Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
189
3
Verhandlung
Drucksache:
650/2016
GZ:
JB
Sitzungstermin:
22.09.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Entwicklung in der Inobhutnahme und den Inobhut-
nahmeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und dafür notwendiges Personal
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.09.2016, öffentlich, Nr. 375
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.09.2016, GRDrs 650/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aktuellen Lage im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) wird Kenntnis genommen.
2. Der Neuorganisation des Inobhutnahme-Bereichs (ION-Bereichs) wird zugestimmt. Die Personalschlüssel zur Betreuung der UMF durch sozialpädagogische Fachkräfte in der vorläufigen Inobhutnahme und der Anschlussinobhutnahme werden anerkannt und sind Grundlage für die Personalbedarfsberechnung. Zur Sicherung der Betreuung der UMF im ION-Bereich und um die notwendigen organisatorischen Veränderungen umsetzen zu können, sind nachfolgend aufgezeigte Personalressourcen zusätzlich zur Verfügung zu stellen:
a) 1,12 Stellen in S12 für pädagogische Mitarbeiter/-innen in der Anschlussinobhutnahme
b) 1,0 Stelle in EG7 und 0,88 Stellen in EG2Ü für hauswirtschaftliche Mitarbeiter/-innen im Inobhutnahmebereich
c) 1,0 Stelle in S14 für den Pflegekinderdienst.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jugendamt befristet bis 31.12.2017 Personal im v.g. Umfang ohne Blockierung von Planstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
Dem Jugendamt stehen aktuell Planstellen im Kontext der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entweder unbefristet (71,77 Planstellen) oder mit einer Befristung bis 31.12.2017 (50,59 Planstellen) zur Verfügung. Über das weitere Vorgehen kann zum regulären Stellenplanverfahren 2018/2019 entschieden werden.
Zum Stellenplan 2018 erhalten die Planstellen entsprechend der Anlage 1d den Vermerk KU S12, und die Planstelle entsprechend der Anlage 1e wird von Entgeltgruppe S17 nach Entgeltgruppe S14 abgewertet.
Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegungsentwicklung und unter der Voraussetzung, dass die im Inobhutnahmebereich anfallenden Aufwendungen durch die geltend gemachten Kostenerstattungen refinanziert werden können.
3. Sobald der Auslastungsgrad der UMF-Inobhutnahmeplätze länger als 3 Monate unter 90 % liegt, erfolgt ein Stellenabbau in entsprechender Höhe.
4. Für die Ausstattung der neuen Inobhutnahmeeinrichtungen werden einmalige Mittel in 2016 in Höhe von 263.000 € zur Verfügung gestellt.
Ebenso werden für eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegeeltern für UMF im Jahr 2016 3.000 € und im Jahr 2017 dann 20.000 € bereitgestellt.
5. Für den Personalbedarf gem. Ziff. 2, die Ausstattung der ION-Plätze sowie für eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegepersonal werden folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen überplanmäßig im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, bereitgestellt:
2016: KGr. 410, Personalaufwand anteilig ab Oktober 2016: 55.800 €
KGr. 42510, Sonst. Aufw. für Sach- und Dienstleistungen: 3.000 €
2017: KGr. 410, Personalaufwand, gerundet: 223.200 €
KGr. 42510, Sonst. Aufw. für Sach- und Dienstleistungen: 20.000 €
Im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projektnr. 7.519000, Sonstige Investitionen Jugendamt allg., wird überplanmäßig bereitgestellt:
2016: KGr. 783, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen: 263.000 €
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge in entsprechender Höhe.
6. Beschäftigte, die bereits in der Anschluss-ION arbeiten, erhalten als übertarifliche freiwillige Leistung bezüglich ihrer Eingruppierung in S15 Bestandsschutz. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die ihrer Eingruppierung und Qualifikation entsprechende andere Arbeitsplätze ablehnen oder aus freien Stücken heraus auf anders bewerteten Arbeitsplätzen arbeiten wollen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
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