Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 865/2023
Stuttgart,
09/28/2023



Nachtragswirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.10.2023
12.10.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für das Wirtschaftsjahr 2023 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses wird gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.


Der Nachtragswirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:

2023
2023
2023
bisher
Veränderung
Nachtrags-
wirtschaftsplan
EUR
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan ein Jahres-
ergebnis von
-18.267.000
-6.432.000
-24.699.000
2. im Liquiditätsplan einen Saldo
von
-43.000
33.000
-10.000
3. Kreditermächtigungen von
0
0
0
4. Verpflichtungsermächtigungen
von
24.000.000
1.100.000
25.100.000
5. Kassenkredite von
8.750.400
1.627.200
10.377.600



2. Finanzierungsbeschluss

Begründung:


Erfolgsplan 2023 – Erläuterung der Veränderungen

Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung in 2023 sind insbesondere ungeplante erhöhte Marktpreise bei der Energiebeschaffung infolge der geopolitischen Lage. Die hohen Energiepreise wirken sich auch preistreibend auf nahezu alle bezogenen Güter und Dienstleistungen und damit negativ auf das Ergebnis der Stuttgarter Bäder aus. Der Nachtragswirtschaftsplan 2023 berücksichtigt ferner die ungeplanten Aufwendungen für die Sanierung der Überlaufrinne des Freibads Möhringen (GRDrs 487/2023).


Veränderungen bei den Umsatzerlösen

Für das Wirtschaftsjahr 2023 war im Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 eine Eintritts-preiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4 % ab Mai 2022 eingeplant. Diese wurde gemäß Beschluss des Bäderausschusses (GRDrs 575/2022) zugunsten einer Erhöhung der Parkgebühren nicht umgesetzt. Trotz erfreulicher Besucherentwicklung konnten die geplanten Erlöswerte bisher nicht erreicht werden. Inwieweit die Hochrechnung (GRDrs 499/2023) in Bezug auf die Besucherentwicklung und damit die Erlöse realisiert werden, ist auch abhängig vom weiteren Verlauf der gesamtwirtschaftlichen Lage. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 ergeben sich im Nachtragswirtschaftsplan rund 1.255 TEUR geringere Umsatzerlöse.

Der Fachkräftemangel im Aufsichtsbereich führte zu einem reduzierten Badeangebot und wirkt sich damit auch auf die Umsatzerlöse der Stuttgarter Bäder aus. Da nicht genügend saisonale Aufsichtskräfte für den Betrieb der Freibäder in der Sommersaison 2023 gewonnen werden konnten, musste Stammpersonal aus den Hallenbädern in den Freibädern eingesetzt werden. Nur durch die Schließung aller Hallenbäder für die Öffentlichkeit über die gesamte Sommersaison 2023 hinweg, konnte die Öffnung der Stuttgarter Freibäder sichergestellt werden. Wobei das Hallenbad Heslach ohnehin, aufgrund der laufenden Baumaßnahmen, im Sommer 2023 komplett geschlossen war. Hingegen wurde im Plan 2023, wie in der Vergangenheit, mit geöffneten Hallenbädern der Kategorie I und folglich mit höheren Erlöse gerechnet. Bei den Hallenbädern ergeben sich dadurch im Nachtragswirtschaftsplan Mindererlöse gegenüber der Planung von rund 799 TEUR.

Das Höhenfreibad Killesberg konnte ab dem 29. April 2023 und die Freibäder Rosental und Sillenbuch sowie das Inselbad Untertürkheim ab dem 13. Mai 2023 den Betrieb aufnehmen. Das Inselbad Untertürkheim konnte aufgrund von fehlendem Saisonpersonal im Aufsichtsbereich nur im Einschichtbetrieb öffnen. Dies hatte negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen und damit auf die Erlöse im Vergleich zur Planung 2023.
Das Freibad Möhringen blieb aufgrund einer ungeplanten Beckenkopfsanierung in dieser Saison geschlossen. Die dort fehlenden Badegäste mindern auch die Erlöse im Vergleich zur Planung 2023. Durch diese beiden Einschränkungen in Verbindung mit einer durchwachsenen Wetterlage liegen die Besucherzahlen unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Hochrechnung der Erlöse in der Sparte Freibäder liegt daher mit 1.550 TEUR im Vergleich zur Planung 2023 um rund 333 TEUR niedriger.


Veränderungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen

Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 ergibt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (ohne Berücksichtigung der Sondermaßnahmen) ein um insgesamt 954 TEUR geringerer Wert im Nachtragswirtschaftsplan. Grund dafür ist insbesondere eine geringere Auflösung des Sonderpostens im Nachtragswirtschaftsplan.

Im Rahmen der „sonstigen betrieblichen Erträge“ werden im Wirtschaftsplan der Stuttgarter Bäder Sonderzuschüsse der Stadt für größere Sanierungsvorhaben veranschlagt. In gleicher Höhe werden bei den „betrieblichen Aufwendungen“ die Kosten dieser Sonder-Sanierungsvorhaben abgebildet. Insoweit stellen sich diese Positionen in der Hochrechnung neutral dar.


Veränderungen beim Materialaufwand

Nach extremen Preissteigerungen an den Energiebörsen konnte das Amt für Umweltschutz die Beschaffung für 2023 im Umfeld sinkender Marktpreise realisieren bzw. fortsetzen. Im Vergleich zur Wirtschaftsplanung 2023 ergibt sich dennoch in der Hochrechnung eine Energiekostenerhöhung von rund 4.171 TEUR, die auf einer Berechnung des Amtes für Umweltschutz vom 09.08.2023 unter Berücksichtigung von Verbrauchsmengen und angepasster Preissteigerungssätzen basiert. Hierbei sind die möglichen Entlastungen der sogenannten Energiepreisbremsen in der Hochrechnung nicht in Ansatz gebracht, da bisher die konkreten Entlastungsbeträge noch nicht feststehen.

Die Preise für Dienstleistungen und Produkte wie Chlor, Reinigungsmittel und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich gestiegen. Diese schlagen sich dementsprechend auch in der Hochrechnung nieder.

Gegenüber dem Planansatz ergeben sich damit im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan insgesamt rund 4.716 TEUR höhere Materialaufwendungen.


Veränderungen bei den Personalkosten

Die Personalkosten 2023 belaufen sich im Nachtragswirtschaftsplan 2023 auf rund 19.531 TEUR. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 ergibt sich somit eine Einsparung in Höhe von rund 457 TEUR. Im Wesentlichen resultiert die Personalkosteneinsparung in 2023 im Vergleich zur Wirtschaftsplanung aus unbesetzten Stellen, die wiederum auf den Fachkräftemangel zurückzuführen sind. Um der Mangellage an Saison-Aufsichtskräften für den Betrieb der Freibäder entgegenzuwirken wurden alle Hallenbäder, wie oben ausgeführt, für die Öffentlichkeit im Sommer 2023 zugunsten der Freibäder geschlossen.

Als Basis für die Ermittlung der Bruttobeschäftigungsentgelte im Nachtragswirtschaftsplan dienten zum einen die Ergebniswerte 2023 bis einschließlich Juli sowie die Kosten eines Arbeitsplatzes vom 24. Juli 2023 (Rundschreiben LHS 021/2023). Des Weiteren wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen berücksichtigt.

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Der Gemeinderat hat die Regelung freiwillig bis 31.12.2023 verlängert. Unter Berücksichtigung der auslaufenden Verträge und der zusätzlichen Verträge, die voraussichtlich bis zum Jahresende abgeschlossen werden, wurde im Nachtragswirtschaftsplan ein Verbrauch der Rückstellung in der Altersteilzeit auf 10 TEUR angesetzt.


Veränderungen bei den betrieblichen Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen im Nachtragswirtschaftsplan (ohne Berücksichtigung der Sondermaßnahmen) um rund 1.457 TEUR höher als in der Planung 2023. Davon betreffen 900 TEUR die ungeplante Sanierung der Überlaufrinne des Freibads Möhringen. Des Weiteren wurden mit rund 300 TEUR höhere Bewachungskosten aufgrund eines höheren Einsatzbedarfs an Ordnungspersonal in den Freibädern angesetzt. Höhere Kosten ergeben sich ferner voraussichtlich unter anderem aufgrund verstärkter Personalsuche.


Stellenübersicht

Die Stellenübersicht (Anlage 1/8) aus dem Wirtschaftsplan 2022/2023 (GRDrs 781/2021) hat nach wie vor Bestand.


Investitionsprogramm 2023 – Erläuterung der Veränderungen

Im Rahmen des Baubeschlusses für das Mineralbad Berg (GRDrs 518/2023) wurden weitere Finanzierungsraten im Wirtschaftsplan 2024/2025 in Höhe von 1.100 TEUR veranschlagt, für dessen bauliche Beauftragung in 2023 zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsplans 2023 erforderlich sind.

Insoweit verändern sich die Verpflichtungsermächtigungen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022/2023 (GRDrs 781/2021, Anlage 1/3) im Investitionsprogramm des Nachtragswirtschaftsplan 2023 (GRDrs 865/2023, Anlage 2/3).

Des Weiteren erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen für 2023 im Nachtragswirtschaftsplan 2023 (GRDrs 865/2023, Anlage 2/7) gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 (Anlage 1/7 in der GRDrs 781/2021) um 1.100 TEUR.


Stand der Schulden (ohne Kassenkredite)

Im Nachtragswirtschaftsplan 2023 ergibt sich keine Änderung der Schuldenstände. Es wird daher auf die Anlage 1/6 des Wirtschaftsplans 2022/2023 (GRDrs 781/2021) verwiesen.


Weitere Anlagen

Bezüglich Änderungen der Anlage 1/2 „Erfolgsplan Finanzplanung 2021 bis 2026“ aus dem Wirtschaftsplan 2022/2023 (GRDrs 781/2021) im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2023 verweisen wir auf die Anlage 2/1 im Nachtragswirtschaftsplan 2023 (GRDrs 865/2023).

Bezüglich Änderungen der Anlage 1/5 „voraussichtliche Liquiditätsentwicklung bis 2026“ aus dem Wirtschaftsplan 2022/2023 (GRDrs 781/2021) im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2023 verweisen wir auf die Anlage 2/4 Liquiditätsplan im Nachtragswirtschaftsplan 2023 (GRDrs 865/2023).


Klimarelevanz

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.



Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund der erläuterten Veränderungen ergibt sich im Nachtragswirtschaftsplan 2023 ein aus dem Stadthaushalt auszugleichender Jahresverlust in Höhe von 22.692 TEUR, der um 6.141 TEUR höher liegt als die ursprüngliche Planung vorsah.

Im Teilergebnishaushalt 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, stehen in 2023 unter Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen und einer Verbindlichkeit aufgrund höherer Abschlagszahlungen zum Jahresabschluss 2022 (GRDrs 759/2023) Verlustausgleichsmittel in Höhe von 20.592 TEUR zur Verfügung. Darüber hinaus berücksichtigt der Nachtragshaushalt 2022 im Teilergebnishaushalt 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke eine Pauschale für Energiepreissteigerungen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben in Höhe von 20 Mio. EUR. Die in 2022 nicht in Anspruch genommenen Mittel aus der Pauschale wurden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und werden zur Deckung der restlichen 2.100 TEUR herangezogen.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1) Festsetzungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 1)
2) Nachtragswirtschaftsplan 2023 mit Anlagen 2/1, 2/3, 2/4, 2/7 (Anlage 2)





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