Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
106
1
Verhandlung
Drucksache:
597/2017
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
13.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Stuttgart 21
Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.07.2017, öffentlich, Nr. 252
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.07.2017, GRDrs 597/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land Baden-Württemberg, dem Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH eine Verjährungsverzichtsvereinbarung abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung verzichten die Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung bezüglich eventueller wechselseitiger Ansprüche für den Fall, dass die DB mit ihrer am 23.12.2016 eingereichten Klage auf Beteiligung an den Mehrkosten für S 21 Erfolg hat. Der Verzicht erfolgt ohne jede Anerkennung von Ansprüchen und ist zeitlich auf drei Jahre befristet.
2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Stuttgart GmbH einer entsprechenden Verjährungsverzichtsvereinbarung zuzustimmen.
StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) kündigt die Zustimmung seiner Fraktionsgemeinschaft an. Dabei erklärt er, diese drei Jahre "Gnadenfrist" könnten die verkehrstechnische und finanzielle Fehlkonstruktion des Projekts nicht heilen. Das Problem bleibe bestehen, und es werde nach Ablauf der Frist nicht mehr nur um die von der Bahn aktuell eingeklagten Beträge bis 6,5 Mrd. € gehen, sondern um eine wesentlich höhere Summe. Aufs Schärfste kritisiert er die Intransparenz des Verfahrens. Seine Fraktionsgemeinschaft habe von OB Kuhn keine Möglichkeit erhalten, das Gutachten bzw. die Klageschrift der Deutschen Bahn AG, zu bekommen. Auch eine Akteneinsicht sei seiner Fraktionsgemeinschaft bisher verwehrt worden. Dafür gebe es nach Ansicht seiner Fraktionsgemeinschaft jedoch ein öffentliches Interesse.
OB
Kuhn
erinnert daran, dass er dargelegt habe, warum die Klageschrift noch nicht veröffentlicht werden könne. Seines Wissens habe EBM Föll im Verwaltungsausschuss ausgeführt, dass die Verwaltung, sobald die Klageschrift und die Erwiderung vorlägen, nach einem Weg suche, den Gemeinderat zu informieren, ohne dabei das Verfahren zu gefährden.
Er stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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