Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 8834-00
GRDrs 274/2011
Stuttgart,
07/04/2012



Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf dem Marienplatz in Stuttgart-Süd



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2012
17.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:


Begründung:


Die zu beschließenden Richtlinien wurden bereits mit GRDrs 425/2005 bzw. GRDrs 668/2007, gültig bis 31.12.2007 bzw. bis 31.12.2009, jeweils befristet beschlossen. Sie soll leicht modifiziert erneut in Kraft gesetzt werden.

Die Attraktivität der zentralen Plätze in der Stuttgarter Innenstadt ist für Gruppierungen und für Veranstalter unterschiedlichster Veranstaltungsformen seit Jahren stetig gewachsen. Das ist einerseits sehr erfreulich und in einer lebendigen Landeshauptstadt erwünscht. Andererseits führen die vielseitigen Nutzungsinteressen bei gleichzeitig nur beschränkt zur Verfügung stehenden geeigneten öffentlichen Flächen neben den zentral gelegenen Innenstadtplätzen mitunter zu Interessenkonflikten.

Es entspricht der Verpflichtung der Landeshauptstadt, zur Bewahrung ihrer Identität und Weiterentwicklung der urbanen Lebensgemeinschaft im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auch die Belange des Stadtbezirks, des Stadtbildes, der Sauberkeit, der Kultur und die Stadtbelebung angemessen zu berücksichtigen. Die übermäßige Benutzung des öffentlichen Platzes für wirtschaftliche Zwecke ist nicht gewünscht.

Mit der Umgestaltung des Marienplatzes sollte ein zentraler und urbaner Platz für den Stuttgarter Süden geschaffen werden, der zugleich den Süden besser an die Innenstadt anbindet.

Das Erkennungszeichen des „neuen“ Marienplatzes ist eine den Platz hufeisenförmig umlaufende Baumallee mit breiter Bewegungs- und Aufenthaltszone. Im inneren, etwas tiefer liegenden Bereich, sind Teile als Spiel- und Aufenthaltsflächen vorgesehen, während der Hauptbereich als freie städtische Platzfläche zur Marktnutzung oder als Veranstaltungs- und Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht. Mit dem Bau des von Anfang an geplanten Eiscafés wurde die Umgestaltung des Marienplatzes im Jahr 2011 abgeschlossen.

Die nach dem Umbau und der Neugestaltung des Marienplatzes 2005 geäußerten Befürchtungen, die im November 2005 den Erlass der bisherigen Richtlinien veranlasste, dass häufige Veranstaltungen zu massiven Belastungen der Anwohner und der weiteren Umgebung führen könnten, traten nicht ein. Vielmehr bildeten die erlassenen Richtlinien für alle Beteiligten eine wirkungsvolle, qualitative wie quantitative Orientierung und Begrenzung. So wurden die mit der Umgestaltung des Marienplatzes verfolgten Ziele, einen zentralen und urbanen Platz für den Stuttgarter Süden zu schaffen, vollständig erreicht und ein Platz der Begegnung geschaffen. Dies belegen auch, nach anfänglicher Zurückhaltung, die unterschiedlichsten Veranstaltungen auf dem Marienplatz.

In den letzten drei Jahren fanden folgende Veranstaltungen auf dem Marienplatz statt:

16.05.2009 Beweg dich, Veranstalter: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
02.09.2009 SPD-Sommerfest, Veranstalter: SPD Ortsverein Süd/Heslach

08.05.2010 Beweg dich, Veranstalter: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
25.09.2010 Einradrennen auf der Willy-Reichert-Staffel mit Pavillon auf dem Marienplatz, Veranstalter: Rope Skipping Club Stuttgart e.V.

14.05.2011 Beweg dich, Veranstalter: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
27.06. - 26.07.2011 Kunst im öffentlichen Raum (zwei Kunstcontainer),
Antragsteller: Kunstakademie Stuttgart (250-Jahr-Jubiläum)
16.07.2011 Bunker Rock, Antragsteller: Stadtjugendring Stuttgart e.V.
15.08. - 19.09.2011 Die Kleine Tierschau einschl. Auf- u. Abbau, Antragsteller:
Manfred Hertlein Veranstaltungs-GmbH
Ab 19.10.2011 Regelmäßiger Wochenmarkt, jeden Mittwoch 10 - 17 Uhr, Antragsteller: Märkte Stuttgart GmbH
13.12 - 14.12.2011 Informationsstand zu neuer Filiale Nähe Marienplatz, Antragsteller: Lindacher Akustik GmbH

Außerdem findet regelmäßig stundenweise das Infomobil der SSB AG und der Kriminalpolizei Platz.

Die Notwendigkeit, eine Richtlinie zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf dem Marienplatz zu erlassen, ergibt sich bereits aus dem Text der Widmung des Marienplatzes vom 20.10.2005. Ohne diese Richtlinien kann die Verwaltung nur innerhalb ihres gesetzlichen Ermessensspielraumes über eingereichte Sondernutzungsanträge entscheiden. Eine gewünschte qualitative wie quantitative Steuerung ist dabei nicht möglich. Ausgehend von den „Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt (6/5)“ wurden die bisherigen Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf dem Marienplatz entsprechend harmonisiert.

Um den Charakter des Platzes als solchen zu unterstreichen, wurde ergänzend eine Regelung zur Einrichtung und Durchführung eines Wochenmarktes aufgenommen. Dieser findet bereits seit Oktober 2011 mit großem Zuspruch auf Probe statt. Gleiches gilt für den in der Vorweihnachtszeit wünschenswerten Christbaumverkauf.

Die Anhörung des Bezirksbeirates Stuttgart-Süd erfolgte in öffentlicher Sitzung am 17.04.2012. Die Empfehlung an den Gemeinderat erfolgte einstimmig.

Die Landeshauptstadt erlässt die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat T, WFB und AK

Vorliegende Anträge/Anfragen

---




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf der öffentlichen Verkehrsfläche des Marienplatzes im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Anlage 1)
Übersichtsplan (Anlage 1a)
Merkblatt Straßenmusik (Anlage 1b)

Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf der
öffentlichen Verkehrsfläche des Marienplatzes im Stadtbezirk Stuttgart-Süd

I. Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich


Die nachfolgenden Richtlinien gelten für Sondernutzungen auf der öffentlichen Fußgängerfläche des Marienplatzes, umgrenzt von der Filderstraße, der Hauptstätter Straße, der Gebäudeflucht entlang der Gebäude Marienplatz 11 – 14, 1 – 5b sowie 5b – 10 im Stadtbezirk Stuttgart-Süd. Der als Anlage 1a beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Richtlinien. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

II. Allgemeine Regeln

1. Eigenständige Lautsprecherwerbung ist nicht zugelassen.

2. Werbezettel und -schriften dürfen nur innerhalb genehmigter Aktionsflächen verteilt werden.

3. Werbetafeln, Stellschilder (Kundenstopper) und das Tragen von Werbung oder Information durch eine Person (z.B. vor und hinter dem Körper als so genanntes Sandwich-Plakat) sind nur zugelassen für Parteienwerbung sechs Wochen vor Wahlen und für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung.

4. Die Verkehrswege müssen leicht und sicher begehbar sein.

5. Rettungswege sind in voller Breite freizuhalten. Die genaue Festlegung ist im Einzelfall bei der Branddirektion zu erfragen.

III. Erlaubnisfreie Sondernutzungen


1. Erlaubnisfrei sind auf dem Marienplatz im Stadtbezirk Stuttgart-Süd folgende Arten von Straßenkunst ohne besondere Aufbauten und technische Hilfsmittel, wie z.B.:

- Pflastermalerei mit wasserlöslichen Farben
- Pantomimen
- Jongleure und Zauberer
- Marionettenspieler

2. Straßenmusik ohne Lautverstärker, sofern die in einem Merkblatt (Anlage 1b) zusammengefassten Spielregeln über den Ausschluss bestimmter Instrumente und Zeiten eingehalten werden. (Dieses Merkblatt kann an der Infothek im Rathaus und beim Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 35, 2. OG, Zimmer 245, abgeholt werden.)

IV. Erlaubnispflichtige Sondernutzungen

1. Veranstaltungen

Für 4 Veranstaltungen pro Jahr mit Bezug zum Stadtbezirk Stuttgart-Süd sowie 2 Veranstaltungen ohne Stadtbezirksbezug, die in der Regel nicht länger als 1 Woche dauern sollen, können Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden, vorrangig für

1.1 Feierveranstaltungen mit Volksfestcharakter (zum Beispiel: Feier zum Tag der Deutschen Einheit).

1.2 Kulturelle Veranstaltungen mit den Stadtbezirk Stuttgart-Süd belebender Wirkung.

1.3 Informationsveranstaltungen öffentlicher Stellen, politischer und bedeutender gesellschaftlicher Organisationen (zum Beispiel Gesundheits- und Umwelttage; Polizei; DRK).

1.4 Sportveranstaltungen mit Sponsorenbeteiligung (zum Beispiel Street-Basketball, Beach-Volleyball u.a.). Zum Schutz der Berufstätigen in den angrenzenden Büros und Betrieben und im Interesse einer abendlichen Stadtbezirksbelebung sollen diese Veranstaltungen erst ab 16:00 Uhr stattfinden.

1.5 Andere Veranstaltungen sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieser Richtlinien nicht zulässig.

1.6 Veranstaltungen, durch die der regelmäßig stattfindende Wochenmarkt verlegt werden muss, können nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen nach Anhörung durch den Bezirksbeirat Stuttgart-Süd zugelassen werden.

2. Andere Sondernutzungen können zugelassen werden für

2.1 Informationsstände ohne gewerblichen Hintergrund, Infostände von Parteien, darüber hinaus bei Bezug zum Stadtbezirk auch politische Gruppierungen und Bürgerinitiativen sowie gemeinnützige Organisationen.

2.2 Anfertigung, Ausstellung und Verkauf von kunstgewerblichen oder kunsthandwerklichen Artikeln

Für die Anfertigung, Ausstellung und den Verkauf unter Benutzung von Staffeleien, kleinen Tischen oder Stühlen, dürfen mit Rücksicht auf ein geordnetes Stadtbild nicht mehr als 5 Erlaubnisse gleichzeitig erteilt werden.

2.3 Werbeaktionen

Sondernutzungserlaubnisse können an Anliegergeschäfte, Werbegemeinschaften von diesen, oder an die Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsvereine aus Stuttgart-Süd erteilt werden, wenn ein besonderer Anlass vorliegt, wie z.B. Geschäftseröffnung, Geschäftsjubiläum (ab 10 Jahre), Traditionsveranstaltungen, gemeinsame Firmenpräsentationen und befristete Aktionen zur Oster- und Weihnachtszeit; darüber hinaus für Veranstaltungen, die einen besonderen Beitrag zur Stadtbelebung/Attraktivitätssteigerung des Stadtbezirkes Stuttgart-Süd darstellen.

2.4 Verkaufsaktionen

2.5 Warenauslagen
3 Wochenmarkt und bewegliche Verkaufsstände
V. Ausnahmen

In besonders begründeten Einzelfällen kann von den vorstehenden Regelungen eine Ausnahme gemacht werden. Über Ausnahmen nach Ziffer IV. 1.5 und 1.6 entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen nach Anhörung des Bezirksbeirats Süd.


zum Seitenanfang
Anlage 1a Plan Marienplatz II.pdfAnlage 1a Plan Marienplatz II.pdfFlyer Straßenmusik deutsch, Anl. 1b.docFlyer Straßenmusik deutsch, Anl. 1b.doc