Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
91
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VerhandlungDrucksache:
203/2019
GZ:
StU
Sitzungstermin: 11.04.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Nordbahnhofstr./Am Pragfriedhof S-Nord (Stgt 271)
- BPlan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
- Satzungsbeschl. gem. §10 BauGB u. §74 LBO
mit Anregungen i.S.v.§ 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.04.2019, öffentlich, Nr. 194
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 14.03.2019, GRDrs 203/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Nordbahnhofstraße - Am Pragfriedhof im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 271) wird in der Fassung vom 10.04.2014 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 10.04.2014 / 12.02.2019.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Es wird festgestellt, dass die Anregung i. S. v. § 3 (2) BauGB nicht übernommen wurde.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.

EBM Dr. Mayer stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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