Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
424/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 29.06.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël
Betreff: BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften
Mönchfeldstr./Balthasar-Neumann-Str. (Mühl 85),
S-Mühlhausen
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen gem. § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.06.2017, nicht öffentlich, Nr. 263

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 1 Nein-Stimme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 19.05.2017, GRDrs 424/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mönchfeldstraße / Balthasar-Neumann-Straße (Mühl 85) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen in der Fassung vom 02.06.2016 / 14.03.2017 und die Begründung mit gleichem Datum wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der beteiligten Öffentlichkeit nur teilweise berücksichtigt werden können.

2. Der wirksame Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) wird im Zuge der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erst nach Unterzeichnung
des mit den beteiligten Grundstückseigentümern und Wohnungsbaugesellschaften/
-genossenschaften abzuschließenden städtebaulichen Vertrags durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.



Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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