Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 1001-04
GRDrs 971/2019
Stuttgart,
10/21/2019



Zulagengewährung bei der Ausländerbehörde



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.11.2019
07.11.2019



Beschlußantrag:

1. Die mit GRDrs 935/2015 beschlossene Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde, verlängert mit GRDrs 866/2018, wird in den Jahren 2020/2021 in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.

2. Der Aufwand in Höhe von jeweils bis zu 70.000 EUR in den Jahren 2020 und 2021 wird im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt.

3. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2022/2023 über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 935/2015 wurde eine Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde beschlossen. Vorgesehen war die Gewährung in voller Höhe (100 EUR bei Vollzeitbeschäftigung) für die Dauer von 3 Jahren und eine anschließende Abschmelzung um 25 % jährlich.

Mit GRDrs 866/2018 wurde beschlossen, dass die Zulage im Jahr 2019 in voller Höhe weitergewährt und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichtet wird.

Bei unveränderter Beschlusslage würde die Zulage 2020 auf 75 EUR, 2021 auf 50 EUR und 2022 auf 25 EUR abgeschmolzen und ab 2023 entfallen.


Da nach wie vor zusätzliche finanzielle Anreize zur Personalgewinnung und -bindung wichtig sind, schlägt die Verwaltung vor, die Zulage in den Jahren 2020/2021 in voller Höhe weiterzugewähren.


Die Situation bei der Ausländerbehörde stellt sich wie folgt dar:

Stand 30.06.2019 waren 17,51 Stellen bei der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unbesetzt, davon 13 Stellen auf Sachbearbeiterebene (Besoldungsgruppe A9m / Entgeltgruppe 9a). Die Personalsituation hat sich damit zuletzt wieder verschärft und es besteht das Risiko erneuter Schalterschließungen.
Neben der personellen Unterbesetzung ist die Fluktuation ein Problem.

Die Grundeinarbeitungszeit in die komplexe und dynamische Rechtsmaterie für neue Mitarbeiter/innen beträgt mind. 1 Jahr (laut Innenministerium bis zur Endqualifizierung 2-3 Jahre). Auch die Krankheitsquote ist überdurchschnittlich hoch (2018: 31,36 Krankheitstage und damit 5,66 Krankheitstage über dem städtischen Durchschnitt, im 1. Halb- jahr 2019 bereits 17,47 Krankheitstage). Das verbleibende Personal ist somit zusätzlich belastet.

Seit 01.02.2019 betreut eine Personalsachbearbeiterin des Amtes ausschließlich die Ausländerbehörde. Zudem wurde eine Dauerausschreibung für Sachbearbeiter/innen bei der Ausländerbehörde geschalten. Trotz der verstärkten Bemühungen seitens der Personalverwaltung konnte eine Vollbesetzung bislang nicht erreicht werden.

Die Dienststelle steht vor zahlreichen Herausforderungen.
Nicht nur durch den Zustrom von Flüchtlingen, sondern auch durch die geregelte Migration von Fachkräften und Familienangehörigen, sind die Bearbeitungszahlen deutlich angestiegen. Mit dem kürzlich beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Erwerbszuwanderung neu geregelt. Den Ausländerbehörden kommt in einem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine „Schnittstellen- und Koordinierungsfunktion“ zu. Sie sind zuständig für die Anerkennung von Qualifikationen, die Einholung von berufsrechtlichen Erlaubnissen und den Familiennachzug. Der Gesetzgeber rechnet mit einer Verdoppelung der Antragszahlen.
Zudem müssen alle Aufenthaltstitel (ca. 28.000) von der bisherigen Etikettenform auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) umgestellt werden. Die gesetzliche Übergangsregelung läuft zum 31.08.2021 aus. Bereits ab November 2019 schränkt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Nutzung von Klebeetiketten deutlich ein. Die Ausstellung eines eAT ist zeitaufwändiger, da u.a. eine zweite Vorsprache erforderlich ist. Auch der Brexit wird eine zusätzliche Belastung darstellen.
Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 geschaffene Team Grundsatz/Recht/Wiki existiert bis heute nicht, da das vorhandene Personal in der Publikumsbedienung eingesetzt werden muss, um Schalterschließungen zu vermeiden und den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Dadurch können wichtige Grundsatzarbeiten nicht geleistet werden.


Eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist zumindest in den nächsten zwei Jahren nach Einschätzung der Dienststelle nicht absehbar. Überlastungsanzeigen liegen vor.

Vor diesem Hintergrund wäre die Abschmelzung der Zulage analog Tarif+ ein falsches Signal.
So stellt auch der Bericht des Rechnungsprüfungsamts vom 27.08.2019 fest, dass die Fortführung der Zulage analog Tarif+ „ein wichtiges Instrument für die Wertschätzung


der äußerst belastenden Arbeit in der Dienststelle“ ist. Die Zulagengewährung hat sich
zudem als wichtiges Instrument der Personalgewinnung in diesem Bereich erwiesen.


Die Zulage soll für alle Beschäftigten in zulageberechtigter Funktion (auch Neueinstellungen) in den Jahren 2020/2021 in voller Höhe (weiter)gewährt werden.
Für 2022 ist eine Zulage von 75 EUR, für 2023 von 50 EUR und für 2024 von 25 EUR vorgesehen. Es erfolgt somit - sofern zum Doppelhaushalt 2022/2023 kein anderslautender Beschluss gefasst wird - eine einheitliche Abschmelzung um jeweils 25 % ab dem Jahr 2022.

Die Zulage entfällt grundsätzlich mit Beendigung der zulageberechtigten Tätigkeit.
Eine Ausnahme soll bei Sachbearbeitern, die die Funktion der Teamberatung übernehmen, greifen. Die Zulage für die Teamberatertätigkeit (in Höhe der Amtszulage
A 9m) wird erst nach Feststellung der Bewährung in dieser Funktion gewährt (i.d.R. ab dem 4. Monat). Mit Beendigung der Sachbearbeitertätigkeit entfällt jedoch bereits die Zulage analog Tarif+. Personalentwicklungstechnisch ist die Übernahme einer Führungsposition positiv zu bewerten. Die Zulage Tarif+ soll daher bis zur Feststellung der Bewährung als Teamberater weitergewährt werden, sodass kein vorübergehender
finanzieller Nachteil entsteht.


Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2022/2023 wird die Verwaltung über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Kosten belaufen sich - mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK - auf 1.690 EUR je Vollzeitbeschäftigten, bei Vollbesetzung somit auf insgesamt bis zu 70.000 EUR.

Der Aufwand wird im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat SOS
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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