Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 3614-03
GRDrs 112/2019
Stuttgart,
02/22/2019



Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Stuttgart
- Streichung der Servicegebühr für den Transport von Medien in der Gebührenordnung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.03.2019
14.03.2019
25.06.2019



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018 gemäß Anlage 1 wird erlassen.



Begründung:


Die Benutzungsordnung nebst Gebührenordnung ist seit 1. Januar 2019 gültig und wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 2018 (GRDrs 749/2018) zuletzt geändert.

Hierbei wurde zum 1. Januar 2019 die Servicegebühr für den Transport von Medien bei der Stadtbibliothek neu eingeführt. Die Einführung dieser Gebühr wurde bereits 2017 in den Haushaltsberatungen zum DHH 2018/2019 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen und war Teil der Maßnahmen des Kulturamts zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts (vgl. GRDrs 593/2017). Die vom Kulturamt errechneten Mehreinnahmen in Höhe von rd. 70.000 EUR sind im Haushaltsplanansatz für 2019 enthalten. Angesichts der derzeit guten finanziellen Lage der Stadt soll diese Leistung künftig wieder kostenlos angeboten werden. Es liegt hierzu auch ein fraktionsübergreifender Antrag mit der Nr. 31/2019 vor.




Die Servicegebühr für den Transport von Medien wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gestrichen.

Gebührenordnung bisher
Gebührenordnung neu
§ 6 Vorbestellungen, Leihverkehr,
Medientransport


(3) Alle Medien, außer Grafiken, können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Fahrbibliothek Stuttgart. Werden Medien in einer Bibliothek abgegeben, in der sie nicht entliehen wurden, fallen Servicegebühren für den Transport von Medien in Höhe von 1 Euro pro Medium für den Nutzer/die Nutzerin an (Ausnahme § 6 (2)).
§ 6 Vorbestellungen, Leihverkehr,
Medienrückgabe

(3) Alle Medien, außer Grafiken, können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Fahrbibliothek Stuttgart.


Das Rechnungsprüfungsamt hat bei seiner letzten Prüfung darauf hingewiesen, dass laut Gebührenordnung in Ausnahmefällen nur auf die Nutzungsgebühr verzichtet werden darf. Die Ausnahmeregelungen sollen jedoch auch für andere Gebühren gelten. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt daher folgende Neuformulierung vor:

Gebührenordnung bisher
Gebührenordnung neu
§ 10 Ausnahmeregelungen

Die Leitung der Stadtbibliothek kann auf die Erhebung der Nutzungsgebühr für bestimmte Personengruppen verzichten.
§ 10 Ausnahmeregelungen

Die Leitung der Stadtbibliothek kann auf die Erhebung von Gebühren, die durch die Nutzung der Stadtbibliothek entstehen, für bestimmte Personengruppen verzichten.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Streichung der Servicegebühr für den Transport von Medien entfällt eine der im Jahr 2017 beschlossenen Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Haushalts von jährlich 70.000 EUR. Im Jahr 2019 ist durch den Verzicht auf die Erhebung der Servicegebühren für den Transport von Medien ab Inkrafttreten der Änderungssatzung lediglich mit Erträgen von ca. 15.700 EUR zu rechnen. Ein dauerhafter Effekt zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts ergibt sich bei dieser Maßnahme aber nicht.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.






Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 31/2019
SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP, Die STAdTISTEN


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 31/2019
SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP, Die STAdTISTEN




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Änderungssatzung

Satzung
zur Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018


Auf Grund von §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am _________ folgende Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018 (Änderungssatzung) beschlossen:


§ 1
Die Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018 (Amtsblatt Stuttgart Nr. 44 vom 2. November 2018; Stadtrecht 3/18) wird wie folgt geändert:

Änderungen der als Anlage zur Benutzungsordnung beigefügten Gebührenordnung:



§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.



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