Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
733/2019
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 18.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrs-
gesellschaft mbH, Jahresabschlüsse 2018

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 377
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 01.07.2019, GRDrs 733/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Stadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) und in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Für die SVV
2. Für die SSB c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen.


StR Dr. Schertlen (SchUB) beantragt getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrags, da sowohl im Aufsichtsrat der SVV als auch im Aufsichtsrat der SSB Mitglieder des Gemeinderats vertreten sind und diese sich nicht selbst entlasten können.

BM Fuhrmann informiert, bei der Abstimmung sei darauf zu achten, dass die Aufsichtsratsmitglieder der SVV bei der Beschlussantragsziffer 1f über die Entlastung des Aufsichtsrates für die SVV und die Aufsichtsratsmitglieder der SSB bei der Beschlussantragsziffer 2b über die Entlastung des Aufsichtsrates für die SSB an der Abstimmung nicht teilnehmen.

OB Kuhn lässt auf erneute Intervention von StR Dr. Schertlen getrennt über die Beschlussantragsziffern der GRDrs 733/2019 abstimmen. Er stellt fest, dass der Gemeinderat

die Beschlussantragsziffer 1 (SVV) einstimmig beschließt (2 Enthaltungen) und
StR Dr. Fiechtner (BZS23) meldet sich zur Geschäftsordnung. Er beanstandet die Abstimmung, weil nicht zu erkennen war, dass die Mitglieder der betreffenden Aufsichtsräte den Vorgaben entsprechend nicht an der Abstimmung teilgenommen haben. Darauf, dass auch ohne die Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder eine eindeutige Mehrheit bei beiden Beschlussantragsziffern gewährleistet war, macht OB Kuhn aufmerksam. Auf Nachfrage von EBM Dr. Mayer pocht StR Dr. Fiechtner darauf, sicherzustellen, dass diejenigen, die nicht abstimmen dürfen, dies auch nicht tun können.

StRin Gröger, StRin Ripsam, StR Rockenbauch und StRin Schiener nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Abstimmung zur Beschlussantragsziffer 1 nicht teil.

StR Klingler, StR Dr. Nopper, StR Ozasek und StRin Seitz nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Abstimmung zur Beschlussantragsziffer 2 nicht teil.


OB Kuhn wiederholt daraufhin die Abstimmung über die GRDrs 733/2019 und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die Beschlussantragsziffer 1 (SVV) einstimmig (44 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen).

Der Gemeinderat beschließt die Beschlussantragsziffer 2 (SSB) mehrheitlich (44 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung).
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