Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 286/2015
Stuttgart,
04/13/2015



Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.04.2015
21.04.2015
23.04.2015



Beschlußantrag:

1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß der
2. Die überarbeiteten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.



Begründung:


Seit Juni 1998 fördert die Landeshauptstadt Stuttgart ohne Unterbrechung Energie einsparende Maßnahmen in privaten Wohngebäuden.

Bis 31. Dezember 2014 wurden 4.060 Wohnhäuser mit 15.387 Wohnungen mit Förderzusagen von 27,2 Mio. Euro bezuschusst.

Zwei Gründe machen eine Fortschreibung der Richtlinien notwendig:

1. Öffnung der Förderrichtlinien und Bezuschussung bisheriger Nichtwohn- gebäude, welche dauerhaft in Wohnungen umgewandelt werden.

2. Bisher sind die Energiediagnosen vom Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) bzw. vom TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV) zu erstellen. Kommer- zielle Büros und deren Verbände stellen diese Regelung „aus Wettbewerbs- gründen“ immer wieder in Frage. In Abstimmung mit dem Rechtsamtes soll dieses Thema dadurch gelöst werden, dass Energiediagnosen künftig nur noch vom gemeinnützigem EBZ erstellt werden dürfen. Damit wird die Unabhängig- keit der Beratung und der Energiediagnosen weiterhin sichergestellt. Das EBZ wird seine Kapazitäten entsprechend aufstocken. Die Änderungen im Einzelnen sind aus der Anlage ersichtlich.


Referat StU hat der Vorlage zugestimmt. Die Vorlage ist mit dem EBZ und dem TÜV abgestimmt.

Mit dieser Vorlage ist der Antrag 19/2014 der Stadträte Kotz, Rudolf, Endreß und Sauer (alle CDU) erledigt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen



1 Anlage


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286_2015_Anlage.pdf286_2015_Anlage.pdf