2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 01.01.2018 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2018 sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR berücksichtigt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. Zur Beurkundung Sabbagh / pö zum Seitenanfang