Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
236
4
Verhandlung
Drucksache:
867/2019
GZ:
0331-01; 0332-01; 0333-00
Sitzungstermin:
19.09.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die beschließenden und beratenden Ausschüsse sowie für die Unterausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.09.2019, GRDrs 867/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die in den
Anlagen 1 und 2
aufgelisteten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den entsprechenden beschließenden Ausschüssen nach § 4 der Hauptsatzung (HS) bestellt.
2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bestellung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (
Anlage 3
) durch den Oberbürgermeister. Diese Mitglieder werden rein ehrenamtlich in den Jugendhilfeausschuss entsandt.
3. Die in den
Anlagen 4 und 5
aufgelisteten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den entsprechenden beratenden Ausschüssen nach § 16 HS bestellt.
4. Die in den
Anlagen 6 bis 15
aufgelisteten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Angehörigen der Stadtverwaltung sowie sonstige Personen werden zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den entsprechenden Unterausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien nach § 17 HS bestellt bzw. als solche dorthin entsandt.
5. Die in den
Anlagen 16 bis 21
aufgelisteten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Angehörigen der Stadtverwaltung werden als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in die in den Anlagen genannten Gremien, insbesondere externe Beiräte, entsandt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Kuhn
weist kurz auf die Tischvorlage hin, die dem Protokoll beigefügt ist.
StR
Körner
(SPD) beantragt, außer der Anlage 8, die in der Tischvorlage zur Streichung aufgeführt ist, auch die Anlage 12 zu streichen. Laut EBM
Dr. Mayer
spricht aus Verwaltungssicht nichts dagegen, über die beiden Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Mit der Maßgabe, über die Anlagen 8 und 12 zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen, beschließt der Gemeinderat die
GRDrs 867/2019 mit der Ergänzung durch die Tischvorlage vom 19.09.2019
einstimmig.
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