3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 56 Aushilfskräfte für bis zu 301 Wochen (Hauptwahl) und zusätzlich bis zu 107 Wochen (eventuelle Neuwahl) außerhalb des Stellenplans einzustellen. OB Dr. Schuster stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang