Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
148
10
Verhandlung
Drucksache:
323/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
21.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Verlängerung der Durchführungsfristen nach § 142 BauGB von Sanierungssatzungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.06.2022, öffentl., Nr. 183
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 19.07.2022, öffentl., Nr. 235
Verwaltungsausschuss vom 20.07.2022, öffentlich, Nr. 263
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.06.2022, GRDrs 323/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete
Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- bis zum 31.12.2028
Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- bis zum 31.12.2023
rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen.
2. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzung für das Gebiet
Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- bis zum 31.12.2026
rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen.
3. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete
Stuttgart 26 -Hospitalviertel- bis zum 30.06.2024
Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- bis zum 31.12.2025
beschlossen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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