Beteiligte Stellen Referate AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Technisches Referat Eigenbetrieb AWS Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 992/2019: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 992/2019: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2020 Anlage 2 zur GRDrs 992/2019: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS) Ausführliche Begründung: 1. Gebührenvorkalkulation 2020 Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2020. Die Kalkulation 2020 wurde auf Basis der angefallenen Personal-, Sach- und weiterer Kosten in 2018, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2019 und 2020 und weiteren geplanten Veränderungen, erstellt. Das Konzept „Sauberes Stuttgart“ (GRDrs 892/2017) führt zu zusätzlichen Kosten von rund € 1,0 Mio. In den IST-Kosten 2018, die eine Planungsgrundlage für die Kalkulation 2020 darstellen, ist aufgrund der Anlaufphase nur ein Teil der geplanten Kosten der Maßnahme „Sauberes Stuttgart“ enthalten, so dass Kosten in Höhe von rund 734 T€ zusätzlich zu berücksichtigen waren. In der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2020 sind die Kosten des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ wie schon in der Kalkulation für das Jahr 2019 daher vollständig enthalten. Der räumliche Umfang der Reinigungszone I wird grundsätzlich beibehalten. Für die Reinigungszone I vermindert sich die Gebühr 1 (7-malige Reinigung pro Woche) von 56,30 € pro lfd. Meter in 2019 auf 54,20 € pro lfd. Meter in 2020. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) vermindert sich ebenfalls von 24,10 € pro lfd. Meter in 2019 auf 23,20 € pro lfd. Meter in 2020. Die Gebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) wird von 162,70 € pro lfd. Meter in 2019 auf 178,50 € pro lfd. Meter in 2020 erhöht. Die seit Jahren stetig zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders ausgeprägt. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden. In der Reinigungszone II wirkt sich die absolut gesehen geringfügige Kostensteigerung bei den „ansatzfähigen Kosten“ für die Anlieger von rd. 119 T€ (Kalkulation 2019) auf rd. 131 T€ (Kalkulation 2020) aufgrund der geringen lfd. Frontmeter (733,10 gemessene Frontmeter in 2019) deutlich im Gebührensatz der Reinigungszone II aus. Die Leistungsdaten des Geschäftsbereichs „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden soweit wie möglich direkt auf die Reinigungszonen erfasst. Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, werden mittels Umlageschlüssel vom „Bezirk Mitte“ auf die Reinigungszonen umgelegt. Hierunter fallen z.Bsp. die Kosten des Abfallsammelfahrzeuges. Das Abfallsammelfahrzeug ist innerhalb einer Tour sowohl im Bezirk „Mitte“ als auch in der Reinigungszone I tätig. Die direkt zugeordneten Kosten für die Reinigungszone I (RZ I) betragen rd. 3.837 T€ und für die Reinigungszone II (RZ II) rd. 760 T€. Die Umlagekosten aus dem Bezirk betragen rd. 208 T€ für die RZ I und rd. 51 T€ für die RZ II. In die Gebühren der Vorkalkulation 2020 der Reinigungszone I sind Gebührenüberschüsse aus Vorjahren in Höhe von 36.273,94 € und Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 71.908,98 € eingerechnet. Die für die Reinigungszonen I und II angefallen Kosten werden mittels des Geo-Informationssystem SIAS nach Anlieger- und nach städtischen Flächen (digitale Flächenermittlung) aufgeteilt. Analog den ermittelten Flächenverhältnissen werden die Kosten zwischen Anliegern und Stadt verteilt. Dabei wird die Fläche für die Anlieger in den Fußgängerzonen und in der Reinigungszone II mit jeweils 3 m Breite veranschlagt, in der restlichen Reinigungszone I, je nach Breite des Gehwegs, bis maximal 5 m Breite. Die in der Kalkulation für 2020 angesetzten Personalkosten beinhalten die bis 2020 beschlossenen Tariferhöhungen. Bei den Sachkosten wurde eine Preissteigerung von jährlich 1% für die Kalkulation 2020 unterstellt. Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 (vgl. Anhang 1 zur Anlage 1) für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Arnulf-Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar (gerundet auf volle €): Zone I Zone II Personal- u.Overheadkosten 3.253.234 € 698.622 € Kosten Fuhrpark u.Geräte 463.064 € 50.191 € Sach-, Material- u. AfA-Kosten 169.543 € 31.341 € Kehricht 158.590 € 30.903 € Gesamtkosten 4.044.431 € 811.057 € -15% öffentliches Interesse 606.664 € 121.659 € Ansatzfähige Kosten 3.437.767 € 689.398 € Aus den Flächenverhältnissen zwischen den Gesamtflächen der Reinigungszone I und der Reinigungszone II und den Flächen der Anliegerverpflichtungen, welche sich aus den "Frontmeterlängen" mal einer satzungsgemäßen Breite bis zu maximal fünf Metern errechnet, berechnen sich die jeweiligen ansatzfähigen Kosten für die Anlieger in der Gebührenbedarfsrechnung. Dabei ist der Ansatz in der Fußgängerzone und in den Unterführungen drei Meter, in den restlichen Bereichen der Reinigungszone I je nach Breite des Gehwegs bis maximal 5 Metern. Das Flächenverhältnis, nach dem die Kosten der Reinigungszonen zwischen Anliegern und Stadthaushalt aufgeteilt werden, beträgt in der Reinigungszone I 40,90 % zu Lasten der Gebühren und 59,10 % zu Lasten des Stadthaushalts, in der Reinigungszone II 18,99% zu Lasten der Gebühren und 81,01 % zu Lasten des Stadthaushalts. Das Verhältnis wurde in 2019 neu ermittelt. Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der beiden Reinigungszonen beträgt: RZ I RZ II Gesamtkosten (2020): 4.044.431,19 € 811.056,52 € Davon Gebührenerlöse: 1.439.161,04 € 130.858,35 € Davon städtischer Anteil: 2.605.270,15 € 680.198,17 € (städt.Anteil lt.Kalkulation 2019: 2.763.839,44 € 619.715,69 €) Die ansatzfähigen Kosten betragen somit für die Reinigungszone I inklusive Gebührenüberschüsse und Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren € 1.441.681,54 und für die Reinigungszone II € 130.916,69. RZ I RZ II Planansatz 2020 Frontmeter Anlieger 28.951,06 lfd.M. 733,10 lfd.M. Kalkulierte vollkostendeckende Gebühr 1 2020 54,29 €/ lfd.M. Gebühr 2 2020 23,27 €/ lfd.M. Gebühr 2020 178,58 €/ lfd.M. Gebührenvorschlag für 2020 /Jahr Gebühr 1 54,20 €/ lfd.M. Gebühr 2 23,20 €/ lfd.M. Gebühr 178,50 €/ lfd.M. Gebühr /Jahr in 2019: Gebühr 1 56,30 €/ lfd.M. Gebühr 2 24,10 €/ lfd.M. Gebühr 162,70 €/ lfd.M. Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden. Aus der oben angeführten Verfahrensweise kalkulierten Gebühren und den vom Steueramt vorgegebenen Frontmeterlängen aus 2019 errechnen sich für das Jahr 2020 folgende Gebührenerlöse: