Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
240
1a
VerhandlungDrucksache:
513/2020 Änderung
GZ:
OB 9011-05
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Fuhrmann
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Änderung der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 271
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 513/2020

Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 198
Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 318
Ergebnis: Vorberatung der GRDrs 513/2020


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 29.07.2020, GRDrs 513/2020 Änderung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß Anlage 2 zur ursprünglichen GRDrs 513/2020 und den beigefügten Anlagen 1 (Nachtragshaushaltssatzung) und 2 (Änderungsliste) zugestimmt.

2. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2020 mit Nachtrag

a) Dem Vorschlag der Verwaltung, die für das Jahr 2020 verfügte Haushaltsbremse aufzuheben und somit der vollständigen Freigabe der Aufwandsansätze 2020 (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021) wird zugestimmt.

b) Die im Zusammenhang mit der GRDrs 250/2020 „Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19“ beschlossenen Flexibilisierung im Haushaltsvollzug innerhalb der Teilhaushalte wird aufgehoben.

3. Haushaltsplan 2021

a) Zur Vorbereitung eines notwendigen Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte und Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung künftiger Haushalte zu erarbeiten.

b) Um dieses Konzept frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat vorbereiten zu können, wird die Verwaltung beauftragt die Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts entsprechend ihrer Beeinflussbarkeit (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung usw.) aufzubereiten. Die Verwaltung wird ihre Ergebnisse dem Gemeinderat im September zur Beschlussfassung vorlegen.

Beratungsunterlage ist die GRDrs 513/2020 Änderung. Diese wurde am Ende der Beratung als Tischvorlage im Sitzungssaal verteilt. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam aufgerufen und verhandelt mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 1 - Aufstellung Jahresabschluss 2019, GRDrs 512/2020, öffentlich, Niederschrift Nr. 239.

Gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat betrage die Redezeit in der Aussprache, die im Anschluss an eine Einführung durch ihn und den Bericht von BM Fuhrmann erfolge, jeweils 5 Minuten, teilt OB Kuhn mit. Seine Ausführungen und die von BM Fuhrmann sind nachstehend wiedergegeben im leicht überarbeiteten Wortlaut.

OB Kuhn:
"Wir sind in einer ökonomischen schwierigen Lage in Deutschland durch Corona. Bis Corona hat der Pfeil eher nach oben gestanden. Das hat sich jetzt geändert. Wir sind auch in einer unsicheren Lage, weil man genau die Auswirkungen von Corona abschließend natürlich noch nicht sehen kann, insbesondere wissen wir nicht, wie lange es noch dauert und ob es eine zweite Welle gibt oder nicht. Je nachdem sind natürlich auch die ökonomischen Folgen und die gesellschaftlichen und sozialen Folgen und damit auch die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in jedem einzelnen Punkt noch nicht absehbar und erkennbar. Wir handeln richtig, wenn wir alles tun, dass die zweite Welle für Stuttgart unterbleibt. Gestern oder heute sind wir bei einer Zahl, 100.000 Einwohner in sieben Tagen, von 2,3. Das ist eine sehr, sehr gute Zahl. Aber wir haben in den letzten Wochen auch gelernt, wie schnell sich aus einer sehr, sehr guten Zahl eine schlechte Zahl ergeben kann. Das kann man ja in anderen Städten oder Landkreisen sehen.

Wir haben für den Jahresabschluss sehr, sehr gute Zahlen. Herr Fuhrmann wird nachher die Details nennen. Wir haben ja heute auch im VA vier Stunden darüber beraten. Und für den Nachtragshaushalt 2020 kann ich Ihnen Folgendes sagen, vereinfacht: Wir haben etwa 500 Mio. € Deckungsprobleme und Lücken im Haushalt, die sich durch geringere Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, und durch erhöhte Ausgaben, die wir auch haben, zusammenrechnen. Glücklicherweise, und dafür habe ich mich zu bedanken als Oberbürgermeister, ich nehme auch an, in Ihrem Namen, gab es großzügige Rettungsschirme des Bundes und des Landes. Die machen ungefähr die Hälfte des Fehlbetrags aus. Und die andere Hälfte können wir schaffen aus den Überschüssen, die wir im Jahr 2019 heute im Jahresabschluss feststellen werden. Das bedeutet, und so war auch Herr Fuhrmanns und mein Vorschlag an Sie, dass wir im Jahr 2020 ohne Verschuldung und ohne Kürzungen den Haushalt fahren können, wie im Doppelhaushalt vorgesehen.

Das ist gut, weil es auch ein Zeichen ist, dass wir sozusagen nicht gegen die Krise jetzt ansparen, gegen den Aufschwung ansparen, sondern alles tun, um die Krise so schnell wie möglich zu überwinden. Ich muss Ihnen aber auch sagen, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu, dass sich dieses im Jahr 2021 nicht wiederholen lassen wird. Wir werden dort, in 2021, keinen positiven Jahresabschluss von 2020 mehr haben, jedenfalls nicht in so einer Höhe, wie wir es eigentlich gewohnt sind, und wir können nicht sicher rechnen, dass wir auch von Bund und Ländern Rettungsschirme in vergleichbarer Höhe bekommen können. Ich glaube schon, dass es Unterstützung geben könnte, aber in der Dimension wird es nicht so leicht möglich sein. Das heißt, wir müssen uns darauf einstellen, dass das Jahr 2021 ein Jahr sein wird, wo wir einsparen müssen, Haushaltsbremse machen müssen und vieles andere mehr.

Im Entwurf, den Sie heute beraten haben, hat die Verwaltung, also Herr Fuhrmann und ich, Ihnen vorgeschlagen, deswegen eine Haushaltssperre für 2021 zu machen mit Ausnahmen, die nur der Rat oder die Verwaltung in Einzelfällen genehmigen könnten. Im Beratungsprozess heute im Verwaltungsausschuss hat sich ergeben, dass der Rat noch genauer und präziser von uns wissen will, bei welchen Bereichen kann man eigentlich wirklich eine Haushaltssperre machen und bei welchen sind die Verpflichtungen so, dass es keinen Sinn macht, insbesondere ist der Sozialbereich und der Jugendbereich genannt worden. Dazu gibt es auch Anträge von SPD und FDP.

Wir haben daraufhin heute dann ausgemacht, Herr Fuhrmann und ich, dass wir auf diesen Punkt verzichten, ihn heute nicht so zur Abstimmung stellen, sondern im September, wenn wir die Zahlen genauer abschätzen können. Letztlich auch nach der Steuerschätzung, die dieses Jahr im September sein wird, Ihnen in einer Verwaltungsausschusssitzung dann einen Vorschlag machen, wie genau die Haushaltssperre aussieht, wie sie ausgestaltet sein kann. Und dann können die Fraktionen, die mit dem Thema unterwegs waren, auch entscheiden, was sie dann beantragen wollen. Wir machen das nicht gern, weil da natürlich von heute bis September noch mal Zeit vergeht. Aber der Rat hat doch deutlich gemacht, dass er mehrheitlich dieses Vorgehen wünscht, nämlich mit präziseren Argumenten und Fakten die Frage dann zu entscheiden. So viel jetzt von mir vorneweg. Also positiv noch in 2020 trotz Corona, kritisch in 2021. Und jetzt darf ich Herrn Fuhrmann das Wort geben. Bitteschön, Herr Fuhrmann."

BM Fuhrmann:
"Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja die konkreten Zahlen zum Jahresabschluss 2019 und zum Nachtragshaushalt 2020 schon mehrfach, auch im Verwaltungsausschuss erst heute Vormittag noch mal, intensiv diskutiert. Deswegen lassen Sie mich einfach noch mal auf die wesentlichen Punkte eingehen:

Wir haben einen erfreulichen Jahresüberschuss von 306,6 Mio. €, das möchte ich in Erinnerung rufen. Geplant waren 34,2 Mio. €, d. h. ein um 272,3 Mio. € höher als erwartetes Ergebnis. Das ist sehr erfreulich. Was sind letztendlich die wesentlichen Gründe? Es sind tatsächlich die Mehrerträge, die wir in einigen Bereichen erzielen konnten. Ich nenne hier einfach mal den Bereich Steuern und ähnliche Abgaben: knapp 52 Mio. €. Zu bedenken, da ist noch eine Grundsteuer von 25,7 Mio. € weniger zu berücksichtigen, sonst wäre dieser Betrag noch höher gewesen. Da ist natürlich allen voran die Gewerbesteuer der wesentliche Faktor von etwa 39 Mio. €. Es sind aber auch die laufenden Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen von 170 Mio. € ungefähr, Schlüsselzuweisungen des Landes 72 Mio. €, Zuschüsse für laufende Zwecke 72 Mio. €, Zuweisungen Grunderwerbsteuer 30 Mio. €. Es sind die öffentlich-rechtlichen Entgelte von 16,8 Mio. € und privatrechtliche Leistungsentgelte von plus 6 Mio. €, was zu diesem sehr erfreulichen Mehrertrag geführt hat. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind wir in etwa auf dem Niveau des Planansatzes, lediglich mit 5,6 Mio. € Differenz.

Das heißt, im ordentlichen Ergebnis haben wir 288,9 Mio. € und 252,9 Mio. € über den Erwartungen. Ich möchte noch mal in Erinnerung rufen, im Vorjahr waren das 505 Mio. €, allerdings war hier der Einmaleffekt BW-Bank von 169 Mio. € zu berücksichtigen. Insgesamt aber im Trend doch 48 Mio. €, wenn man den Einmaleffekt wegnimmt, weniger als 2018. Das gute Ergebnis führt dann zu einer freien Liquidität, die ja für uns maßgeblich ist auch für die Folgejahre, zum 31.12.2019 in Höhe von 238,5 Mio. €. Die Liste der liquiden Mittel liegt Ihnen in der Vorlage bei. Der Stand der liquiden Mittel zum Jahresende liegt bei 2,7 Mrd. €. Davon müssen wir in Abzug bringen 872 Mio. € Ermächtigungsübertragungen, das haben wir Ihnen auch dargestellt, als Summe der konsumtiven und investiven Ermächtigungsübertragungen.

Bei den Rückstellungen haben wir zu berücksichtigen von 369 Mio. € die davon-Posi-tionen, also reservierte Mittel, Rückstellungen für Vorhaben, die Sie bereits hinterlegt haben, von knapp 1 Mrd. €. Wir haben eine Liquiditätsreserve, eine gesetzliche Liquiditätsreserve von 120 Mio. €, war ja heute Morgen auch Diskussion im Verwaltungsausschuss. Und wir haben ein Minus für 2020 eingeplante Finanzierungsmittel von 120,8 Mio. €, das macht in der Differenz genau diese 238,5 Mio. €, die sich dann letztendlich auch positiv auf den Nachtragshaushalt GRDrs 513/2020 wie vorgelegt auswirken.

Wie der Oberbürgermeister bereits dargestellt hat, sind es zwei Effekte, die uns im Prinzip in diesem Jahr 2020 mit einem blauen Auge davonkommen lassen können. Das sind die Bundes- und Landeshilfen sowie der eben auch dargestellte Jahresüberschuss 2019. Mit beidem werden wir sicherlich im Jahr 2021 nicht mehr rechnen können und müssen uns dementsprechend auch darauf vorbereiten.

Wir haben, als die Corona-Pandemie losging und wir die ersten Erkenntnisse im Bereich des Gewerbesteuerrückgangs bemerkt haben, die sogenannte Haushaltsbremse verfügt, um einfach vorbereitet zu sein auf die Situation 2021 ff. Mit dieser Vorlage heute wollten wir Ihnen ursprünglich, der Oberbürgermeister hat es berichtet, eine haushaltswirtschaftliche Sperre vorschlagen. Die Diskussionen heute Vormittag im Verwaltungsausschuss, aber auch im Ältestenrat, haben gezeigt, dass Sie da noch etwas Informationsbedarf haben. Den sind wir bemüht, Ihnen auch zu liefern. Wir haben jetzt die Vorlage insoweit modifiziert und haben Sie Ihnen auch schon ausgelegt, dass wir unter dem Beschlussantrag 3b einen Satz eingefügt haben, den ich vielleicht Ihnen kurz vorlese:

"3b. Um dieses Konzept frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat vorbereiten zu können, wird die Verwaltung beauftragt, die Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts entsprechend ihrer Beeinflussbarkeit (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen usw.) aufzubereiten. Die Verwaltung wird ihre Ergebnisse dem Gemeinderat im September zur Beschlussfassung vorlegen."

Das ist sehr ambitioniert, wir hoffen, dass wir das auch hinbekommen. Das hängt ein Stück weit davon ab, wie auch die Referate uns bei diesem Thema unterstützen. Soweit von meiner Seite zum Jahresabschluss und zum Nachtragshaushalt."

OB Kuhn spricht BM Fuhrmann und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, stellvertretend Herrn Vaas, seinen herzlichen Dank aus für die mühevolle Arbeit, die zu leisten war, um den Jahresabschluss und einen Nachtrag in so kurzer Zeit zu erstellen. Er bittet, ans Amt diesen Dank und diese Grüße auszurichten. Dem Dank des Oberbürgermeisters schließen sich die folgenden Redner*innen der Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften ausdrücklich an.

Mit Blick auf den Jahresabschluss 2019 merkt StR Winter (90/GRÜNE) an, natürlich könne man der Meinung sein, der Jahresüberschuss betreffe auch viele Dinge, die man gerne abgeflossen gesehen hätte. Man könne in der heutigen Situation jedoch auch diesen Jahresüberschuss begrüßen, gebe er doch zusammen mit den Zuschüssen von Bund und Land die Grundlage, um die im Nachtragshaushalt für 2020 beschlossenen Haushaltsansätze auch alle durchführen zu können und noch einiges darüber hinaus machen zu können, denn bedingt durch die Corona-Krise stehe man vor Herausforderungen in den Bereichen Familie, Kinder, Soziales. Auch im Bereich Pflegekräfte wolle man heute noch etwas tun sowie in der Familienbetreuung. Weiter denke er an Kultur und Sport und vieles andere mehr, wo zusätzliche Maßnahmen zu den Soforthilfen von Bund und Land gemacht wurden.

Der unter Beschlussantragsziffer 3b geänderte Text gebe dem Rat die Möglichkeit, im September noch mal genau zu überlegen, 'welche Bereiche für 2021 wollen wir bewusst ausnehmen und sagen, hier gelten auch die Ansätze weiter?' Er denke an den Jugendhilfebereich, aber auch an den Bereich Mobile Jugendarbeit. Es gebe gute Gründe, so zu verfahren und dem Rat die Möglichkeit zu geben, darüber zu entscheiden. Für die Aufnahme dieser Änderung bedanke er sich daher vielmals.

Vor zwei, zweieinhalb Jahren habe der Gemeinderat einen Beschluss gefasst, die Kitagebühren für Kinder von 3 bis 6 Jahren zu senken pro Monat um 50 €. Im letzten Haushalt habe der Rat dies für die 0- bis 3-Jährigen beschlossen. "Sie haben zu Recht uns diese Vorlage noch mal vorgelegt, weil Sie sagen, das betrifft auch 2021. Und wir sagen heute Ja, wir machen das auch weiter in 2021. Das sind 50 € pro Kind jeden Monat. Und dafür machen wir was Anderes, wo die 50 € magisch dahinterstehen, nämlich nicht: Wir halten das, was die SPD uns heute vorschlägt, für nicht tragbar. Wir halten das für Geschenke in die Breite, nämlich jedem Einfamilienhaushalt 50 €, dann zweimal 50 € bis 4 Personen und ab 5 Personen dreimal 50 € zu geben. Wir halten das für eine Geschenkeverteilung, die wir so nicht machen können. 30 Mio. € wären das jetzt. Und das gibt die jetzige Situation nicht her. Und wir halten sie auch über einen kurzfristigen Anschub hinaus nicht für nachhaltig. Und nicht für möglich. Wenn ich das mal in Relation stelle, Herr Körner, Sie werden ja nachher Ihren Antrag noch begründen: Mit den 50 € jeden Monat für jedes Kind in der Kitabetreuung, das könnten wir jetzt 30 Jahre so tun mit dem einmalig 50 € für jede Nase in der Stadt. Das halten wir also doch für sehr sinnvoll, hier ganz gezielt in Maßnahmen hineinzugehen, die direkt Familien und Kindern helfen.

Zum zweiten Teil, der mir wichtig ist: Wir haben jetzt noch offen, und das stellen wir auch noch nachher zur Abstimmung, die Einstellung von 3,2 Mio. € in den Nachtragshaushalt. Warum? Wir können damit, bevor die Tarifverhandlungen zu Ende gehen für das Pflegepersonal einschließlich Hebammen im Klinikum eine Stufe - keine große Stufe, aber einen weiteren Schritt in der Entgeltstufe - schon mal angleichen. Wir vermuten und erwarten, dass die Tarifverhandlungen auch hier eine Verbesserung nachhaltig geben. Wir wollen jetzt schon zeigen ab Juli für die kommenden Monate, wir möchten, dass hier auch schon alle etwas höhergruppiert werden um eine halbe Stufe nach oben, bis wahrscheinlich in ca. einem halben Jahr die Tarifverhandlungen dann auch greifen werden. Und wir wollen deswegen jetzt heute diese 3,2 Mio. € bereitstellen für die Menschen, die wirklich Großartiges geleistet haben in einer ganz wichtigen Zeit für uns, nämlich auch an den Coronastationen, an den Krankenbetten und Pflegebetten. Unsere zentralen Botschaften für heute sind: Nicht mit der Gießkanne weiter Geld verteilen. Auch in der Vorsorge für 2021. Und ich will das betonen, da müssen wir uns natürlich noch mal dransetzen im September und uns da genau überlegen, und da kommt die Steuerschätzung auch noch vorher, dass wir da eine gute Grundlage haben. Heute sind diese beiden zielgenau unsere wichtigsten Anträge, die hiermit genannt seien."

Für StR Kotz (CDU) ist es unbestritten ein guter Abschluss 2019, welcher jedoch auch ein Stück weit dem geschuldet sei, dass nicht so viele Projekte und so viel Aktivität umgesetzt werden konnten, wie es Rat und Verwaltung sich gemeinsam vorgenommen hatten, als man den Doppelhaushalt beraten hat. "Es war für diese Projekte, für diese Arbeit, die an jeglicher Stelle in dieser Stadt wichtig gewesen wäre, sowohl der politische Wille da, es war das Geld dafür da, und trotzdem haben wir es nicht hinbekommen. Das muss im Jahr 2020 bzw. 2021 allen voran besser werden, da müssen wir in der Umsetzung dessen, was diese Verwaltung leisten kann, noch mal einen Schub nach vorne machen!"

Hätte die linke Mehrheit im Gemeinderat in den letzten Haushaltsplanberatungen die intelligente Grundsteuer nicht gekippt, so hätte man mit diesem Jahresabschluss rund 30 Mio. € an die Bürger*innen und an die Unternehmen in dieser Stadt ausschütten können, zurückgeben von zu viel gezahlten Steuern im Jahr 2019. "Das wäre gerade in der jetzigen Situation eine gute Sache gewesen. Und, Herr Winter, da bin ich ja ganz bei Ihnen, im Gegensatz zu dem Vorschlag der SPD ein völlig unbürokratischer Vorschlag."

Zum Thema Nachtragshaushalt 2020 betont er, seine Fraktion halte es nicht für richtig, den 2020er-Haushalt ohne genau hinzuschauen, ob es nicht doch Veränderungen gäbe, "die im Lichte der größten Wirtschaftskrise seit über 70 Jahren nicht im Sinne von sparen, aber im Sinne von andere Akzente setzen etc. mehr oder weniger beizubehalten". Er bedauert, dass auch dieser Antrag keine Mehrheit im Rat gefunden hat. Was das Jahr 2021 angeht, so werde man erleben, wie hart es dann sein wird, Einschnitte machen zu müssen.

Dankbar sei er dem Oberbürgermeister, dass dieser, dem Wunsch seiner Fraktion folgend, bis zum Nachtragshaushalt 2021 auch ein Wirtschaftszukunftspaket vorlegen wird, um in einer Langfristperspektive positive Akzente in diesem Nachtragshaushalt 2021 setzen zu können, "damit auch die Zuversicht da ist, dass Stuttgart ein starker Wirtschaftsstandort bleibt und auch aus dieser Krise hoffentlich gestärkt oder zumindest nicht zu sehr geschwächt hervorgeht".

Zum Thema Klinikum und dem Wortbeitrag seines Vorredners merkt er an, man könne nicht im gleichen Wortbeitrag StR Körner vorwerfen, er wolle mit der Gießkanne Geld verteilen, um dann im Klinikum unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genau nach dem gleichen Verfahren Geld zu verteilen, unabhängig davon, ob es eine Mehrbelastung durch Corona gab bei der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder nicht. Das Klinikum habe bereits ganz gezielt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich, die einen harten und auch einen gefährlichen Job gemacht haben, 400 € steuerfrei beschlossen, nachdem die Bundesregierung dies ermöglicht hatte. Weil darüber hinaus auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim AWS, in den Kitas, und in vielen Einrichtungen einen schwierigen Job gemacht haben, müsste man ehrlicherweise auch dort überall etwas geben. Deswegen werde die CDU-Fraktion diesen 3,2 Mio. €-Antrag heute ablehnen und sehe den weiteren Beratungen gespannt entgegen.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) lenkt den Blick auf die schon ohne Corona bestehenden großen Herausforderungen für die Menschheit wie Klimagerechtigkeit und die Auswirkungen der digitalen Revolution auf die gesamte Wirtschaft. Es sei nur klug, die durch Corona gestellten Herausforderungen zu verbinden mit der langfristigen Transformation, und jeden Euro Steuergeld im Haushalt noch mehr unter den Gedanken zu stellen: "Trägt er bei, um die langfristigen Probleme - beispielhaft genannt Verkehr, Wohnen, Klima - zu lösen?' Die FrAKTION habe immer die von der Verwaltungsspitze vorgeschlagene Haushaltsbremse für 2020 abgelehnt und für falsch gehalten. "Wir sagen, die Stadt muss hier stabil sein und garantieren, dass die Programme und Projekte, die sie vorhat zum Umbau unserer Stadt, auch weiter funktionieren. Nur so können wir Wohnen, Verkehr und Klima lösen und gleichzeitig einen der größten stabilisierenden Impulse für unsere Stadt leisten!"

Der Jahresabschluss zeige aber auch, dass es mehr Personal und vielleicht auch neue Formen der kommunalen Zusammenarbeit braucht, um die bereits beschlossenen Mittel in Höhe von 800 Mio. €, die jetzt auf den nächsten Haushalt übertragen werden, umsetzen zu können. Er zeige auch, dass es gut ist, nicht in die Krise hineinzusparen und dies gelte auch für 2021. Die FrAKTION habe sich immer dafür ausgesprochen, mindestens die Bereiche Jugend, Soziales und Kultur von den Sparideen auszunehmen und noch abzuwarten, um im Angesicht der September-Steuerschätzung Entscheidungen zu treffen. Man halte es für klug, jetzt schon Überlegungen anzustellen, wie kann man die Erträge verbessern und habe dazu bereits Vorschläge gemacht. Er erinnert an die Idee der intelligenten Grundsteuer, um den Haushalt zu stabilisieren. Dieser Diskussion werde man sich zielgerichtet und verantwortungsvoll stellen, wenn mehr Erkenntnisse vorliegen.

Heute wolle man für 2020 an einigen Stellen zusätzlich "mehr Kommune schaffen". Daher beantrage die FrAKTION, beim Pflegepersonal des städtischen Klinikums deutlich nachzulegen, um das Klinikum zum attraktiven Arbeitgeber werden zu lassen und so auch zukünftig den Pflegenotstand im Klinikum zu beheben. Kurzfristige Strohfeuer der Konjunktur lehne man ab und setze langfristig auf die stabile Kommune, die lebenswerte Kommune. Deswegen werde es keine Zustimmung dazu geben, Geld an alle wie Steuergeschenke zu verteilen. Einen wichtigen Antrag habe man gestellt, der zum Inhalt hat, zielgerichtet den BonusCard-Inhabern Geld zu geben, da sie höhere Belastungen haben. Heute habe man erfahren, dass dieser so nicht funktionieren werde, weil der Bund es der Kommune wieder abziehen würde. Vielleicht könnte der SPD-Antrag mit den Gutscheinen ein Kompromiss sein, um die besonderen Belastungen bei dieser Klientel zu mindern. Sofern die Verwaltung erklärt, dass dieses Verfahren möglich ist, werde man dem Antrag zustimmen.

StR Körner (SPD) spricht den so noch nie dagewesenen Einbruch der Wirtschaft an, der insbesondere Stuttgart hart getroffen habe. Gleichzeitig gebe es erste positive Signale, wie die zwischen IG Metall und der Geschäftsführung von Bosch und Daimler getroffene Vereinbarung der Arbeitszeitreduktion mit Gehaltsverzicht. Positiv finde man auch die Hilfen von Bund und Land für die Städte und Gemeinden, die Stuttgart - zusammen mit dem Jahresabschluss 2019 - in die Lage versetzen, 2020 ohne Haushaltsbremse zu agieren. Diese Haushaltsbremse habe der Rat einstimmig am 09.04.2020 beschlossen, betont er an StR Rockenbauch gewandt.

Gegenüber StR Winter unterstreicht er, die Bürger*innen Stuttgarts hätten so hart gearbeitet und gut gewirtschaftet, dass der städtische Haushalt im vergangenen Jahr mit einem Jahresüberschuss von über 300 Mio. € abgeschlossen hat. Nach Meinung seiner Fraktion könne man davon ein Zehntel den Bürger*innen zurückgeben. Diese Meinung sei auch von anderen Fraktionen geteilt worden, die sie allerdings in Form einer Grundsteuersenkung hätten zurückgeben wollen, mit aus SPD-Sicht sehr ungerechten Verteilungswirkungen. Dagegen sei ein Stuttgart-Scheck für jeden Haushalt je nach Größe ein gerechtes Zurückgeben von Geld und verbunden mit einer Zweckbindung für die lokale Wirtschaft, die Gastronomie, die Kultur und den Non-Food-Einzelhandel. Diese Diskussion habe man am Vormittag bereits ausgiebig geführt.

Man wolle entgegen der Verabredung vom Vormittag hingegen die Hilfen für die Ärmsten zur Abstimmung stellen, da nach dem Verständnis seiner Fraktion der Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums es über Lebensmittelgutscheine von bis zu 50 € vermieden wird, dass eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt. Darüber hinaus sei man der Meinung, dass die Mitarbeiter*innen des Klinikums Stuttgart strukturell zukünftig besser bezahlt werden sollen. Deshalb werde man dem Antrag der FrAKTION zustimmen. "Wir können nämlich die Erfahrungsstufen um bis zu zwei Punkte nach oben ziehen und damit die Kolleginnen und Kollegen heute schon besser bezahlen. Und das Beste daran ist, dass wir die Einschätzung haben, dass die gesetzlichen Krankenkassen das auch übernehmen werden. Wir müssen nur beim Nachtragsetat dieses Risiko absichern, dass das nicht in voller Höhe vielleicht erfolgen sollte."

Auch wenn der ifo-Geschäftsklimaindex mittlerweile so stark wie noch nie im Juni angestiegen sei und das verarbeitende Gewerbe, die Industrie, bei den Geschäftserwartungen wieder auf dem Niveau von vor der Krise sei, werde das Jahr 2021 schwieriger als 2020. Man könne daher nicht ausschließen, das eine oder andere Projekt verschieben zu müssen. Darüber werde man sich unterhalten müssen. Man wolle aber nicht, dass im Bereich Soziales und im Bereich Jugend und Bildung gespart wird. Daher begrüße man den Vorschlag des Oberbürgermeisters, wonach die Verwaltung die Aufwendungsansätze aufbereiten wird. Im Herbst werde man dann abschließend beschlussfassen.

StR Dr. Oechsner (FDP) verweist auf die extrem schwierige Lage auch für die Kämmerei, 'die in keinster Weise weiß, wie sich die Gewerbesteuer entwickelt, wie die Zuweisungen aus der Gewerbesteuer sich entwickeln, wie verlässlich ist das Ansteigen des Konjunkturbarometers, kommt eine zweite Welle, ja oder nein?' Es sei eine völlig neue Situation, mit der man nun umgehen müsse. Aus diesem Grund erspare er sich Beschimpfungen über die zu hohen Steuereinnahmen im Jahr 2019, denn das zu viel genommene Geld könne man nun sehr gut gebrauchen. Natürlich könnte man grundsätzlich in anderen Tagen auch einen Teil davon zurückgeben, doch in der Situation befinde man sich aktuell nicht. Vielmehr befinde man sich in der Situation, "dass wir 2021 schlicht und ergreifend sehen müssen, wie kommen wir jetzt weiter?"

Es gebe selbstverständlich Dinge, die jetzt anzugehen sind. Dazu gehöre, um die lokale Wirtschaft zu stärken, das Geld, das im Haushalt bereits beschlossen ist, besser in die Umsetzung zu bringen, Neubau- und Umbauprojekte zu machen. Prinzipiell hätte man angesichts dieser Lage der alten Beschlussantragsziffer 3 b zustimmen müssen, unterstreicht der Stadtrat. Weil es seiner Fraktion jedoch auch darum gehe, Verlässlichkeit abzubilden gegenüber den Partnern, gegenüber den freien Trägern im sozialen Bereich, im Jugendbereich, aber auch in allen anderen Bereichen, habe man ebenfalls einen Antrag auf Änderung gestellt. Der heute nun vorgelegten neuen Ziffer 3 b könne man gerne zustimmen.

Was den Antrag anbelangt, den Mitarbeiter*innen des Klinikums mehr Geld zu geben, so stelle sich die Frage: 'Sind wir dazu überhaupt berechtigt?' Auch laute die Frage: 'Wollen wir uns tatsächlich als Politik in die Tarifautonomie einschalten, insbesondere da Tarifverhandlungen doch gerade anstehen?' Auch er teile den Einwand von StR Kotz, warum nicht auch den Beschäftigten der AWS oder anderen Berufsgruppen, die besonders unter Corona gelitten haben? Diese Überlegungen heißen dennoch nicht, dass man, wenn man die Anträge ablehnt, gegen eine bessere Bezahlung wäre, 'im Gegenteil. Dies sollen aber die Tarifpartner untereinander ausmachen!'

Abschließend erklärt er Zustimmung zum Jahresabschluss und zur neuen GRDrs 513/2020 Änderung und hofft, im September "mit einer etwas längeren Beratung im VA, vielleicht in zwei Sitzungen" zu einem wirklich guten Ergebnis für den Nachtragshaushalt 2021 zu kommen.

StRin von Stein (FW) stellt fest, Fakt sei, dass dank des Jahresabschlusses 2019 ausreichend Geld vorhanden ist, um das Jahr 2020 trotz der Einbrüche wegen Corona finanzieren zu können. Auf diese Art und Weise werde das Geld, das letztes Jahr nicht ausgegeben werden konnte, in irgendeiner Form an die Stuttgarter*innen zurückgegeben.

Weil es in der derzeitigen Situation nur vage Zahlen gebe, seien die Freien Wähler ausgesprochen froh, nicht jetzt bereits Beschlüsse fassen zu müssen auf Basis von Zahlen, die auf einer großen Unsicherheit beruhen. Es sei daher vernünftig, erst im September nach der Steuerschätzung in Verhandlungen zu gehen, um den Rat mit belastbarem Basismaterial in die Lage zu versetzen, zu sachgerechten Entscheidungen zu kommen.

Was das Klinikum Stuttgart angeht, so vertrete ihre Fraktion die Meinung, dass man als Gemeinderäte nicht in die Tarifautonomie eingreifen sollte. Dies sei Sache der Verhandlungspartner. Weiter gibt sie zu bedenken, dass die Träger anderer Kliniken in der Stadt nachziehen müssten, sodass dies dort möglicherweise zu Verschlechterungen in der Patientenversorgung führen könnte. Darüber hinaus hätten die Mitarbeiter*innen im Klinikum Stuttgart im Gegensatz zu anderen Branchen einen sicheren Arbeitsplatz. Auch dies spreche dafür, den Antrag abzulehnen. Die weiteren Themen seien bereits am Vormittag im Verwaltungsausschuss besprochen worden, sodass heute nicht mehr darauf eingegangen werden müsse. Der GRDrs 513/2020 Änderung stimme man zu.

StR Ebel (AfD) empfiehlt den Anwesenden, sich in den nächsten Wochen etwas Schönes Neues zu kaufen. Dies werde der Wirtschaft nützen, aber genauso auch, wenn die Stadt und andere staatliche Institutionen Geld ausgeben. In normalen Zeiten wäre Sparsamkeit eine Tugend. Da man sich aber in einer absoluten Ausnahmesituation befinde, sei es nicht die Zeit für den Staat, zu sparen.

StR Walter (PULS) geht ein auf die grundsätzlichen Fragen, die ein Jahresabschluss in einer solchen Höhe aufwirft. "Woher kommt dieser Überschuss? Haben wir zu wenig Personal, um die Projekte auch abzuarbeiten, die der Rat beschließt? Haben unsere Ansätze irgendwo nicht gestimmt?" Zutreffend sei jedoch auch, dass diese Fragen sich in diesem Jahr nicht so intensiv stellen wie in einem normalen Jahr. Vielmehr könne sich die Stadt froh und glücklich schätzen, dank dieses Jahresabschlusses nicht gegen die Krise ansparen zu müssen, sondern im Jahr 2020 weiterhin investieren zu können.

Vom Verfahren her befürworte die Fraktionsgemeinschaft den heute vorgelegten Vorschlag. Man werde sich im Herbst intensiv der Diskussion stellen, wie weit 2021 noch investiert werden kann und wie weit gespart werden muss. Dabei werden die Referate SI und JB aus Sicht von PULS eine Sonderstellung einnehmen in der Diskussion durch die vielen Fragestellungen, die sich in sozialen Kontexten z. B. durch Corona ergeben haben.

Hinsichtlich der Anträge und Vorschläge vom Vormittag teilt er mit, man habe sich entschieden, den Antrag der FrAKTION die Pflegekräfte beim Klinikum betreffend zu unterstützen - Stichwort: Corona-Anerkennung, Stichwort: Pflegenotstand.


Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt OB Kuhn zunächst über die GRDrs 512/2020 (TOP 1) abstimmen. Er stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.


Bevor der Vorsitzende in die Abstimmung über die vorliegenden Anträge eintritt, meldet StRin Höh Befangenheit im Sinne von § 18 GemO bei Anträgen im Zusammenhang mit dem Klinikum Stuttgart, Personal, an. Sie nimmt daher an der Beratung und Abstimmung zu diesen Anträgen nicht teil.


OB Kuhn ruft anschließend den Antrag Nr. 318/2020 Auf dessen Wunsch übergibt er das Wort an StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Dieser erläutert den Antrag Nr. 318/2020 und wirbt mit Nachdruck um Zustimmung. OB Kuhn verweist auf die dazu bereits erfolgte Debatte vom Vormittag im Verwaltungsausschuss und bittet um Abstimmung.

Er stellt fest, dass der Gemeinderat den Antrag Nr. 318/2020 mit 19 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen mehrheitlich ablehnt.

Er stellt anschließend den Antrag Nr. 267/2020, ebenfalls von der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei zur Abstimmung.

Er stellt auch hierzu mehrheitliche Ablehnung (7 Ja-Stimmen) fest.

Danach bittet der Vorsitzende, über den Antrag Nr. 344/2020 der Gemeinderatsfraktion von B90/DIE GRÜNEN abzustimmen.

Er stellt hierzu die mehrheitliche Zustimmung des Gemeinderats fest (38 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen, 15 Nein-Stimmen).

Anschließend übergibt OB Kuhn das Wort an StRin Meergans (SPD), mit der Bitte, den von StR Körner angekündigten mündlichen Antrag zur Modifikation des bereits beschlossenen Antrags 250/2020 möglichst präzise und unter Nennung der Kosten zu formulieren. StRin Meergans führt aus, im Antrag Nr. 250/2020 gehe es finanzwirksam um zwei Punkte. Im einen Punkt gehe es um 300 € pro Kind, insgesamt um 282.000 € für die Familien. Dies habe der Verwaltungsausschuss heute Vormittag beschlossen und dabei solle es auch bleiben.

Was den zweiten Punkt angeht, 40 € pro Empfänger in existenzsichernder Leistung für die zusätzlich durch Corona entstandenen Bedarfe der Hygienemaßnahmen und Kommunikationsmittel zu gewähren, so sei eine derartige Geldleistung laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht möglich. Ihre Fraktion entnehme der Auskunft der Sozialverwaltung, dass eine Sachleistung von geringem Wert, z. B. ein Lebensmittelgutschein bis zu einer Höhe von 50 €, rechtlich möglich wäre und anrechnungsfrei ausgegeben werden könnte. Folglich beantrage ihre Fraktion, Lebensmittelgutscheine in einem Wert von 40 € an die Menschen, wie sie im ursprünglichen Antrag aufgerufen sind, auszugeben und dafür 2,17 Mio. € einzustellen. Man sei sich bewusst, dass die Abwicklung für die Sozialverwaltung eine große Herausforderung darstelle und bitte darum, bis zum September ein entsprechendes Konzept in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.

StR Kotz begründet seine Ablehnung dazu mit dem immensen, in keinem Verhältnis zu dem Wert, der geschaffen werden müsste, stehenden bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus hätten die Empfänger dieser Leistungen immerhin den Status quo ihrer finanziellen Unterstützung weiter in unveränderter Höhe bekommen. Dahingegen hatten die meisten derjenigen, die in Kurzarbeit gingen, Einbußen von bis zu 60 % ihrer Einkommen hinzunehmen, in den Bereichen, wo das Trinkgeld einen starken Anteil des Einkommens ausmacht, sogar bis zu 40 % des Nettoeinkommens. Aus Gründen der Gleichbehandlung könne der Rat diesen Vorschlag leider nur ablehnen.

BM Fuhrmann verweist auf seine Ausführungen vom Vormittag zu diesem Antrag. Letztendlich sei es eine klassische Aufgabe des Bundes, hier einzugreifen. Was das Thema der Anrechnung angeht, so mache es aus Einschätzung der Verwaltung keinen Unterschied, ob eine Zulage bezahlt wird oder man einen allgemeinen Gutschein ausgibt, der wertmäßig das Gleiche bedeutet und dem Grundgedanken des SGB im Leistungsrecht eigentlich widersprechen würde. Wenn dem so wäre, dass es zu einer Anrechnung kommt, dann helfe man damit nur dem Bund. Die zweite Folge, wenn es moniert wird durch den Bundesrechnungshof, wäre eine Verdoppelung des Risikos. "Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dann die Leistungen, die Sie gewährt haben, von den Leistungsbeziehern dann wieder zurückverlangen und gleichzeitig aber möglicherweise sogar noch in einem Rechtsstreit mit dem Bund stehen, dann wird aus 2,17 Mio. € auch schnell das Doppelte!"

BMin Dr. Sußmann erläutert, grundsätzlich treffe es zu, dass Sachleistungen anrechnungsfrei gestellt werden können. Theoretisch könne man also überlegen, ob das eine Sachleistung ist. "Allerdings, wenn wir einen Wertgutschein machen, sind wir nicht eindeutig rechtssicher, dass wir wirklich hundertprozentig ausschließen können, dass es nicht doch in Anrechnung geht. Denn faktisch sind es Gutscheine, wo ein Wert darauf steht, die gestückelt sind, womit die Personen zahlen. Es ist ein Zahlungsmittel, was wir zur Verfügung stellen." Sie erinnert an eine Praxis vor längerer Zeit, als Asylsuchenden Gutscheinvarianten ausgeteilt wurden und dies zu sehr viel Unmut geführt habe - sowohl bei den Asylsuchenden als auch beim Handel. Allein der Aufwand, sicherzustellen, dass die Gutscheine fälschungssicher sind, sei ein enormer Aufwand, hinzu komme die Frage der Abrechnung zwischen Händler und Sozialamt. Sie verstehe die Intention, die Schwächsten in der Stadt zu unterstützen, doch halte sie diese Gutscheinvariante für nicht darstellbar. Die Sozialverwaltung könne Überlegungen anstellen, stattdessen über die Familiencard in irgendeiner Form anzusetzen.

StR Körner stellt klar, es gehe um die Beschlussantragsziffer 1 zur GRDrs 513/2020. In der Querliste, die im VA Beratungsunterlage war, finde sich auf S. 4 unter der laufenden Nr. 11 der Antrag Nr. 250/2020, wo in Nr. 1 beantragt wird, einen Einmalzuschuss an Inhaber*innen der Bonus-Card in Höhe von 40 € pro Person zu gewähren, in Summe für 2020 ein Betrag von 2,17 Mio. €. Man bitte die Verwaltung darum, auf dieser Grundlage einen Vorschlag im Herbst zu unterbreiten, wie das praktisch erfolgen kann. Vom Referat Soziales und Integration habe man gestern die Auskunft bekommen, dass in den Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Schreiben vom 04.06.2020 dargestellt werde, dass auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGB XII eine nicht regelmäßig wiederkehrende Zuwendung von geringem Wert, also z. B. Zuwendungen in Form von Lebensmittelgutscheinen bis zu einer Höhe von 50 €, für eine begrenzte Zeit im SGB XII freigelassen werden kann, usw. Daher halte seine Fraktion dies für möglich und bleibe bei ihrem Antrag wie gerade beschrieben.

StR Rockenbauch erinnert sich an eine frühere, sozial gestaffelte Familiencard mit einem zusätzlichen Konto von 30 € mehr für alle Personen mit Bonuscard. Er hält dieses Vorgehen für deutlich unbürokratischer und schlägt vor, dies als Kompromissvorschlag zu prüfen. StRin Nuber-Schöllhammer bittet die Sozialverwaltung zu prüfen, ob es überhaupt eine rechtssichere Möglichkeit gibt, dass Menschen zu diesen 40 € kommen ohne als Stadt in eine solche Situation zu kommen, zusätzlich noch Geld zurückzahlen zu müssen.

BM Fuhrmann macht darauf aufmerksam, dass die freie Liquidität bei 3,8 Mio. € liege. Der Verwaltungsausschuss am Vormittag habe bereits Beschlüsse gefasst in Höhe von etwa 400.000 €, sodass die Differenz noch 3,4 Mio. € betrage. Soeben habe der Rat einen Beschluss mit einem Finanzvolumen von 3,2 Mio. € beschlossen für das Klinikum. Somit liege die freie Liquidität für das Jahr 2020 bei 0,2 Mio. €. Würde man jetzt einen weiteren Beschluss wie beantragt fassen, so lägen die Ausgaben über den Einnahmen. Des Weiteren habe man sowohl im VA als auch im Ältestenrat besprochen, welche Anträge im Gemeinderat heute Nachmittag nochmals beschlossen oder aufgerufen werden müssen. Die Kämmerei stehe vor einem logistischen Problem, weil sie die Haushaltssatzung kurzfristig entsprechend vorbereiten muss.

OB Kuhn bittet nach diesen Einlassungen zur Abstimmung über den Antrag Nr. 250/2020 wie von StR Körner dargelegt.

Er stellt dazu mehrheitliche Ablehnung (16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen) fest.


Nach einer kurzen Pause, in welcher die GRDrs 513/2020 Änderung sowie ihrer ebenfalls veränderten Anlagen 1 - Nachtragshaushaltssatzung - und 2 - Änderungsliste - verteilt werden, ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über diese Vorlage und stellt fest:



Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 513/2020 Änderung einstimmig
wie beantragt.

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