Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 450/2019
Stuttgart,
06/18/2019



Neuregelung der freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung für die in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart stehenden Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.07.2019
04.07.2019



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Kultusministerium kündigte den langjährigen und bewährten Gruppenversicherungsvertrag (mit einzelnen Versicherungsbausteinen) der freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung mit den Kommunalversicherungen BGV und WGV zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ersatzlos. Die bisherige Praxis des Verfahrens zum Abschluss der Schüler-Zusatzversicherungen endet mit dem Ablauf des Schuljahres 2018/2019. Begründet wurde die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift und der Abkehr von der bisherigen Praxis - von Seiten des Landes - mit bestehenden Missverständnissen in Bezug auf die Freiwilligkeit des Angebots. Durch die Vertragspartnerschaft des Landes mit den Kommunalversicherungen sei der Eindruck entstanden, dass der Abschluss der Schüler-Zusatzversicherung verbindlich sei und über die Schulen Werbung für das jeweilige Versicherungsunternehmen betrieben wird.
Laut Kultusministerium sei es Aufgabe der Eltern darüber zu entscheiden, ob eine Schüler-Zusatzversicherung notwendig ist und Aufgabe des Versicherungsmarktes
attraktive und passgenaue Versicherungen anzubieten. Die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart wurden bereits am 04.10.2018 anhand der Pressemitteilung des
Kultusministeriums über diese Entscheidung und die Veränderungen informiert.


Die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung ergänzt seit 1974 subsidiär die private und gesetzliche Absicherung von Schülern in Baden-Württemberg und schließt mögliche persönliche und gesetzliche Versicherungslücken, insbesondere im Bereich der Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Bislang wurde die Schüler-Zusatzversicherung über die Schulen als Gruppenversicherungsvertrag angeboten. In den Einstiegsklassen wurde von den Lehrern über die
Möglichkeit des freiwilligen Versicherungsschutzes informiert. Den Eltern stand es in diesem wie auch den folgenden Schuljahren frei, für ihr Kind die Schüler-Zusatzversicherung (mit den Bausteinen Haftpflicht, Unfall und Sachschaden) für 1 EUR pro Schüler und Schuljahr und/oder weitere Versicherungen wie die Garderobenversicherung
(1 EUR/Schüler/Schuljahr), die Fahrradversicherung (7 EUR/Schüler/ Schuljahr) abzuschließen oder nicht. Die Versicherungsgebühr für das jeweilige Versicherungspaket wurde immer zum Schuljahresbeginn von den Lehrern eingesammelt und von der Schule gesammelt an die Versicherung (WGV) überwiesen. Den Schülern wurde anschließend der persönliche Versicherungsnachweis von den Lehrern ausgehändigt. In Stuttgart besuchen im Schuljahr 2018/19 insgesamt 78.125 Schülerinnen und Schüler die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart. In Anbetracht dieser Anzahl an Schülern war der Aufwand für die Schulen erheblich. Da die Versicherungen von den Eltern freiwillig abgeschlossen wurden, bestand dennoch kein einheitlicher Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler.



Neues Versicherungsangebot der WGV

Inzwischen liegt das neue Angebot der WGV über die Schüler-Zusatzversicherung vor. Diese bietet allen Kommunen, Schulzweckverbänden und Schulfördervereinen den Pauschalabschluss von Schüler-Zusatzversicherungen für alle oder eine Auswahl an Schulen an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich so auf alle Schüler der festgelegten Schulen. Es gibt fünf Gruppenvertragsvarianten (siehe Anlage 1): Die Verträge sind als Jahresverträge konzipiert und enden mit Schuljahresende, wenn diese mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres (oder mit einer Dreimonatsfrist zum 31.07.) gekündigt wurden. Erfolgt dies nicht, verlängert sich die Versicherungslaufzeit Jahr für Jahr. Beim Abschluss eines Fünf-Jahresvertrags kann ein Rabatt von 5% auf den Versicherungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Mit dem Gruppenversicherungsvertrag sind sämtliche Schüler der Schule automatisch mitversichert. Eine namentliche Erfassung ist nicht notwendig. Die Versicherung gilt automatisch auch für Schüler die nach dem Versicherungsabschluss bzw. der jährlich zu meldenden Schülerzahl hinzugekommen sind.


Geplanter Versicherungsschutz über die Stadt Stuttgart als Schulträger

Aus Sicht des Schulverwaltungsamtes deckt der Gruppenvertrag „Standard“ mit den Bausteinen: Unfall, Sachschaden und Haftpflicht den wichtigsten und folgenreichsten Versicherungsbereich ab, mit dem mögliche Lücken der von den Kommunen getragenen gesetzlichen Unfallversicherung der Schüler bei der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) geschlossen werden. So greift diese

Die versicherten Leistungen der Unfallversicherung der Schüler-Zusatzversicherung betragen: Im Rahmen der Sachschadenversicherung werden beschädigte oder zerstörte versicherte Sachen zum Zeitwert bis maximal 300 EUR ersetzt.

Die beinhaltete Haftpflichtversicherung schützt versicherte Schüler, wenn sie beim Schulbesuch einen Schaden verursachen und in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz springt jedoch nur nachrangig ein, d. h., wenn keine andere (persönliche) Privathaftpflichtversicherung besteht, was bei ca. 30% der Privathaushalte der Fall ist. Die Haftpflichtversicherung der Schüler-Zusatzversicherung übernimmt den entstandenen Schaden im Umfang der Haftung des Schülers oder wehrt unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Schüler ab. Sie greift auch bei der Teilnahme an von der Schule genehmigten Praxiserfahrungen wie Betriebsbesichtigungen, Betriebserkundungen, Arbeitsplatzerkundungen, kooperativen Projekten sowie ein- und mehrtägigen Praktika, z. B. wenn ein Schüler in einem Betrieb mitarbeitet und hierbei durch Bearbeitung, Reparatur oder Beförderung eines Gegenstands einen Schaden verursacht. Die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung betragen 2.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden.

Mit dem Abschluss und der Übernahme des Versicherungsbeitrags für alle Schüler, die von den in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart stehenden Schulen beschult werden, bietet die Stadt Stuttgart den größtmöglichen Versicherungsschutz für alle in Bezug zur Schule entstehenden Schäden im Bereich Unfall und Haftung. Mögliche Versicherungslücken aufgrund der Unkenntnis der Eltern über den persönlich bestehenden Versicherungsschutz (z. B. aufgrund möglicher Versicherungsausschlüsse und /oder sprachlicher Natur) sowie der finanziellen Situation der Familie werden von der Stadt Stuttgart – ohne Bedarfsprüfung - geschlossen. Damit leistet die Stadt Stuttgart einen weiteren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, da die Schüler aller Schularten, Schulkindergärten und Schulvorbereitungsklassen und auch aller Altersstufen (einschließlich Berufsschüler/innen) mitversichert werden. Auch die in zeitlichem Zusammenhang zu schulischen Veranstaltungen stehenden privaten Betätigungen fallen unter den Versicherungsschutz. Die Pauschalversicherung durch die Stadt im Rahmen des Bausteins „Standard“ entlastet daher die Schulen bezüglich der Abwicklung des Versicherungsabschlusses und der Ausstellung des persönlichen Versicherungsscheins. Gleichzeitig besteht die Sicherheit, dass alle Schüler/innen gleichermaßen versicherungsrechtlich abgesichert sind, was die Organisation von Ausflügen, Schullandheimaufenthalten und Berufspraktika im Rahmen des Schulunterrichts erheblich erleichtert.

Für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags muss die Meldung der Schülerzahl bis zum 30.09. eines Jahres erfolgen. Diese bildet dann die Berechnungsgrundlage für das folgende Kalenderjahr. Für das Schuljahr 2019/2020 würde entsprechend der Prognose für folgende 78.520 Schüler/innen ein Versicherungsbetrag in Höhe von 78.520 EUR
(1 EUR/ Schüler/ Schuljahr) entstehen. Darin enthalten sind auch die Versicherungsbeiträge für die Kinder der Schulkindergärten mit 85 Schüler/innen, der Grundschulförderklassen mit 414 Schüler/innen und der Schulvorbereitungsklassen mit 377 Schüler/innen. Der Versicherungsbetrag kann aufgrund seiner Höhe (größer als 20.000 EUR) um 15% auf 66.742 EUR gemindert werden. Ein weiterer Rabatt von 5% kann bei Abschluss eines 5-Jahresvertrags in Anspruch genommen werden und reduziert den Versicherungsbetrag auf insg. 62.816 EUR.


Abwicklung bei Schadensfällen
Der Versicherungsschein, der von dem Versicherungsunternehmen für das jeweilige Schuljahr ausgestellt wurde, wird an alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Stuttgart in Kopie zugeschickt. Im Schadensfall erhalten die Eltern im Downloadbereich auf der Homepage der WGV das Schadensformular für die Schüler-Zusatzversicherung „Standard“. Nach dem Ausfüllen des Formulars überträgt die Schule die Versicherungsnummer von der Kopie des Versicherungsscheins auf das Formular und bestätigt die Zugehörigkeit des Schülers zur Schule. Das Formular wird von den Eltern bei der Versicherung eingereicht. Die weitere Abwicklung und Korrespondenz erfolgt direkt zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Schüler, dessen Eltern und/oder dem Geschädigten.


Erweiterung des Versicherungsschutzes über die Schulfördervereine

Die Versicherungsvarianten Garderobenversicherung und Fahrradversicherung (sowie die Versicherung bei Schäden an Kraftfahrzeugen bei Schulfahrten) und die im neuen Versicherungsmodell nicht aufgeführte Musikinstrumentenversicherung wurden bislang nur von einzelnen Eltern bei Bedarf abgeschlossen und über die Schule abgewickelt.

Die Entscheidung, ob dieser Versicherungsschutz benötigt wird oder bereits über die persönliche Versicherung abgedeckt ist, soll weiterhin den Eltern überlassen bleiben:
Es handelt sich hier um persönliche Gegenstände der Schüler, bei welchen kein unmittelbarer Zusammenhang zum Schulbetrieb besteht. Zudem kann der Wert dieser Gegenstände sehr stark schwanken und diese können als Statussymbol (und somit auch zur sozialen Ausgrenzung anderer) genutzt werden. Die Beschädigung, Zerstörung und der Diebstahl des Eigentums eines anderen Schülers könnte zudem durch einen allgemeinen Versicherungsschutz gesellschaftlich toleriert bzw. bagatellisiert werden. Um dies zu vermeiden, wird daher vorgeschlagen, dass diese Versicherungen von Seiten des Schulverwaltungsamtes nicht abgeschlossen werden und entsprechend künftig auch keine Abwicklung über die Schule erfolgt.

Damit den Eltern jedoch auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden kann, diesen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, steht es den Schulfördervereinen (oder anderen schulischen juristischen und rechtsfähige Personen) frei, einen entsprechenden Versicherungsschutz den Eltern anzubieten und diesen mit der WGV als zuständiges Versicherungsunternehmen abzuschließen. Dabei ist jedoch gleichzeitig darüber zu informieren, dass
Parallel dazu ist abzuwägen, ob der für z. B. einen Schulförderverein zu entstehende Verwaltungsaufwand zur Ermittlung des Bedarfs an den genannten Versicherungen und zur Abwicklung zu dem in Anspruch genommenen Versicherungsschutz angemessen ist.

Andere Großstädte in Baden-Württemberg haben bereits signalisiert, aktuell an ähnlichen Lösungen zu arbeiten, damit der Versicherungsschutz zum kommenden Schuljahr gewährleistet ist. Ein einheitliches Vorgehen aller Kommunen in Baden-Württemberg gibt es nicht (siehe Anlage 2).


Stellungnahme der geschäftsführenden Schulleitungen zum Vorgehen

Den geschäftsführenden Schulleitungen wurde die vorgeschlagene Neuregelung der Schüler-Zusatzversicherung vorgestellt. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie den Vorschlag des Abschlusses der Schüler-Zusatzversicherung „Standard“ durch die Stadt Stuttgart als Schulträger und die Übernahme des Versicherungsbeitrags für alle Schüler/innen ausdrücklich und stimmen dem Vorschlag zur Neuregelung der Schüler-Zusatzversicherung dankend zu.




Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend der Schülerprognose für das Schuljahr 2019/2020 würde bei einer Gesamtschüleranzahl von 78.520 Schülern ein Versicherungsbetrag von 78.520 EUR entstehen. Aufgrund des Beitragsnachlass von 15% (bei einem Gesamtbetrag von mehr als 20.000 EUR - je Vertragspartner) mindert sich der Beitrag auf 66.742 EUR. Ein weiterer Rabatt von 5% kann über einen Fünf-Jahresvertrag geltend gemacht werden, womit sich der Versicherungsbeitrag auf 62.816 EUR reduziert. Die Hälfte des Versicherungsbeitrags ist aufgrund des Neuabschlusses bereits im Jahr 2019 zu entrichten. Für das Schuljahr 2020/2021 wird der Versicherungsbeitrag erst nach dem Schulbeginn zum 01.01. fällig.

HH-Jahr
2019
2020
2021
Schuljahr
SJ 2019/20
SJ 2020/21
Schülerprognose
78.520
78.909
Versicherungsbeitrag
(mit Betragsnachlass v. 15%)
33.371 €
33.371 €
67.073 €
Beitrag mit 5-Jahresvertrag
(mit Betragsnachlass v. 20%)
31.408 €
31.408 €
63.128 €

Der jährliche Versicherungsbetrag soll im Ergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - unter der Kostenart 44410030 “Sonstige Versicherungen (Schülerunfallversicherung)“, Kostenstelle 40999441 Schüler-Zusatzversicherung veranschlagt werden.

Da der Bedarf zur Neuregelung der Schüler-Zusatzversicherung erst im Jahre 2018 aktuell wurde und seit Ende März 2019 das Versicherungsangebot der WGV vorliegt, sind die notwendigen Mittel in Höhe von voraussichtlich je 31.408 EUR in 2019 und 2020 sowie 63.128 EUR im Jahr 2021 nicht im Haushalt eingeplant und konnten nicht für den kommenden Doppelhaushalt als Sondereinfluss angemeldet werden. Daher sind zusätzliche Mittel dem Budget des Schulverwaltungsamtes bereitzustellen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AKR




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

- Informationen der WGV über die Schüler-Zusatzversicherung (Auszüge)
- Schreiben des Städtetags vom 21.05.2019


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