Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
200
12
VerhandlungDrucksache:
680/2019
GZ:
SOS 4611-00
Sitzungstermin: 18.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Kooperationsvereinbarung "Bewegungspass Baden-Württemberg" zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung; Umsetzung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 391
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 28.06.2019, GRDrs 680/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, mit der AOK Baden-Württemberg im Rahmen des Präventionsgesetzes im Bereich der frühkindlichen Bewegungsförderung wird Kenntnis genommen. Der Förderzeitraum umfasst vier Jahre von 2019 bis 2022, der jährliche Förderbetrag beläuft sich auf 95.000 Euro.

2.1 Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Amt für Sport und Bewegung löst einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 48 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in TVöD Entgeltgruppe 11 aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in den Jahren 2019 bis 2023 Personal im Umfang von insgesamt bis zu 48 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe TVöD Entgeltgruppe 11 zu beschäftigen.
2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2019 bis 2022 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der AOK Stuttgart-Böblingen, THH 520 in den Jahren 2019 bis 2022, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge".



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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