Verwaltungsausschuss vom 17.06.2015, öffentlich, Nr. 175 jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.04.2015, GRDrs 273/2015, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle bei der Landeshauptstadt Stutt- gart im Kundenzentrum des Stadtmessungsamtes zum 1.1.2016 wird beim Justizministerium beantragt und der Einrichtung dieser Grundbucheinsichts- stelle durch Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg wird zugestimmt. 2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stellen in Besoldungs-/ Ent- geltgruppe EG 8 wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personal- mehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2016 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfs entschieden. 3. Das Stadtmessungsamt wird ermächtigt die Stelle für die Grundbuchein- sichtsstelle zum 1. November 2015, vor dem endgültigen Beschluss zur Schaffung vorab befristet bis 31. Oktober 2016, zu besetzen. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang