Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 502/2019
Stuttgart,
05/29/2019



Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" 1. Förderwelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.07.2019
03.07.2019
04.07.2019



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht „Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ (2016-2019/2020) wird Kenntnis genommen.

2. Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort weiterhin das für die Verlängerung um ein Jahr benötigte Personal im Umfang von
3. Die in der GRDrs 913/2017 blockierten 15,2 Stellen der kommunalen Sprachförderung werden weiterhin, befristet bis zum Programmende 2021, in den Sprach-Kitas der 1. und 2. Förderwelle analog 2018/2019 nicht besetzt bzw. blockiert.

4. Als Maßnahme zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushaltes wird der Haushalt 2020 durch die Blockierung der kommunalen Sprachförderstellen gem. Ziff. 3 auf der Basis der neuen Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“ insgesamt für Förderwelle 1 und 2 um € 373.750 entlastet (bisher € 408.000).








Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Ausgangslage:
Im Jahr 2016 sind 56 städtische Tageseinrichtungen in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ eingestiegen (1. Förderwelle). Ab 2017 sind in der 2. Förderwelle 28 weitere Tageseinrichtungen hinzugekommen (wie auch in GRDrs. 913/2017 dargestellt).
Inzwischen haben sich die über die Bundesmittel finanzierten zusätzlichen Fachkräfte in ihrer Aufgabe als kitaintegrierte Praxisberatung als ein Modell exzellenter Kita-Praxis für die Zukunft etabliert. In einer engen Verbindung zwischen den theoretischen Grundlagen, die jede zusätzliche Fachkraft in speziellen Qualifizierungen erworben hat, wurde die Umsetzung in die Praxis vor Ort sichergestellt. Dabei wurde die Qualitätsentwicklung auf folgende drei Schwerpunkte fokussiert:

· Sprachliche Bildung,
· Inklusion und
· Zusammenarbeit mit Eltern.

Durch die fachliche Reflexion und die Qualifizierung sowie die Begleitung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Förderung – vor allem in der Interaktionsqualität und Alltagsgestaltung –, ist die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den beteiligten Einrichtungen erkennbar. Ohne die jeweiligen personellen Ressourcen durch die zusätzlichen Fachkräfte ist bei den derzeit angespannten Personalsituationen eine Fortführung dieser Prozessqualität nicht möglich. Sie ist ein wesentlicher Schlüssel für eine Qualitätssicherung in Teams insbesondere bei hoher Personalfluktuation und dient einer Fokussierung der professionellen Arbeit und einer Qualitätsbewusstheit besonders bei neuen Fachkräften.

Das Jugendamt wurde ermächtigt, die programmfinanzierten Stellen überplanmäßig zu besetzen. Programmbedingt war die Ermächtigung für die 56 Einrichtungen der 1. Förderwelle bis Ende 2019 befristet.

Am 10. April 2019 teilte das BmFSFJ offiziell mit, dass die 1. Förderwelle der Laufzeit der 2. Förderwelle angepasst und bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Die Mittel werden für ein weiteres Jahr zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung des Bundesprogramms für die 1. Welle und dadurch eine zeitliche Anpassung an die 2. Welle unterstützt den etablierten Prozess um ein weiteres Jahr.

Auf Grund von Synergieeffekten in den 56 Sprach-Kitas der 1. Welle und 28 Sprach-Kitas der 2. Welle, die zusätzlich noch kommunale Sprachförder-Ressourcen bekommen, wurde es als fachlich angemessen gesehen, befristet für die Laufzeit des Bundesprogramms insgesamt 15,2 Stellen aus dem städtischen Sprachförderprogramm zu sperren bzw. nicht zu besetzen. Dies entspricht auf der Basis der neuen Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“ einem Gesamtwert von € 836.000 ( bisher € 817.760 ) und wird weiterhin bis zum Programmende erfolgen.

Hierfür ist eine Verlängerung der Ermächtigungen, wie in GRDrs 913/2017, für die
56 Einrichtungen der 1.Welle erforderlich.




Bundeszuschuss je StellePersonalkosten je 0,5 Stelle
Zusatzkraft Sprach-Kita (insg. 56 à 0,5 VKZ in S 8b)
€ 25.000
€ 27.500
Fachberatung
(insg. 5 à 0,5 VKZ in S17)
€ 32.000
€ 37.550

Daraus ergeben sich für die 1. Förderwelle:
Personal-/Sachkosten
Bundeszuschüsse
Deckungslücke
€ 1.727.750 (Pers.Ko)

€ 120.400 (Sachko.)

€ 1.528.000
€ 320.150

Zusätzlich entstehen für die 56 Einrichtungen der 1. Welle noch folgende Sachkosten:
Supervision/PE (€ 760 pro Sprach-Kita)
€ 42.560
Ausstattung (z.B. BASIC-Sprachstandserhebungsbögen/Medien- und Arbeitsplatzausstattung/ca. € 990 pro Sprach-Kita)
€ 55.440
Projekte (Familien etc./€ 400 pro SK)
€ 22.400
Sachkosten gesamt
€ 120.400

Um die 1. Welle weiterzuführen werden aufstockend € 120.400 an Sachkosten benötigt. Diese werden finanziert über die Bundeszuschüsse bzw. über die Sperrung der 10,184 Stellen (Sperrung für 1. Welle) aus dem kommunalen Sprachförderprogramm bis 31.12.2020.

Für die Verlängerung der 1. Welle entstehen somit Aufwendungen in Höhe von € 1.848.150, die durch die Bundeszuschüsse in Höhe von € 1.528.000 und die Blockierung von Stellen der städtischen Sprachförderung im Umfang von € 560.120 gedeckt werden.

Der aus der Stellenblockierung (bezogen auf die Verlängerung der 1. Welle) darüberhinausgehende Deckungsbetrag in Höhe von € 239.970 wird für ein weiteres Jahr (2020) als Beitrag des Jugendamts zur strukturellen Verbesserung des städtischen Haushalts vorgeschlagen.





Finanzielle Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen
Bundesprogramm Sprach-Kitas
Gesamtbedarf 2020
Bereits im
Haushalts-entwurf 2020
enthalten
Differenz
(noch einzu-planen)
EUR
1. Förderwelle zusätzl. Fachkraft (56 SprachKitas mit 0,5 VKZ - S8b SuE)
1.540.000
0
1.540.000
1. Förderwelle Fachabteilungen (5 Fachb. mit 0,5 VKZ-S17 SuE)
187.750
0
187.750
2. Förderwelle zusätzl. Fachkraft (28 SprachKitas mit 0,5 VKZ - S8b SuE)
770.000
770.000
0
2. Förderwelle Fachberatungen (2 Fachb. mit 0,5 VKZ - S17SuE)
75.100
75.100
0
Evaluation (0,5 Stelle S15 SuE)
32.800
32.800
0
Sachkosten (Supervision, Material, Projekte
180.600
60.200
120.400
Gesamtaufwand Bundesprogramm
2.786.250
938.100
1.848.150
Bundeszuschüsse
-2.324.000
-796.000
-1.528.000
ungedeckter Aufwand Sprach-Kitas
462.250
142.100
320.150
Deckungsvorschlag 51: 2018/19 Sperrung 15,2 Stellen städt. Sprachförderung, 2020 Sperrung 5,016 Stellen
-836.000
-275.880
-560.120
Summe Einsparung
-373.750
-133.780
-239.970

In Ergänzung zum Beschluss in GRDrs 913/2017 werden die Veränderungen durch die Verlängerung der 1. Förderwelle im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet. Die Personalvertretung hat der Verlängerung zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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