
-1.762
-1.752
-10
Sonstiges betriebliches Ergebnis
51
39
12
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge/Bewertung
632
397
235
Risikovorsorge/Bewertungsergebnis
-171
-67
-104
Fonds für allgem. Bankrisiken gem. § 340g HGB
-91
109
-200
Betriebsergebnis
369
440
-70
ao Ergebnis
-57
-35
-22
Teilgewinnabführung
-44
-44
0
Jahresergebnis vor Steuern
269
360
-91
Steuern
-10
-110
100
Jahresüberschuss
259
250
9

Der Zinsüberschuss stieg im abgelaufenen Jahr spürbar um 300 Mio. EUR auf 1.713 Mio. EUR (VJ 1.414 Mio. EUR), was maßgeblich auf Geschäftsausweitungen sowie einen Anstieg der Vorfälligkeitsentschädigungen aus der vorzeitigen Ablösung von Krediten zurückzuführen war. Volumenzuwächse waren insbesondere bei Unternehmenskunden und im Immobilien- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft zu verzeichnen. Das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau wirkte insbesondere im Einlagengeschäft belastend.

Der Provisionsüberschuss verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr erneut und stieg um 39 Mio. EUR auf 441 Mio. EUR (VJ 402 Mio. EUR). Nahezu in allen Provisionsarten (u.a. Wertpapier- und Depotgeschäft, Kredite und Bürgschaften, Zahlungsverkehr) waren Steigerungen zu verzeichnen.

Die Position Nettoergebnis des Handelsbestands verblieb mit 189 Mio. EUR (VJ 294 Mio. EUR) um 105 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Die Position umfasst hauptsächlich Erträge und Aufwendungen aus dem kundenbezogenen Wertpapier- und Derivatehandel. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus Bewertungseffekten.

Die Verwaltungsaufwendungen veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich und betrugen -1.762 Mio. EUR (VJ -1.752 Mio. EUR). Der Personalaufwand verminderte sich im Wesentlichen aufgrund von reduzierten Aufwendungen für die Altersvorsorge um 14 Mio. EUR auf -926 Mio. EUR (VJ -941 Mio. EUR).

Bei der LBBW-Bank waren zum Jahresende 8.230 MA beschäftigt (VJ 8.232 MA). Am Standort Stuttgart stieg die Beschäftigtenzahl um 15 MA. Zum Jahresende waren 5.477 MA (VJ 5.462) am Standort Stuttgart beschäftigt.

Die anderen Aufwendungen stiegen vor allem auf Grund höherer Aufwendungen für Bankenabgabe und Einlagensicherung, insbesondere waren höhere Beiträge zum Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe zur Stützung der NordLB zu bezahlen.

Das sonstige betriebliche Ergebnis stieg um 12 Mio. EUR auf 51 Mio. EUR (VJ 39 Mio. EUR). Positiv wirkte vor allem eine konzerninterne Gebäudeveräußerung, so dass sich der Beitrag aus dem Verkauf von Immobilien gegenüber dem Vorjahr um 43 Mio. EUR verbesserte. Gegenläufig erhöhte sich der Aufwand aus Rechtsthemen um 33 Mio. EUR.

Das Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um -104 Mio. EUR auf -171 Mio. EUR (VJ -67 Mio. EUR). Bezüglich der einzelnen Positionen war eine differenzierte Entwicklung zu verzeichnen, u.a. verbesserte sich das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren. Demgegenüber erhöhte sich die Risikovorsorge im Kreditgeschäft zum Jahresende 2019 um 94 Mio. EUR auf -161 Mio. EUR. Die gestiegene Risikovorsorge spiegelt eine sich normalisierende Entwicklung wider, liegt jedoch insgesamt weiterhin beträchtlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Der Wert unterstreicht nach wie vor die hohe Kreditportfolioqualität der LBBW.

Die Zuführung des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 91 Mio. EUR diente maßgeblich der künftigen Kompensation der methodischen Angleichung der Ermittlung der HGB-Risikovorsorge an IFRS gemäß der Stellungnahme des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS BFA 7).

Das außerordentliche Ergebnis sank um -22 Mio. EUR auf -57 Mio. EUR
(VJ -35 Mio. EUR). Im Wesentlichen beinhaltet die Position Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit diversen Optimierungsprojekten. Aus der Umstellung der Dotierung der Pensionsrückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) resultierte ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter außerordentlicher Aufwand in Höhe von -26 Mio. EUR.

Die laufende Verzinsung der stillen Einlagen und Genussscheine wurde im Geschäftsjahr 2019 vertragsgemäß und vollständig mit 57 Mio. EUR bedient. 13 Mio. EUR für die Verzinsung des Genussrechtkapitals sind der Position „Zinsüberschuss“ und 44 Mio. EUR der Position „Teilgewinnabführung Stille Einlagen“ zugeordnet.

Für das Geschäftsjahr 2019 ergab sich in Summe ein Jahresüberschuss vor Steuern i.H.v. 269 Mio. EUR (Vorjahr: 360 Mio. EUR).

Das Jahresergebnis nach Steuern erhöhte sich um 9 Mio. EUR auf 259 Mio. EUR (VJ 250 Mio. EUR).



Ausblick

Auf Basis der Ende 2019 verabschiedeten Planung wurde für die LBBW (Bank) für das Geschäftsjahr 2020 im Einzelabschluss nach HGB ein Jahresergebnis vor Steuern erwartet, das leicht unter dem Vorjahresergebnis verbleiben dürfte.

Diese Planung beinhaltete jedoch noch keine potenziellen Auswirkungen aus der aktuellen Corona-Pandemie. Diese könnten zu einer abweichenden Entwicklung führen. Die Effekte lassen sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Möglicherweise könnte die Ergebnis- und Rentabilitätssituation negativ beeinträchtigt werden, beispielsweise durch ein gedämpftes Geschäftswachstum oder steigende Risikovorsorgeaufwendungen. Auch ist eine Belastung der Kapitalquoten möglich, beispielsweise über gestiegene risikogewichtete Aktiva infolge verschlechterter Bonitätseinstufungen. Gleichfalls ist die Auswirkung auf die Liquiditätssituation der LBBW, die aus heutiger Sicht sehr positiv zu bewerten ist, nicht abschätzbar.


III. Konzernabschluss der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 97 Tochterunternehmen (VJ 104) und davon 5 strukturierte Einheiten (VJ 8).

Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS, sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.

Die Steuerung des LBBW-Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert.

Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. März 2020 gebilligt.

· Konzernergebnis


Das Konzernergebnis (IFRS) vor Steuern verbesserte sich trotz des herausfordernden Markumfelds deutlich um 63 Mio. EUR auf 612 Mio. EUR (VJ 549 Mio. EUR) und liegt damit auch geringfügig über dem Planwert. Grund dafür waren vor allem ein gesteigertes Zins- sowie ein gesteigertes Provisionsergebnis. Das Zinsergebnis wurde durch Geschäftsausweitungen mit Unternehmenskunden und im Bereich der Immobilien- und Projektfinanzierungen sowie durch einen Anstieg von Vorfälligkeitsentschädigungen aus der vorzeitigen Ablösung von Krediten gesteigert. Das Provisionsergebnis erhöhte sich durch Steigerungen in nahezu allen Provisionsarten.


· Kapitalquoten

Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und übertrifft deutlich die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.

Die harte Kernkapitalquote (»fully loaded«) liegt zum 31.12.2019 mit 14,6 % (VJ 15,1 %) vor allem aufgrund von Kapitalbelastungen aus dem Niedrigzinsniveau unter VJ aber über Plan. Sie liegt weiterhin beträchtlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung von 9,75%.

Die Gesamtkapitalquote (»fully loaded«) von 22,9 % (VJ 21,9 %) erhöhte sich vor allem durch die Begebung einer AT-1-Anleihe (750 Mio. EUR) zur Stärkung des Kernkapitals und lag über Plan.


· Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit (RTF) war während des gesamten Geschäftsjahrs 2019 jederzeit gegeben. Auch die im Sinne der dauerhaften Überlebensfähigkeit geforderte Stressresistenz war unter Einberechnung kurzfristig wirksamer Maßnahmen jederzeit gewährleistet.


· Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 4,6 % ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %.

· Liquidität

Die LBBW verfügte unverändert jederzeit über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die LBBW war zur jeder Zeit in der Lage, im gewünschten Umfang Refinanzierungsmittel zu beschaffen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag bei 123,6% und damit deutlich über den von der Aufsicht geforderten 100%.

· Bilanzsumme

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,4 Mrd. EUR auf rd. 256,6 Mrd. EUR. Der Anstieg der Bilanzsumme resultierte unter anderem aus der Geschäftsausweitung des Bereichs Unternehmenskunden und des Bereichs Immobilien- und Projektfinanzierungen. Auch das Förderkreditgeschäft verzeichnete einen Anstieg.

· Cost Income Ratio


Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) beträgt 71,8 % (VJ 73,1%). Mittel-bis langfristig strebt die LBBW eine CIR von unter 60 % an.

· Ausblick

Auf Basis der Ende 2019 verabschiedeten Planung wurde für den LBBW-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 im Konzernabschluss nach IFRS mit einem niedrigeren Konzernergebnis vor Steuern als im Vorjahr gerechnet, das aber erneut im mittleren dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte.

Diese Planung beinhaltete jedoch noch keine potenziellen Auswirkungen aus der aktuellen Corona-Pandemie. Diese könnten zu einer abweichenden Entwicklung führen. Die Effekte lassen sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Möglicherweise könnte die Ergebnis- und Rentabilitätssituation negativ beeinträchtigt werden, beispielsweise durch ein gedämpftes Geschäftswachstum oder steigende Risikovorsorgeaufwendungen. Auch ist eine Belastung der Kapitalquoten möglich, beispielsweise über gestiegene risikogewichtete Aktiva infolge verschlechterter Bonitätseinstufungen. Gleichfalls ist die Auswirkung auf die Liquiditätssituation der LBBW, die aus heutiger Sicht sehr positiv zu bewerten ist, nicht abschätzbar.


IV. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
(Beschlussantrag Nr. 2)

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) beschließt die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2019 wurde vom Ministerium für Finanzen und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, die gemeinsam Rechtsaufsicht ausüben, erteilt.

Für die Entlastung ist gem. § 9 Nr. 3 Satzung LBBW die Hauptversammlung zuständig.


V. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020
(Beschlussantrag Nr. 3)

Mit dem Inkrafttreten des Abschlussprüferreformgesetzes (AReG) ist eine Rotation
der bisherigen externen Prüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2020 zwingend vorgeschrieben. Für die Auswahl eines geeigneten Wirtschaftsprüfers hat der Prüfungsausschuss einen mehrstufigen Entscheidungsprozess durchgeführt und das Ergebnis dem Aufsichtsrat präsentiert.

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 20. März 2020 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2020, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2020 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2020 zu bestellen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.


VI. Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW

Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 12 Abs. 5 Satzung LBBW). Die Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW endet somit am 18. Mai 2020.



Nach § 9 Abs. 1 Landesbankgesetz (LBWG) besteht der Aufsichtsrat LBBW aus 21 Mitgliedern (davon 7 Beschäftigtenvertreter). Die Mitglieder werden von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Träger gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Beschäftigten nach § 10 LBWG zu wählen sind. Die gewählten Vertreter der Beschäftigten sind in Anlage 4 genannt.


Vorschlag der Landeshauptstadt Stuttgart:


Jeder Träger hat das Recht, Wahlvorschläge zu unterbreiten (Anlage 3 Wahlvorschlag der Träger).

Als Vertreter der Stadt sind Herr OBM Kuhn und die unabhängigen Mitglieder Frau Dr. Stuible-Treder und Herr Dr. Oesterle (unabhängig i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 LBWG) bisher im Aufsichtsrat der LBBW vertreten. Sie sind weiterhin für die neue Amtszeit vorgesehen.


Vorschlag an den Aufsichtsrat für die Wahl des Vorsitzenden und seines
Stellvertreters:

Zur Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden dem Aufsichtsrat gem. § 12 Abs. 2 Satzung LBBW vorbehaltlich deren Wahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vorgeschlagen, wobei der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt wird, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt:


VII. Auflösung der LBBW Immobilien-Holdingstruktur
(Beschlussantrag Nr. 6)

Der LBBW Immobilien Teilkonzern mit der operativ tätigen LBBW Immobilien Management GmbH wird von der LBBW seit 2006 mittelbar über eine steuerlich bedingte Holdingstruktur gehalten (3 Gesellschaften einer GmbH & Co KG-Struktur, ohne operativen Geschäftsbetrieb). Nach Entwicklung der steuerlichen Rechtsprechung sind die Gesellschaften nun nicht mehr erforderlich und können unter aktuell geltender Rechtslage steuerneutral aufgelöst werden. Dadurch wird die LBBW Immobilien Management GmbH künftig direkt von der LBBW gehalten. Dies führt insbesondere zu einer Komplexitätsreduzierung im Konzern.

Im Zuge der Auflösung soll eine Gesellschaft, die LBBW Immobilien-Holding GmbH, auf die LBBW verschmolzen werden. Für die Verschmelzung auf die LBBW ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Der genaue Zeitpunkt der Verschmelzung ist noch offen und von einer möglichen Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes abhängig.

Seit Mitte 2019 plant die Bundesregierung eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Eine Finalisierung des Gesetzentwurfes ist bis zum 30.06.2020 vorgesehen. Dabei sind der Umfang der Gesetzesänderung und der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen. Wenig wahrscheinlich, aber noch nicht auszuschließen ist eine für die LBBW nachteilige Regelung, die zu einem Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Auflösung der Immobilien-Holdingstruktur führen könnte.

Die dargestellte Auflösung kommt daher nur in Frage, wenn dadurch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, d.h. die notwendigen Informationen zur Gesetzesänderung vorliegen, der Zeitpunkt des Inkrafttretens bekannt ist und ein ausreichender zeitlicher Vorlauf gegeben ist. Die Zustimmung der Hauptversammlung zur Verschmelzung wird eingeholt, um kurzfristig handlungsfähig zu sein. Lässt sich die Auflösung in 2020 nicht mehr realisieren, wird die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.




Finanzielle Auswirkungen

1. Laufende Verzinsung der Stillen Einlagen

Die Stadt erhält für ihre Stille Einlagen für das Geschäftsjahr 2019 eine Verzinsung von 3,4 Mio. EUR.

Die Stille Einlage der Stadt bei der LBBW in Höhe von rd. 86 Mio. EUR wurde von der LBBW mit Wirkung zum 31.12.2019 gekündigt. Der Einlagebetrag wurde im April 2020 an die Stadt ausbezahlt.


2. Ausschüttung

Entsprechend Beschlussantrag Nr. 1 soll die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns auf einen Zeitpunkt nach dem ersten Oktober 2020 verschoben werden, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bei der Ausschüttungsentscheidung zu ermöglichen.

Im März 2020 ging der Vorstand der LBBW noch von einer vollständigen Ausschüttung des Bilanzgewinns 2019 in Höhe von 259 Mio. EUR aus. Der Anteil der Stadt würde entsprechend ihrer Anteilsquote 49,0 Mio. EUR betragen. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,7 Mio. EUR würde die Stadt rd. 41,3 Mio. EUR (VJ 39,8 Mio. EUR) erhalten. Der Betrag ist im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2020 in entsprechender Höhe eingeplant. Die Ausschüttung wird auf Grund erheblicher Einbußen bei den Steuereinnahmen dringend benötigt.





Fritz Kuhn

Anlagen
1. Bilanz zum 31.12.2019 der LBBW (Bank) nach HGB
2. Gewinn- und Verlustrechnung 2019 der LBBW (Bank) nach HGB
3. Aufsichtsrat LBBW - Wahlvorschlag der Träger (nur für Mitglieder des Gemeinderats)
4. Aufsichtsrat LBBW – Übersicht gewählte Beschäftigtenvertreter
(nur für Mitglieder des Gemeinderats)







Anlagen

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