Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
412/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 26.09.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Gemeinschaftsschulen - Aktueller Sachstand
- Antragstellung zum Schuljahr 2014/2015
- Grundsätzliche Regelungen zum Ganztagsschulbetrieb

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 277

Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 25.09.2013, öffentlich, Nr. 359

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.07.2013, GRDrs 412/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Sachstandsbericht und weitere Prüfaufträge

1.1 Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung von Gemeinschaftsschulen (GMS) und zur weiteren Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe 1 wird Kenntnis genommen.


1.2 Auf Grund der vorliegenden Interessensbekundungen werden vor dem Hintergrund der dargelegten Antrags- und Bedarfssituation weitere Prüfaufträge zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erteilt für


1.3 Die im Rahmen der Beschlussfassung von GRDrs 358/2011 erteilten Prüfaufträge für die Standorte Friedensschule/Schwabschule sowie Heusteigschule werden als erledigt betrachtet.


2. Antragstellung Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2014/2015

Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Oktober 2013 für das Schuljahr 2014/2015 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung folgender drei Gemeinschaftschulen:

a) Altenburgschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10)
b) Anne-Frank-Realschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10); von der Absicht, nach Klassenstufe 10 eine Sekundarstufe 2 (gymnasiale Oberstufe) auf die Gemeinschaftsschule aufzusetzen, wird Kenntnis genommen.
c) Körschtalschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10)


3. Bauliche Maßnahmen für die Gemeinschaftsschulen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen Kosten für Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Für die weiteren Planungsschritte werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 durch die Verwaltung Planungsmittel für die unter Beschlussantrag 2 genannten Schulen in Höhe von 600.000 Euro beantragt.


4. Gemeinschaftsschulen als Ganztagsschule

4.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die erforderlichen kommunalen Angebotsbausteine der Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule. Der finanzielle Aufwand orientiert sich am Aufwand für Werkrealschulen, siehe GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 18.

4.2 Für den Ganztagesbetrieb der Anne-Frank-Realschule als GMS werden im Endausbau laufende Mittel in Höhe von 410.000 Euro bewilligt. Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für die Altenburgschule und die Körschtalschule werden aufgrund vorhandener Mittel der Ganztagsschule keine zusätzlichen Gelder benötigt.


Auf eine Aussprache wird verzichtet.

OB Kuhn stellt daraufhin fest:

Der Gemeinderat beschließt wie beantragt, ohne dass Gegenstimmen oder Enthaltungen signalisiert werden.

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