Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 72/2014
Stuttgart,
03/07/2014



Sanierung Plieningen 1 -Schoellstraße-
Dritte Erweiterung des Sanierungsgebiets
- Satzung über die förmliche Festlegung nach § 142 BauGB
- Kosten- und Finanzierungsübersicht § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Plieningen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.04.2014
07.04.2014
08.04.2014
09.04.2014
10.04.2014



Beschlußantrag:

1. Satzung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am ………….
folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Plieningen 1 -Schoellstraße- beschlossen:


§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen wird das bestehende Sanierungsgebiet Plieningen 1
-Schoellstraße- um das Grundstück Flurstück 37/1, Filderhauptstraße 45 erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30.01.2014. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.


§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

2. Kosten- und Finanzierungsübersicht

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) zum Sanierungsverfahren Plieningen 1 -Schoellstraße- entsprechend Anlage 1 wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Zu 1.
Das auf dem Grundstück Filderhauptstraße 45 (Flurstück 37/2) stehende Gebäude weist in Zustand, Aufteilung und Statik erhebliche Mängel auf. Es steht am Rande des Sanierungsgebiets Plieningen 1 -Schoellstraße-, das mit Haus Nr. 43 hier endet (Lageplan Anlage 2). Die Häuser entlang der Filderhauptstraße bieten durch ihre Läden noch eine Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen - eine Nutzung ganz im Sinne des Sanierungsziels der Stabilisierung bzw. Stärkung der vorhandenen Mischnutzung (Wohnen, Dienstleistung, Handwerk, Kultur und Freizeit). Haus Nr. 45 kann auf Grund seines Zustands weder zeitgemäße Ladenflächen noch Wohnraum bieten. Eine Neubebauung des Grundstücks soll im gestalterischen Zusammenhang mit den bereits aufgewerteten öffentlichen Flächen erfolgen.

Die dritte Erweiterung des Sanierungsgebiets um das genannte Grundstück ist daher zur Beseitigung städtebaulicher Missstände im unmittelbaren Umfeld des derzeit bestehenden Sanierungsgebiets gemäß § 142 BauGB erforderlich.

Zu 2.
Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben (Anlage 1). Bei Aufnahme der Maßnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) 2004 betrug der Förderrahmen 2.166.666 €. Durch mehrere Förderrahmenaufstockungen in den Programmjahren 2010 und 2012 beträgt der Förderrahmen nun insgesamt 4.417 Mio. €.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 4.417 Mio. €. Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sind mit 90.000 € veranschlagt. Die beiliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht enthält im Wesentlichen folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Umgestaltung der Filderhaupt-, Schoell-, Turnierstraße zur Einrichtung eines Einbahnstraßenrings (2.038.500 €) sowie Durchführung von Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB.

Baumaßnahmen
Modernisierung von städtischen Gebäuden (Altes Rathaus 270.000 € anteilig, Rest im IVP, Zehntscheuer 880.000 €) und privaten Gebäuden (1.055.000 €).

Für weitere Vorbereitung und Vergütung für den Modernisierungsbetreuer werden 196.000 € bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde in das Landessanierungsprogramm 2004 mit einer Landesfinanzhilfe von 1,3 Mio. € aufgenommen. Der zwischenzeitlich aufgestockte Förderrahmen beträgt 4,417 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2017 bereit.

Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen im Erweiterungsbereich werden über den vorhandenen Förderrahmen abgedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 2: Lageplan



Sanierung Plieningen 1 -Schoellstraße-
Kosten – und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB



Zuwendungs-
fähige Gesamtkosten


T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten

T€
Kosten im Programmjahr 2014


T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
6
6
Weitere Vorbereitung der Sanierung
40
10
30
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
2.100
1.950
150
Baumaßnahmen
2.205
1.096
932
177
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
156
50
20
86
Summe der
Ausgaben
4.507
3.112
1.132
263
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
90
18
72
Summe der
Einnahmen
90
18
72
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
4.417
3.094
1.132
191



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