Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 1502/2019
Stuttgart,
01/10/2020



Nachrücken von Herrn Kai-Philip Goller (AfD) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.01.2020
23.01.2020



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Kai-Philip Goller in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:



Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Kai-Philip Goller die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der AfD. Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den im Laufe des 1. Dezember 2019 verstorbenen Stadtrat Dr. Korneffel mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 in den Gemeinderat nach.

Herr Kai-Philip Goller hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Kai-Philip Goller keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

-



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn

Anlagen

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<Anlagen>



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