Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 964/2013
Neufassung
Stuttgart,
12/11/2013



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2014;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.12.2013
18.12.2013
20.12.2013



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2014 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung –HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren (Beschlussantrag Nr.1)

Die Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (HGS) wird geändert. Der Gebührensatz für die Reinigungszone I (Königsstraße mit angrenzenden Seitenstraßen einschließlich Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel) wird von 79,90 € pro lfd. Meter auf 68,95 € pro lfd. Meter gesenkt.

Die Senkung begründet sich aus der Erweiterung der Reinigungszone I um das Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel. Daraus ergibt sich eine deutliche Erhöhung der Frontmeterlängen während die Kosten unterproportional gegenüber den Kosten der bereits bestehenden Reinigungszone I steigen.

Die Gebührensätze für die Reinigungszone II werden gegenüber 2013 auf 140,00 € pro lfd. Meter erhöht. Die für 2013 festgelegten Gebühren der Reinigungszone II lagen bereits unter dem für 2013 kalkulierten Wert.

Da eine einmalige Erhöhung der Gebühren auf den sich aus der Kalkulation ergebenden Wert schwer vermittelbar ist, wird zunächst auf eine kostendeckende Gebühr verzichtet. Die Gebührenerhöhung soll schrittweise erfolgen.

In 2014 liegt die kalkulierte Gebühr bei 146,99 € pro lfd. Meter. Der festgelegte Wert für 2014 liegt bei 140,00 € pro lfd. Meter. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 5.100 € geht zu Lasten des AWS. Die zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders augenfällig. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden.



2. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr.2)

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend den Reinigungszonen I und II des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

Aufgrund der Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sowie des Beschlusses des vom AWS und Amtes für öffentliche Ordnung erarbeiteten 10-Punkte-Programms zur Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird im Ganzen neu gefasst.

Das Verzeichnis ist deshalb entsprechend zu ändern.


3. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 3)

Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Reinigungszonen I und II mussten Änderungen vorgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Durch den Einbezug der Erweiterung der Reinigungszone I (Maßnahme 5 aus dem 10-Punkte-Programm / GRDrs 619/2013) in die Gebührenkalkulation 2014 kommt es zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von rd. 106.000 €.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine




Technisches Referat Betriebsleitung AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr. Thomas Heß
Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 964/2013:
Ausführliche Begründung

Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964/2013:
Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2014

Anlage 2 zur GRDrs 964/2013:
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)

Anlage 3 zur GRDrs 964/2013:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)



Ausführliche Begründung:


Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2014. Die Kalkulation 2014 wurde auf Basis der angefallenen Personal- und Sachkosten in 2012, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2013 und 2014 und weiterer Veränderungen, erstellt.

Neben diesen Mehrkosten aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen entstehen zusätzliche Kosten wegen der deutlichen Ausweitung der zu reinigenden Flächen. Die Erweiterung der Reinigungszone I (GRDrs 619/2013) ist in die Kalkulation 2014 einbezogen. Die Ausweitung ergibt sich durch die Hinzunahme des Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel in die Reinigungszone I. Durch die Erweiterung der Reinigungszone I und durch eingetretene Änderungen im Laufe des Jahre 2013 erhöht sich die Anzahl der gebührenpflichtigen lfd. Frontmeter von rd. 22.166 Frontmetern auf insgesamt rd. 36.498 Frontmeter. Die zu reinigende Fläche erhöht sich von rd. 208.000 m² um rd. 70.000 m² auf insgesamt rd. 278.000 m². Die zusätzlich benötigten Ressourcen wurden sehr niedrig angesetzt. Zu einem ist es Ziel die Produktivität zu erhöhen, zum anderen soll die Belastung des städtischen Haushalts auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen soll auch auf bestehende Ressourcen aus der aktuellen Reinigungszone I zurückgegriffen werden. D.h., dass u.a. ein bereits im Einsatz befindliches Abfallsammelfahrzeug und ein Wasserwagen auch diese Erweiterungsflächen mit bedienen. Ebenso werden die vorhandenen Vorarbeiter auch das zusätzliche Personal betreuen. Der bei der Straßenreinigung vorhandene „Overhead“ wird durch diese Erweiterung nicht aufgestockt. Dies führt bei einer Teilbetrachtung der Erweiterungskosten im Verhältnis zu den Erweiterungsflächen der Reinigungszone I zu günstigeren Kosten pro m².

Aufgrund der einheitlichen Gebühr für die Reinigungszone I ist aber eine Teilbetrachtung wenig aufschlussreich da sich die Effizienzsteigerung über die gesamt Reinigungszone I erstreckt.

Als Bezugsgrößen für die Zuordnung der Kosten dienen die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge und Geräte in den Reinigungszonen I und II sowie die mittels Geo-Informationssystem SIAS ermittelten Flächen (digitale Flächenermittlung) der Reinigungszonen I und II. Aus der nach dieser Verfahrensweise kalkulierten Gebühren und der vom Steueramt vorgegebenen Frontmeterlängen errechnen sich für das Jahr 2014 folgende Gebührenerlöse:

lfd. Meter Erlöse €

Zone I:
2013 22.166,33 1.771.089,77
2014 36.498,09 2.516.543,31

Zone II:
2013 732,80 100.247,04
2014 732,80 102.592,00


Gesamterlöse 2013 1.871.336,81
Gesamterlöse 2014 2.619.135,31
Die in der Kalkulation für 2014 angesetzten Personalkosten beinhalten die vorgegebenen Plan-Tariferhöhungen von jährlich 2% gegenüber dem Vorjahr.
Bei den Sachkosten wurde eine moderate Preissteigerung von jährlich 1% für die Kalkulation 2014 unterstellt.


Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 (vgl. Anhang 1 zur Anlage 1) für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar:



Zone I Zone II

Personalkosten 3.992.910,75 € 435.625,68 €
Umlagen Overhead 449.823,14 € 36.207,18 €
Leistungen Fuhrpark 571.670,85 € 90.763,05 €
Sonstiger betriebl. Aufwand 339.249,81 € 35.105,27 €
Gesamtkosten 5.353.654,55 € 597.701,18 €

-5% öffentliches Interesse - 267.682,73 € - 29.885,06 €
Summe Kosten 5.085.971,82 € 567.816,12 €


Aus den Flächenverhältnissen zwischen den Gesamtflächen der Reinigungszone I und der Reinigungszone II und den Flächen der Anliegerverpflichtungen, welche sich aus den "Frontmeterlängen" mal einer satzungsgemäßen Breite zwischen drei und fünf Metern errechnet, berechnen sich die jeweiligen ansatzfähigen Kosten für die Gebührenbedarfsrechnung.
In den Erweiterungsflächen der Reinigungszone I um das Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel, sind die Flächenanteile der Anlieger deutlich höher als die städtischen Anteile. Dadurch verschiebt sich das Flächenverhältnis in der Gesamtreinigungszone I. Da das Flächenverhältnis die Bezugsgröße für die Verteilung der Kosten ist, werden nun prozentual mehr Kosten auf die Anlieger verrechnet.
Gegenläufig dazu erhöht sich aber die Anzahl der laufenden Frontmeter sehr deutlich. Diese Frontmeter sind der „Teiler“ zur Ermittlung des Gebührensatzes pro laufenden Frontmeter.
In Summe führt dies dazu, dass sich infolge der absoluten Erhöhung der städtischen Reinigungsflächen die Kosten durch die Erweiterung der Reinigungszone I in 2014 für den städtischen Anteil um rd. 106.000 € erhöhen.



Die ansatzfähigen Kosten betragen somit für die Reinigungszone I 2.517.556,05 € und für die Reinigungszone II 107.714,72 €.



RZ I RZ II
Plan-Anlieger -
Frontmeter 2014 36.498,09 lfd.M. 732,80 lfd.M.

Kalkulierte vollkostendeckende
Gebühr/Jahr 2014 68,98 €/ lfd.M. 146,99 €/ lfd.M.


Gebührenvorschlag
für 2014/Jahr 68,95 €/ lfd.M. 140,00 €/ lfd.M.



Bisherige Gebühr/Jahr 79,90 €/ lfd.M. 136,80 €/ lfd.M.


Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden.

Die Erweiterung der Reinigungszone I und die Erhöhung des Gebührensatzes in der Reinigungszone II sind eine Folge der zunehmenden Verschmutzung im Innenstadtbereich.

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend der Reinigungszone I des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

Nach der Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sowie des Beschlusses des vom AWS und Amtes für öffentliche Ordnung erarbeiteten 10-Punkte-Programms zur Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis und damit die Reinigungszone I kann die Gehwegreinigung gebührenpflichtig vorgenommen werden. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird im Ganzen neu gefasst.

Die Gehwegreinigungsgebühren wurden neu kalkuliert. Hierbei hat sich eine Änderung der Gebühren für die Reinigungszonen I und II ergeben. Die Hausgebührensatzung ist deshalb entsprechend zu ändern.

Anlage 2 zur GRDrs 964/2013 –Neufassung-

Satzung
zur
Änderung der
Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung
in Stuttgart (ÖGS)


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2013 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird (Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1/1990, Stadtrecht Nr. 7/16), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2012 (Amtsblatt Nr. 50), wird wie folgt neu gefasst:



„Verzeichnis
der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung
von der Stadt vorgenommen wird


Gültig ab 1. Januar 2014


Vorbemerkung:

Die Eigentümer oder Besitzer von Eckgrundstücken gelten als Anlieger der nachstehend genannten Straßen, wenn ihr Grundstück an einer dieser Straßen angrenzt, ohne Rücksicht darauf, ob das Gebäude in eine Straße mit anderer Bezeichnung einnummeriert ist.

1. Reinigungszone I
(in der Regel wöchentlich siebenmalige Reinigung,
Sonntagsreinigung lediglich Grobreinigung)

Straße
Reinigungsbereich
(Gebäude oder Straße)
Alte Poststraßeganz
Am Fruchtkastenganz
Am Hauptbahnhofganz
Arnulf-Klett-Platz von Friedrichstraße bis Schillerstraße
Athener Straßevon Carl-Etzel-Straße bis Kopenhagener Straße
Bärenstraßeganz
ehemalige Bandstraßezwischen Marktplatz Nr. 5 und Stiftstraße Nr. 1
Bebenhäuser Hofganz
Blumenstraßevon Olgastraße bis Charlottenstraße
Bolzstraßevon Stauffenbergstraße bis Lautenschlagerstraße
Breite Straßeganz
Brennerstraßeganz
Büchsenstraße von Königstraße bis Heustraße
Calwer Straße ganz
Carl-Etzel-Straßeganz
Charlottenplatzganz
Charlottenstraße
(nur gerade Nummern)
von Charlottenplatz bis Blumenstraße
Christophstraßevon Hauptstätter Straße bis Tübinger Straße
Dorotheenstraßeganz
Eberhardstraßeganz
Eichstraßeganz
Esslinger Straßeganz
Firnhaberstraßeganz
Friedrichstraße ganz
Fritz-Elsas-Straße
(nur gerade Nummern)
von Theodor-Heuss-Straße bis Firnhaberstraße
Fürstenstraßeganz
Geißstraßeganz
Gerberstraßeganz
Goerdelerstraßeganz
Gymnasiumstraßevon Königstraße bis Firnhaberstraße
Hauptstätter Straße
(nur gerade Nummern)
(nur ungerade Nummern)
von Torstraße bis Paulinenstraße
von Wilhelmsplatz bis Charlottenplatz
Heilbronner Straße
(nur gerade Nummern)
von Kurt-Georg-Kiesinger-Platz bis Osloer Straße
Heusteigstraßevon Jakobstraße bis Wilhelmstraße
Heustraßeganz
Hirschstraßeganz
Holzstraße
(nur ungerade Nummern)
ganz
Hospitalplatzganz
Hospitalstraßeganz
Jakobstraßeganz
Joseph-Süß-Oppenheimer-Platzganz
Kanalstraßeganz
Karlsplatzganz
Karlstraßeganz
Karoline-Kaulla-Wegganz
Katharinenplatzganz
Katharinenstraßeganz
Kienestraßevon Königstraße bis Heustraße
Kirchstraßeganz
Kleine Königstraßeganz
Kleiner Schloßplatzganz zwischen Königstraße 34 und Fürstenstraße
Königstraße ganz
Kopenhagener Straßevon Moskauer Straße bis Bauende
Kronenstraßevon Königstraße bis Friedrichsplatz
Kronprinzstraßeganz
Krummestraßeganz
Lautenschlagerstraßeganz
Lange Straßevon Königstraße bis Firnhaberstraße
Lazarettstraßeganz
Leonhardsplatzganz
Leonhardsstraßeganz
Lissabonner Straßevon Osloer Straße bis Wolframstraße
Londoner Straßevon Haltestelle Stadtbibliothek bis Lissabonner Straße
Mailänder Platzganz
Marienstraßevon Königstraße bis Paulinenstraße
Marktplatzganz
Marktstraßeganz
Marstallstraßeganz
Moskauer Straßevon Osloer Straße bis Mailänder Platz
Münzstraßeganz
Nadlerstraßeganz
Nesenbachstraßeganz
Neue Brückeganz
Olgastraße
(nur gerade Nummern)
(nur ungerade Nummern)
von Charlottenstraße bis einschließlich Katharinenplatz 5
von Charlottenstraße bis Blumenstraße
Osloer Straßeganz
Pariser Platzganz
Paulinenstraße
(nur gerade Nummern)
von Österreichischer Platz bis Rotebühlstraße
Pfarrstraßeganz
Pierre-Pflimlin-Platzganz
Planieganz
Rathauspassageganz
Richtstraßeganz
Rosenstraßeganz
Rotebühlplatzvon Marienstraße bis Rotebühlplatz 33 (einschließlich) und von Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße sowie die Passage von der Ebene Rotebühlstraße einschließlich Treppe und Empore bis Ausgang Sophienstraße
Schillerplatzganz
Schmale Straßeganz
Schulstraßeganz
Sophienstraßevon Hauptstätter Straße bis Fußgängerzone Rotebühlplatz 19
Sporerstraßeganz
Stauffenbergstraße
(nur ungerade Nummern)
von Bolzstraße bis Marstallstraße
Steinstraße ganz
Stephanstraße ganz
Stiftstraße ganz
Stockholmer Platzganz
Theodor-Heuss-Straßeganz
Thouretstraßeganz
Töpferstraße ganz
Torstraße
(nur ungerade Nummern)
von Hauptstätter Straße bis Eberhardstraße 53
Tübinger Straßevon Eberhardstraße 73 bis Paulinenstraße
Turmstraße ganz
Unter der Mauerganz
Verbindungsstraßevon Eberhardstraße 10 und 12 bis Geißstraße 13/Töpferstraße 7 (je einschließlich)
Verbindungsstraßevon Steinstraße 3 und 7 bis Geißstraße 4 und 8 (je einschließlich)
Vorplatz (Innenhof)zur Rotebühlpassage zwischen Rotebühlplatz, Theodor-Heuss-Straße, Calwer Straße und Calwer Passage (soweit öffentlich gewidmet)
Wagnerstraßeganz
Warschauer Straßeganz
Weberstraße ganz
Wilhelmsplatz
(nur ungerade Nummern)
von Hauptstätter Straße bis Katharinenstraße
Wilhelmstraße
(nur ungerade Nummern)
von Wilhelmsplatz 7 bis Olgastraße



2. Reinigungszone II
(Sonderreinigung)
KlettpassageFußgängerzone im Geschäftsbautenbe-reich des 1. Untergeschosses
RotebühlpassageFußgängerzone im Geschäftsbautenbe-reich des 1. Untergeschosses bis ein-schließlich des Ausgangs Sophienstraße“

Diese Satzung tritt am 1.Januar 2014 in Kraft.
Anlage 3 zur GRDrs 964/2013 –Neufassung-





Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung – HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2013 auf Grund von


§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
§ 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg
und
§§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)


folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2012 (Amtsblatt Nr. 50), wird wie folgt geändert:



§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.



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Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964_2013 -Neufassung-.pdfAnhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964_2013 -Neufassung-.pdf