Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
246
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VerhandlungDrucksache:
683/2012
GZ:
T
Sitzungstermin: 06.12.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2013;
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung über die Entsorgung mineralischer Abfälle

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2012, öffentlich, Nr. 562
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 05.12.2012, öffentlich, Nr. 19
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.11.2012, GRDrs 683/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2013 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden um durchschnittlich 4,08 % gesenkt. Der sich hier aus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 1,9 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2012 unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2012 um durchschnittlich 3,02% erhöht.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster bleibt gegenüber 2012 unverändert.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l - 240l Behältern werden um 2,00 € von 30,00 € auf 32,00 € und bei den 1,1 cbm - Behältern um 2,00 € von 41,00 € auf 43,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 3,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von "Versäumnis" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 3,00 € erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbefüllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 3,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2012 unverändert.

1.9 Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I bleibt unverändert.
Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt unverändert.
Das Entgelt für die Entsorgung von Asbest erhöht sich von 62,00 €/t auf 70,00 €/t.
Die restlichen Entgelte der mineralischen Deponie Einöd erhöhen sich um 1,50 €/t bzw. um 3,00 €/t. Die Position "Bauschutt Kleinmengen je angefangene 100 kg" wird erstmalig mit 4,20 € aufgeführt.

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2011 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 7.770.624,22 € wird in dieser Höhe den Gebührenausgleichsrückstellungen zugeführt.
In die Abfallgebührenvorkalkulation 2013 werden Gebührenausgleichsrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 4.600.000,00 € einbezogen.

3. Der Restbetrag des sich aus der Nachkalkulation 2008 der mineralischen Deponie ergebenden Gebührenüberschusses in Höhe von 199.858,41 € wird in die Vorkalkulation des Jahres 2013 einbezogen. Darüber hinaus ist für den Entgeltbereich eine Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 75.454,27 € vorgesehen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht Nr. 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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