Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
56
2
VerhandlungDrucksache:
250/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 09.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19

Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54

Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.03.2020, GRDrs 250/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Als Sofortprogramm werden für den Finanzbereich sowie die Kultur- und Sportförderung in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Zahlungserleichterungen und Stundung von Forderungen

1.1 Im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen in Steuersachen (Stundung, Erlass von Nebenforderungen usw.) - insbesondere im Bereich Gewerbesteuer - und bei Vollstreckungsmaßnahmen sind städtische Erhebungs- und Vollstreckungsstellen angehalten, Anträge von Steuerschuldnern, bei denen wirtschaftlichen Probleme auf die COVID-19-Krise zurückzuführen sind, im Sinne größtmöglicher Zahlungserleichterungen zu behandeln.

1.2 Dies gilt auch für Forderungen der Stadt aus Transferleistungen, für sonstige öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Forderungen, wie Leistungen der Musikschulen, Schülerbetreuung und Nutzungen von Gemeinwesenzentren und ähnlichen Einrichtungen.

1.3 Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne Berücksichtigung von Wertgrenzen der Hauptsatzung, Mieten und Nebenkosten sowie Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke auf Antrag zinslos zu stunden, wenn die unverschuldete finanzielle Notlage des Schuldners auf Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 zurückzuführen ist. Dies schließt Nutzer aller Bereiche kommunaler Aufgabenerfüllung ein sowie sämtliche Verträge rein privater Natur unabhängig davon ob es sich um Vereine, Verbände, Unternehmen oder natürliche Personen handelt.

1.4 Um entsprechenden Zahlungs- und Abgabenpflichtigen die Möglichkeit zu geben, eventuell notwendige Anträge zu stellen, werden verschiedene Abbuchungsläufe zum April vorerst verschoben.

2. Zuwendungen im Bereich Kultur- und Sportförderung

2.1 Bis vorerst Ende Juli werden zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19 bereits beschlossene städtische Zuwendungen im Bereich Kultur- und Sportförderung flexibel gehandhabt (z. B. durch vorzeitige Auszahlung von geplanten Zuwendungsraten). 2.2 Die Verwaltung wird unabhängig von Wertgrenzen der Hauptsatzung ermächtigt, gegebenenfalls zusätzliche gesonderte Zuwendungen und Finanzhilfen zu gewähren (z.B. zur Abmilderung der finanziellen Belastungen bei abgesagten Veranstaltungen). Zu diesem Zweck werden über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 von in Summe bis zu 5 Mio. EUR bewilligt. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve (Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen).

3. Flexibilisierung im Haushaltsvollzug


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen

TOP 1 - Coronavirus in Stuttgart - Sachstandsbericht,
TOP 14 - Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund CoronaVO, Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen (GRDrs 262/2020) und
TOP 15 - Finanzielle Auswirkungen der Schließung von Schulen aufgrund CoronaVO (GRDrs 264/2020 plus GRDrs 264/2020 Ergänzung) aufgerufen und beraten.

Der Beratungsverlauf ist wiedergegeben in der Niederschrift Nr. 55 zu TOP 1.

Die Verwaltung betrachte folgende Anträge durch die GRDrs 250/2020 für erledigt, so der Vorsitzende:

Antrag Nr. 63/2020 (90/GRÜNE)
Antrag Nr. 45/2020 (CDU)
Antrag Nr. 61/2020 (CDU)
Antrag Nr. 71/2020 (CDU)
Antrag Nr. 76/2020 (CDU)
Antrag Nr. 66/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
Antrag Nr. 74/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
Antrag Nr. 81/2020 (SPD)
Antrag Nr. 84/2020 (SPD)
Antrag Nr. 85/2020 (SPD)
Antrag Nr. 103/2020 (SPD)
Antrag Nr. 75/2020 (AfD).

Schriftliche Stellungnahmen durch die Verwaltung erfolgen noch zu folgenden Anträgen/Anfragen:

Antrag Nr. 90/2020 (90/GRÜNE)
Antrag Nr. 82/2020 (CDU)
Antrag Nr. 83/2020 (CDU)
Antrag Nr. 70/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
Antrag Nr. 91/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
Antrag Nr. 93/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
Antrag Nr. 67/2020 (FDP)
Antrag Nr. 72/2020 (Freie Wähler)
Antrag Nr. 78/2020 (Freie Wähler)
Antrag Nr. 97/2020 (PULS).

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 250/2020 einstimmig wie beantragt.
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